Scholz | Zusammengesetzte Verträge im Sinne von § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB. | Buch | 978-3-428-18138-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 517, 194 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 305 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Scholz

Zusammengesetzte Verträge im Sinne von § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB.


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-18138-4
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 517, 194 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 305 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18138-4
Verlag: Duncker & Humblot


Sophie Scholz untersucht die Reichweite der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bei zusammengesetzten Verträgen. Nach dem allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit unterliegt ein Drittgeschäft grundsätzlich nicht den Beurkundungspflichten. Nach der ständigen Rechtsprechung erstrecken sich diese jedoch ausnahmsweise auch auf das Drittgeschäft, wenn das Grundstücks- und das Drittgeschäft nach dem Willen der Parteien derart rechtlich voneinander abhängen, dass sie 'miteinander stehen und fallen' sollen. Diese Forschungsfrage ist bislang kaum durchdrungen bzw. wissenschaftlich untersucht. In ihrer Arbeit wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung dargestellt und mit den in der Literatur vertretenen Stimmen kritisch in Bezug gesetzt wie bewertet, um so eine eindeutige, praxistaugliche und an den allgemeinen Grundsätzen orientierte Rechtsformel zur Bestimmung der Reichweite der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bei zusammengesetzten Verträgen zu erarbeiten.

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A. Einleitung

B. Gang der Untersuchung und Methodik

C. Grundsätze der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB: Historische Entwicklung – Heutige Bedeutung – Telos – Anwendungsbereich – Gesetzliche Form der notariellen Beurkundung – Reichweite der Beurkundungspflichten – Auswirkungen der Reichweite der Beurkundungspflichten auf das formelle Beurkundungsrecht – Rechtsfolgen eines Formmangels

D. Begriff des 'zusammengesetzten Vertrags'

E. Problemstellung

F. Stand der Rechtsprechung: Inhaltliche Anforderungen an den Verknüpfungswillen – Rechtsdogmatische Einordnung des Verknüpfungswillens – Beurkundungsbedürftigkeit der Verknüpfungsabrede – Beurkundungsbedürftigkeit des Drittgeschäfts – Ermittlung des Verknüpfungswillens – Beurkundungstechnik – Mehrpersonenverhältnisse – Formmangel

G. Diskussion: Vorgehensweise – Terminologie – Grundsätze der Auslegung des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB – Wille der Vertragsparteien als zentrales Entscheidungsmerkmal – Inhaltliche Anforderung an den Verknüpfungswillen im Allgemeinen – Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Verknüpfungswillen – Rechtsdogmatische Einordnung der Erklärung über den Verknüpfungswillen – Weitere Vorgehensweise – Beurkundungsbedürftigkeit der Verknüpfungsabrede – Beurkundungsbedürftigkeit des Drittgeschäfts – Ermittlung des Verknüpfungswillens – Beurkundungstechnik – Mehrpersonenverhältnisse – Formmangel

H. Fazit und Ausblick

Literatur- und Sachwortverzeichnis


Sophie Scholz nahm an der Universität Bayreuth das Studium der Rechtswissenschaften auf und setzte dieses an der Universität zu Köln als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes fort. Als Schwerpunkt belegte sie 'Rechtspflege und Notariat'. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht. Die Promotion wurde durch das Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. 2020 wurde ihre Dissertation von der Hohen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angenommen.

Sophie Scholz attended law school at the University of Bayreuth in 2012 and continued her studies at the University of Cologne as a German National Academic Foundation scholar. The main focus of her studies was the administration of justice and notary office. After passing the second state examination, she completed her PhD under Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel at the Institute for International and Foreign Private Law. Her PhD was awarded with a scholarship from the German National Academic Foundation. 2020 her PhD thesis was accepted by the High Faculty of Law at the University of Cologne.



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