Buch, Deutsch, 120 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 208 mm
Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer
Buch, Deutsch, 120 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 208 mm
ISBN: 978-3-415-07810-9
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Das Buch enthält den vollständigen Text der StBVV in der seit 1.7.2025 geltenden Fassung mit den einzelnen Gebührentatbeständen sowie die dazugehörigen Tabellen. Die aktuellen Änderungen der Verordnung sind fett hervorgehoben und durch Fußnoten erläutert. Die Tabellen A bis D mit eingearbeiteter Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sind als Anlagen beigefügt. Das Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht wird erläutert und durch die Tabelle nach § 13 RVG ergänzt. Diese Anhänge erleichtern die praktische Arbeit mit der novellierten StBVV.
Praktischer als Online-RechnerDie Tabellen ermöglichen eine schnelle Gebührenfindung im Mandantengespräch sowie bei der Rechnungserstellung. Den nächsten Tabellensprung und die Gebühren zu den Zehntelsätzen daneben hat man dabei immer im Blick – anders als bei Online-Rechnern. In der Praxis wertvoll für eine sofortige Kostenansage gegenüber dem Mandanten: Netto, Auslagen, Umsatzsteuer, Brutto, aufgefächert auf Zehntelwerte zum Ablesen.
Erfahrener AutorBernhard Starz ist Mitglied im Vergütungsrechtsausschuss der Bundessteuerberaterkammer sowie Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Südbaden (Ausschuss »Gebührenrecht«) und hält bundesweit Seminare zum Thema.
Wichtige Neuerungen ab 1.7.2025Mit der am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen »Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« hat der Gesetzgeber erneut eine deutliche Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen.
Erhöhung der WertgebührenDie Änderungen umfassen eine lineare Erhöhung der Wertgebühren (Tabellen A bis D) um durchschnittlich 6 % sowie der Betragsrahmengebühren für Tätigkeiten nach § 34 StBVV (Lohnbuchführung und -abrechnungen) um durchschnittlich 9 %. Neben einer Anhebung der Stundensätze für Zeithonorare um rund 9?% wurde auch die Taktung von bisher einer halben Stunde auf eine viertelstundengenaue Abrechnung geändert.
Erhebliche Änderungen bei den VergütungsvereinbarungenUmfassende Änderungen gibt es auch bei Vergütungsvereinbarungen. So ist künftig Textform Pflicht und es ist möglich, eine niedrigere als die gesetzliche Mindestvergütung zu vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Für Pauschalvergütungsvereinbarungen gelten mit der novellierten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) die gleichen Voraussetzungen wie allgemein für Vergütungsvereinbarungen.
Neue GebührenNeben zahlreichen weiteren inhaltlichen Änderungen wurden neu in die Verordnung Gebühren für die Mitteilungen von elektronischen Aufzeichnungssystemen und Sicherheitseinrichtungen (Kassensysteme) sowie für die Mindeststeuererklärung und den Mindeststeuerbericht aufgenommen. Auf Anregung des Berufsstands wurde zudem die Gebühr für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft in § 22 StBVV ergänzt.
Unentbehrliche Arbeitsgrundlage für …… Steuerberater sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsausübungsgesellschaften, die ebenfalls nach der StBVV abrechnen dürfen.