E-Book, Deutsch, 312 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Thomsen Buchführung Grundlagen
4. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2025
ISBN: 978-3-648-18045-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 312 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-18045-7
Verlag: Haufe
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Iris Thomsen, Betriebswirtin, ist Geschäftsführerin eines mittelständischen Bauträgers. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in Steuerberaterkanzleien und im Bereich Einführung von IT-gestützter Buchführung und Verwaltung. Parallel dazu ist sie Autorin zahlreicher Publikationen der Haufe Gruppe und Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft, Buchführung und Steuerrecht.
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1.1 Ertragssteuern
Wer ein Unternehmen besitzt oder an einem Unternehmen beteiligt ist, hat mehr Pflichten gegenüber den Finanzbehörden als eine Privatperson. Das Finanzamt betrachtet das Unternehmen als einen neuen, zusätzlichen Steuerzahler.
Privatpersonen müssen am Jahresende in der Einkommensteuererklärung angeben, was sie verdient haben, und zahlen dafür Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (nur in höheren Einkommensklassen) und ggf. Kirchensteuer. Unternehmen müssen am Jahresende zunächst nach bestimmten Regeln ihren Gewinn oder Verlust ermitteln. Das ist eine der Aufgaben der Buchführung. Welches Unternehmen welche Ertragssteuern zahlt, hängt von der Unternehmensform ab. Da die steuerliche Behandlung bei Personenfirmen anders ist als bei Kapitalgesellschaften, gehen wir zunächst auf diese Unterschiede ein. Danach lernen Sie die verschiedenen Ertragssteuern kennen, die Unternehmen für Gewinne zahlen:
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Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer,
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Gewerbesteuer (zusätzlich für manche Betriebe).
1.1.1 Ist das Unternehmen eine Personenfirma oder eine Kapitalgesellschaft?
Dieses Kapitel soll Ihnen zeigen, dass Personenfirmen steuerlich anders behandelt werden als Kapitalgesellschaften. Eine Bewertung, welche steuerliche Behandlung besser bzw. schlechter ist, wird dabei nicht vorgenommen. In die Wahl der Unternehmensform und die damit verbundenen Möglichkeiten der Gewinnermittlung fließen steuerliche Betrachtungen zwar mit ein, wichtiger sind aber die gesellschaftlichen Verhältnisse und die rechtlichen Absicherungen, die in jeder Branche anders gewichtet sind. Deshalb kann an dieser Stelle nur die Vorgehensweise erläutert werden.
Personenfirma
Personenfirmen zahlen für ihre Gewinne Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (nur in höheren Einkommensklassen) und ggf. Kirchensteuer und darüber hinaus ggf. Gewerbesteuer. Ist das Unternehmen eine Einzelfirma gibt der Inhaber den Gewinn seines Unternehmens in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung an. Sind an dem Unternehmen mehrere Personen beteiligt, handelt es sich also um eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG), gibt jeder Beteiligte seinen Gewinnanteil in der Einkommensteuererklärung an. Ein Gehalt für die Inhaber des Unternehmens gibt es nicht. Alles, was die Inhaber für private Zwecke entnehmen, ist vorab entnommener Gewinn. Das bedeutet, dass der sogenannte Unternehmerlohn den Gewinn nicht mindert.
Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Ltd., UG – haftungsbeschränkt)
Kapitalgesellschaften zahlen für ihre Gewinne Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. auch Gewerbesteuer. Das Unternehmen gibt eigene Steuererklärungen ab und zahlt seine Steuern selbst. Eine Kapitalgesellschaft kann man nicht besitzen, deshalb spricht man hier nicht von Inhabern, sondern von Beteiligten bzw. von Gesellschaftern des Unternehmens. Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigene juristische Person, die man sich wie einen juristischen Mantel vorstellen kann. Das Unternehmen benötigt ein bestimmtes Startkapital, das es in Form von Beteiligungen von natürlichen Personen oder anderen Unternehmen bekommt. Weiterhin braucht das Unternehmen einen gesetzlichen Vertreter (z.?B. im Falle einer GmbH einen Geschäftsführer).
Bei einer sogenannten 1-Mann-GmbH legt eine natürliche Person das Stammkaptal von 25.000 EUR ein und wird zum Geschäftsführer bestellt. Die natürliche Person ist also beteiligt und arbeitet zugleich mit. An größeren Kapitalgesellschaften sind oft mehrere Personen beteiligt. Der Geschäftsführer gehört aber nicht notwendigerweise zu den beteiligten Personen. Es gibt also viele verschiedene Varianten.
Die natürlichen Personen oder die anderen Unternehmen, die sich an einer Kapitalgesellschaft beteiligen, indem sie Geld einlegen, haben das Ziel, für das eingelegte Geld Erträge zu erzielen. Hat das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet und seine Steuern dafür gezahlt, kann der verbleibende Gewinn an die Beteiligten ausgeschüttet werden.?Für diesen Ertrag zahlen die Beteiligten Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer.
Arbeiten die Beteiligten im Unternehmen mit, stellen sie für das Unternehmen Arbeitnehmer dar. Gehälter von Arbeitnehmern mindern den Gewinn, dadurch zahlt das Unternehmen weniger Steuern. Die Arbeitnehmer dagegen erzielen Einkünfte für die sie Einkommensteuer zahlen müssen. Mehr über diese Zusammenhänge erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
1.1.2 Einkommensteuer
Die Einkommensteuererklärung ist eine Abrechnung am Jahresende. Natürliche Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. sich über ein halbes Jahr hier aufgehalten haben, um Geld zu verdienen, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Einkommensteuererklärung geben Privatpersonen alles an, was sie in der Zeit von Januar bis Dezember eines Jahres verdient haben:
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Gewinn eines Einzelunternehmens,
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Gehalt als Arbeitnehmer,
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Vermietung einer Eigentumswohnung,
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Erträge aus Geldanlagen, Beteiligungen.
Im Einkommensteuergesetz ist alles, was man verdienen kann, in sieben Gruppen unterteilt. Man spricht von den sieben Einkunftsarten:
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Unternehmer/in),
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Unternehmer/in),
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Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Unternehmer/in),
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Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer/in),
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Vermieter/in),
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Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht mit Abgeltungsteuer abgegolten wurden (Ihr Geld verdient Geld),
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sonstige Einkünfte (z.?B. Renten, Handel mit privaten Aktien und Immobilien).
Ist das Jahr zu Ende, ist zu prüfen, wie viele Verdienstquellen die natürliche Person hatte. Danach ist für jede Einkunftsart nach bestimmten Regeln der Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. Die Summe aller Einkunftsarten wird zusammengefasst und versteuert. Es gibt allerdings verschiedene Freibeträge. Außerdem werden bestimmte private Ausgaben (z.?B. private Versicherungen, Krankheitskosten) berücksichtigt.
| Summe der Gewinne aus allen Verdienstquellen | + 50.000 EUR |
| - | ein Teil der privaten Versicherungen (Sonderausgaben) | 6.000 EUR |
| - | ggf. außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Behinderung) | 0 EUR |
| = | zu versteuerndes Einkommen | 44.000 EUR |
| Einkommensteuer laut einheitlicher Tabelle | 8.000 EUR |
| - | Vorauszahlungen | ? EUR |
| = | Nachzahlung | ? EUR |
Laut Steuertabelle für Ledige (Verdienst von einer Person) sind hier ca. 8.000 EUR Einkommensteuer zu bezahlen. Eheleute erfahren aus der Splittingtabelle (Verdienst von zwei Personen), wie viele Steuern sie für ihr gemeinsam zu versteuerndes Einkommen zahlen müssen. Wurde genug vorausgezahlt? Das Ganze ist mit einer Stromabrechnung vergleichbar: Am Jahresende wird der Verbrauch festgestellt und je nachdem, wie viel Sie vorausgezahlt haben, müssen Sie entweder nachzahlen oder erhalten Geld zurück.
Die Einkommensteuervorauszahlungen bestehen aus mehreren Steuerarten:
| Einkommensteuer laut einheitlicher Tabelle | 8.000 EUR |
| - | Einkommensteuervorauszahlungen zahlen Unternehmer/innen | 4.000 EUR |
| - | Lohnsteuer für Lohn und Gehalt | 2.000 EUR |
| - | Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Zinsabschlagsteuer für Zinsen aus Geldanlagen, ggf. Abgeltungsteuer | 1.000 EUR |
| = | Nachzahlung | 1.000 EUR |
Viele Worte für ein und dasselbe, nämlich die Vorauszahlung der Einkommensteuer. Wer z.?B. die falsche Steuerklasse gewählt hat oder vergessen hat, die Freistellungsbescheinigung abzugeben, hat einfach nur zu viel oder zu wenig vorausgezahlt. Am Jahresende erfolgt die Abrechnung und alles wird ausgeglichen.
Einkommensteuervorauszahlungen von Unternehmen
Erhält ein Arbeitnehmer Gehalt, behält der Arbeitgeber die anteilige Lohnsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Der Arbeitnehmer erhält also nur ein Nettogehalt; die einbehaltene Lohnsteuer stellt für ihn eine Einkommensteuervorauszahlung dar. Genauso macht es die Bank bei Zinserträgen. Sie behält die anteilige Kapitalertragssteuer oder Abgeltungsteuer ein. Bei Unternehmen ist das anders. Hier...




