Am 14.10.2016 passierte der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform nach zähem Ringen den Bundesrat. Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ErbStRAnpG) wurde am 4.11.2016 im BGBl verkündet und ist gem. Art 3. ErbStRAnpG mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten. Die Neuregelungen führen zu höherer Komplexität und stellen die Gestaltungspraxis vor neue Herausforderungen. Hierauf müssen Sie als Notar vorbereitet sein, die Auswirkungen der „neuen" Erbschaftsteuer durchdringen und auf Ihre Mandanten zugehen. Die Neuerungen durch die Reform betreffen z. B.: Einschränkungen bei der Steuerbefreiung für Unternehmensübertragungen Begünstigungshöchstgrenze i.H.v. 26.000.000 € Abschlag für Familienunternehmen neue Regelungen zur Ermittlung des Verwaltungsvermögens Verschonungsbedarfsprüfung RA und StB Philipp Thouet erläutert in seinem neuen Werk die Reform, deren Hintergrund und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis und die Vertragsgestaltung. Sie erhalten prägnante Übersichten über den Dschungel der Neuregelungen, erste Praxistipps und Gestaltungshinweise zu den Auswirkungen der Reform für Ihre notarielle Gestaltungspraxis. Ebenfalls aufgenommen wurden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und wichtige Bundestagsdrucksachen.
Thouet
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