Tietz | Partizipation von Leistungsberechtigten im Teilhabeplanverfahren | Buch | 978-3-428-19456-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 31, 375 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

Tietz

Partizipation von Leistungsberechtigten im Teilhabeplanverfahren


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19456-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 31, 375 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

ISBN: 978-3-428-19456-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die inklusive Ausgestaltung gesellschaftlicher Prozesse stellt ein Kernanliegen der UN-BRK dar. Die Umsetzung dieses Kernanliegens gestaltet sich in der Realität zuweilen jedoch schwierig. Nicht zuletzt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrechtsausschluss haben dies gezeigt. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen das Rehabilitationsrecht in Gänze inklusiver auszugestalten. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Untersuchung zunächst den Versuch, das Konzept von Partizipation im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu etablieren. Darüber hinaus werden dessen rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Es stellt sich heraus, dass der Rehabilitationsprozess an vielen Stellen Möglichkeiten der aktiven Partizipation bereithält. Es zeigt sich aber auch, dass aktive Beteiligung nur dann Gelingen kann, soweit die Leistungsberechtigten dazu befähigt sind und im Ergebnis wirkungsvolle Rechtsschutzmechanismen bereitstehen.

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Einleitung
Die Wahlrechtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – Zusammenfassende Einschätzung – Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung

A. Theoretische Rahmenbedingungen
Begriff und Konzept von Partizipation – Partizipation im juristischen Verständnis – Sozialrechtliche Diskussion – Zwischenergebnis – Politikwissenschaftliche Erkenntnisse zu partizipatorischer Beteiligung von Menschen – Partizipation in der Soziologie – Partizipation in der sozialen Arbeit – Disability Studies – Abgrenzung zur Nicht-Partizipation – Die 'Participation Ladder' von Arnstein – Schlussfolgerungen für das Begriffsverständnis im Rehabilitationsrecht – Das Rehabilitationsrecht in Deutschland – Das Teilhabeplanverfahren als Sonderverwaltungsverfahren im Rehabilitationsrecht – Gesetzliche Ausgestaltung des Teilhabeplanverfahrens nach §§ 19 ff. SGB IX

B. Rechtliche Ausgestaltung von Partizipation de lege lata
Rechtliche Implementierung von Partizipation im Sozialrecht – Systematisierung der rechtlichen Ausgestaltung in personeller Hinsicht – Systematisierung der rechtlichen Ausgestaltung in sachlicher Hinsicht

C. Empirische Erkenntnisse zum Teilhabeplanverfahren
Erster Teilhabeverfahrensbericht – Zweiter Teilhabeverfahrensbericht – Dritter Teilhabeverfahrensbericht – Vierter Teilhabeverfahrensbericht – Zwischenergebnis – Abgleich mit den theoretischen Erkenntnissen

D. Abschließendes Fazit und Zusammenführung der Ergebnisse


Alexander Tietz begann im Oktober 2012 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg, welches er 2018 mit dem ersten Juristischen Staatsexamen beendete. Daran schloss sich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit in zwei rehabilitationsrechtlich geprägten Projekten an. 2024 erfolgte die Promotion, während des Referendariats am Oberlandesgericht Naumburg, das im gleichen Jahr mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen wurde.

Alexander Tietz began studying law at the University of Halle-Wittenberg in October 2012, which he completed in 2018 with the First State Examination in Law. He then worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Labor Law, and Social Security Law, participating in two rehabilitation law-related projects. In 2024, he earned his doctorate while completing his legal clerkship at the Higher Regional Court of Naumburg, which he finished in the same year with the Second State Examination in Law.



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