Tippelhofer | Subjektive Qualifikationskonflikte bei Direktinvestitionen in den USA | Buch | 978-3-8441-0291-8 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 334, 250 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 398 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht

Tippelhofer

Subjektive Qualifikationskonflikte bei Direktinvestitionen in den USA


1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-8441-0291-8
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH

Buch, Deutsch, Band 334, 250 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 398 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht

ISBN: 978-3-8441-0291-8
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH


Die USA stellen für Deutschland einen der bedeutendsten ausländischen Direktinvestitionsstandorte dar. Die US-amerikanische Rechtsform einer Limited Liability Company (LLC) bietet hierbei für deutsche Investoren sowohl aus gesellschaftsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht attraktive und flexible Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines Auslandsinvestments. So können die Gesellschafter einer LLC den Gesellschaftsvertrag weitgehend frei an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und zudem wählen, ob die LLC in den USA als Personen- oder als Kapitalgesellschaft besteuert werden soll. In Deutschland wird eine LLC hingegen anhand typisierter Kriterien entweder als Personen- oder Kapitalgesellschaft qualifiziert. Die LLC kann daher in Deutschland und den USA unterschiedlich eingeordnet und besteuert werden. In der steuerlichen Fachsprache wird eine solche unterschiedliche Einordnung einer Rechtsform als subjektiver Qualifikationskonflikt bezeichnet.

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Bestehen bzw. Entstehen von subjektiven Qualifikationskonflikten bei Aufnahme einer Investitionstätigkeit in den USA. Sie konzentriert sich auf die Konstellation, in der eine gewerblich tätige LLC in Deutschland als Personengesellschaft, in den USA hingegen als Kapitalgesellschaft klassifiziert wird. Von Interesse ist, wie und unter welchen Voraussetzungen ein solcher subjektiver Qualifikationskonflikt entsteht und zu welchen steuerlichen Belastungswirkungen dieser führt. Die Arbeit zeigt diesbezüglich sowohl den State of the Art zur Lösung des Konfliktes als auch die Literatur- und Rechtsprechungsentwicklung auf. Offene Auslegungsfragen werden identifiziert und durch Gegenüberstellung der in der Literatur angeführten Argumente diskutiert. Der Verfasser legt hierbei stets Wert darauf, die zahlreichen in der Literatur vorliegenden Einzelergebnisse zu systematisieren und eigenständig zu würdigen.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einführung

B. Analyse innerstaatliches Steuerrecht
I. Deutschland
II. USA
III. Zwischenergebnis

C. Analyse Abkommensrecht
I. Auslegungsansätze
II. Literatur- und Rechtsprechungsentwicklung
III. Auslegungsfragen
IV. Zwischenergebnis

D. Systematische Würdigung
I. Subjektive Qualifikationsfrage
II. Objektive Qualifikationsfrage
III. Zuordnungsfrage
IV. Zwischenergebnis

E. Wortlautorientierte Würdigung
I. Tatbestandsmerkmal „Unternehmen eines Vertragsstaates“
II. Tatbestandsmerkmal „Betreiben“
III. Zwischenergebnis

F. Zweckorientierte Würdigung
I. Bindungsthese
II. Funktionsthese
III. Harmoniethese
IV. Sinnlosigkeitsthese
V. Gleichheitsthese
VI. Unabhängigkeitspostulat
VII. Zwischenergebnis

G. Dogmatische Würdigung
I. Semipermeables Verhältnis von innerstaatlichem Recht und Abkommensrecht
II. Abkommenskompass
III. Zwischenergebnis

H. Abschließende Würdigung


Michael Tippelhofer, geboren am 07.02.1984 in München, studierte von 2003 bis 2007 Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2007 bis 2013 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für ABWL, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht von Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen sowie am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Dr. Deborah Schanz tätig. Im Frühjahr 2010 machte der Autor seinen Abschluss als Master of Business Research (MBR). Im Jahr 2012 erfolgte seine Bestellung zum Steuerberater; die Promotion wurde im Mai 2013 erfolgreich abgeschlossen. Im Anschluss daran arbeitete er mehrere Monate für eine große Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in New York, USA.



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