Uhlig | Die externe Einzelklagebefugnis im Recht der BGB-Gesellschaft als Ausprägung eines allgemeinen Rechtsprinzips | Buch | 978-3-942710-52-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 6, 248 Seiten, Paperback, Format (B × H): 158 mm x 230 mm, Gewicht: 459 g

Reihe: Neues civilistisches Forum

Uhlig

Die externe Einzelklagebefugnis im Recht der BGB-Gesellschaft als Ausprägung eines allgemeinen Rechtsprinzips


1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-942710-52-7
Verlag: TUDpress Verlag der Wissenschaften GmbH

Buch, Deutsch, Band 6, 248 Seiten, Paperback, Format (B × H): 158 mm x 230 mm, Gewicht: 459 g

Reihe: Neues civilistisches Forum

ISBN: 978-3-942710-52-7
Verlag: TUDpress Verlag der Wissenschaften GmbH


Die Frage, ob ein nicht oder nicht allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugter Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche der Gesellschaft gegen nicht am Gesellschaftsverhältnis beteiligte Dritte gerichtlich geltend machen kann, beschäftigt Rechtsprechung und Schrifttum bereits seit Inkrafttreten des BGB. Über die Zulässigkeit, die Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die dogmatische Begründung einer solchen externen Einzelklagebefugnis, die die eigentliche Geschäftsführungs- und Vertretungsordnung der Gesellschaft durchbricht, ist bis heute Einigkeit nicht erzielt worden.
Neben der BGB-Gesellschaft untersucht der Autor in einem übergreifenden Kontext auch weitere, nichtkörperschaftliche Mehrpersonenverhältnisse des BGB, bei denen mehrere Rechtssubjekte auf der Gläubigerseite von Ansprüchen stehen. Es wird aufgezeigt, dass sich aus den entstehungsgeschichtlichen und systematischen Zusammenhängen der untersuchten gesetzlichen Einzelregelungen ein auf dem Rücksichtnahmegedanken beruhendes, allgemeines Rechtsprinzip ableiten lässt. Dieses Rechtsprinzip gewährt in seinen gesetzlichen Konkretisierungen unter bestimmten Voraussetzungen jedem Einzelnen eine Befugnis zur Anspruchsdurchsetzung, solange dabei die Belange der anderen Beteiligten auf der Gläubigerseite nicht beeinträchtigt werden. Der konkretisierende Rückgriff auf dieses Rechtsprinzip bietet auch für die BGB-Gesellschaft eine praktikable sowie system- und interessengerechte dogmatische Grundlage für die externe Einzelklagebefugnis.

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