van Rens | Der digitale Nachlass | Buch | 978-3-96276-018-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 100 Seiten, GB, Format (B × H): 132 mm x 193 mm, Gewicht: 152 g

van Rens

Der digitale Nachlass

Buch, Deutsch, 100 Seiten, GB, Format (B × H): 132 mm x 193 mm, Gewicht: 152 g

ISBN: 978-3-96276-018-2
Verlag: DATEV eG


Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Die wenigsten von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, Online-Verträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert.

So sind angeblich 5 % aller aktiven Facebook-Accounts sogenannte digitale Zombies, deren Nutzer bereits verstorben sind. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten werden aus rechtlicher Sicht als "digitaler Nachlass" bezeichnet. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist längst im Alltag angekommen.

Unter "digitalem Nachlass" wird die Gesamtheit des digitalen Vermögens verstanden, also Immaterialgüterrechte, Domainrechte sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch hinsichtlich diverser Internetdienstleistungen, und damit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten des Erblassers im Internet.

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Zielgruppe


Internet-Nutzer


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Digitaler Nachlass - wen betrifft es?1.1 Praxisbeispiele1.1.1 Das Millionenvermögen der Kunden1.1.2 Das Millionenvermögen des Erblassers1.1.3 Der digitale Nachlass eines Influencers1.2 Im täglichen Leben - Jeder Benutzer ist gefragt1.2.1 Der übliche Anwender1.2.2 Der digitale Nachlass des üblichen Anwenders1.3 Der "Facebook-Fall"2 Digitaler Nachlass - was ist das überhaupt?2.1 Der Begriff aus rechtlicher Sicht2.2 Begriff aus praktischer Sicht: Inhalt des digitalen Nachlasses3 Interessenlage - Wer sind die Akteure im digitalen Nachlass?3.1 Der Erblasser3.1.1 Wunsch: "mit mir stirbt auch mein digitales Ich"3.1.2 Wunsch: "Digitale Unsterblichkeit"3.2 Der Erbe3.3 Die Angehörigen3.4 Vertragspartner3.5 Geschäftspartner oder Berater4 Der rechtliche Rahmen4.1 Einstieg4.2 Relevante Rechtsgebiete4.3 Internationale Rechtsgrundlagen4.3.1 Europa4.3.2 Regelungen in den USA4.4 Nationale Rechtsgrundlagen4.4.1 Arbeitsgruppe "digitaler Neustart"4.4.2 Erbrecht4.4.3 Telekommunikationsgesetz: Das Fernmeldegeheimnis4.4.4 Datenschutz im DS-GVO4.4.5 Persönlichkeitsrecht4.4.6 Nationales AGB-Recht4.5 Internationales Privatrecht5 Die Rechtsfragen zum digitalen Nachlass5.1 Klärung der Vererblichkeit durch den Bundesgerichtshof5.1.1 Begründung der Vorinstanzen5.1.2 Entscheidung des Bundesgerichtshofes5.1.3 Bedeutung des Facebook-Urteils6 Die praktische Handhabung6.1 Hürden und Risiken aus Sicht des Erben6.1.1 Zugangshindernisse6.1.2 Risiken6.2 Übergang der einzelnen digitalen Nachlassgegenstände6.2.1 Hardware6.2.2 E-Mail-Konto und seine Bedeutung6.2.3 Social Media Daten und Profile6.2.4 E-Mails6.2.5 Inhalte des Erblassers auf Videoplattformen wie YouTube6.2.6 Vertragsbeziehungen zu Anbietern6.2.7 Webseite und Domains6.2.8 Nutzungsrechte digitaler Musik-, Literatur- und Videosammlungen6.2.9 Online Zahlungsverkehr6.2.10 Daten in Cloud, zum Beispiel iCloud, Dropbox, OneDrive6.3 Anspruchsdurchsetzung6.3.1 Wie weist der Erbe die Gesamtrechtsfolge nach?6.3.2 Gerichtliche Geltendmachung7 Vorsorge des Erblassers7.1 Allgemein7.2 Umsetzung7.2.1 Inventarisieren und kategorisieren7.2.2 Nutzungsbedingungen prüfen7.2.3 Entscheidung treffen7.2.4 Festlegen der Entscheidung7.2.5 Praktische Vorsorgemaßnahmen treffen7.2.6 Rechtliche Vorsorgemaßnahmen treffen7.2.7 Fazit für die Vorsorge8 Was also tun? - 10 Tipps9 Muster9.1 Vollmachtsurkunde9.2 Verzeichnis für den digitalen Nachlass


Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Es ist völlig selbstverständlich geworden, sein Vermögen online zu verwalten, digital zu kommunizieren, Geschäfte zu tätigen, das tägliche Leben im World Wide Web mit "Freunden" zu teilen. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung nutzt das Internet regelmäßig. Studien zufolge sind mittlerweile über 90 % der Deutschen regelmäßig "online". Selbst in der Gruppe der über 70-Jährigen wächst die Zahl der Nutzer ständig: hier ist inzwischen jeder Dritte im Internet unterwegs. Die wenigstens von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, geposteten Fotos, Onlineverträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert. Wenn man den Zahlen Glauben schenken darf, hat nur einer von 10 Nutzern festgelegt, wie es nach seinem Ableben mit seinen Daten im Netz weitergehen soll. Auch nach dem Tod des Nutzers bleiben alle übermittelten Daten und Einträge beim jeweiligen Anbieter. Die digitale Persönlichkeit, die so über die Jahre durch verschiedenste Online-Profile, gepostete Fotos, Bewertungen, Beiträge und vieles mehr geschaffen wird, ist im Netz grundsätzlich unsterblich. Auch nach dem Tod des Nutzers erlauben sie uns zum Teil tiefe Einblicke in die Persönlichkeitssphäre des Verfassers. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten und Spuren im World Wide Web werden aus rechtlicher Sicht als "digitaler Nachlass" bezeichnet.Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird kontrovers diskutiert. So unterschiedlich der jeweilige Nutzer in der digitalen Welt unterwegs ist, so divers sind auch die Sichtweisen, welches postmortale Schicksal diese Spuren ereilen soll. Je nach Interessenlage sollen die Daten und Spuren "mitversterben" oder für die Nachwelt abgreifbar sein und bleiben. Aber wer erbt denn diese digitale Sammlung, ist diese überhaupt vererblich? Und - sofern diese Frage mit "ja" zu beantworten ist - nach welchen gesetzlichen Regeln läuft das? Was kann ich als Erblasser bereits zu Lebzeiten tun und veranlassen, um entweder sicherzustellen, dass auch nach meinem Tod meine Daten zugänglich sind, sofern ich das wünsche, oder eben nicht mehr?Dieses Fachbuch soll Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion rund um dieses Thema verschaffen. Neben einer kurzen Besprechung zu grundsätzlichen Fragen, wie zum Beispiel die Vererblichkeit von Daten, wird der digitale Nachlass praktisch, sowohl aus Sicht des Erben und/oder des nahen Angehörigen, als auch aus Sicht des Erblassers, beleuchtet. Es soll jeden Nutzer dazu anregen, sich mit der Frage, was mit seinem "digitalen Ich" bei seinem Versterben geschehen soll, auseinanderzusetzen und anschließend bestenfalls eine maßgeschneiderte Vorsorge zu treffen.Nürnberg, im Juni 2019Solange van Rens


Van Rens, Solange
Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung „Cum Laude“). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet.
Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.

van Rens, Solange
Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung "Cum Laude"). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet.Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.


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