von Krause | Mehrebenengovernance in der EU | Buch | 978-3-531-16089-4 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 123 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 202 g

von Krause

Mehrebenengovernance in der EU

Deutsche Mitwirkung an der Rechtsetzung
2008
ISBN: 978-3-531-16089-4
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Deutsche Mitwirkung an der Rechtsetzung

Buch, Deutsch, 123 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 202 g

ISBN: 978-3-531-16089-4
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften


. Abkürzungsverzeichnis AdR (CoR) Ausschuss der Regionen (Committee of the Regions) bdo Bund deutscher Omnibusunternehmer BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BWVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BR-Drucksache Drucksache des Bundesrates BT-Drucksache Drucksache des Deutschen Bundestages DLT Deutscher Landkreistag DST Deutscher Städtetag DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund EG Europäische Gemeinschaften EP Europäisches Parlament EPSU European Public Service Union EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EUROCITIES Städtenetzwerk europäischer Großstädte EUV Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft KOM Drucksache der Europäischen Kommission ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PersBefG (PBFG) Personenbeförderungsgesetz POLIS Städtenetzwerk (Promoting Operational Links with Integrated Services of advanced transport services) RGRE (CEMR) Rat der Gemeinden und Regionen Europas (Council of European Municipalities and Regions) SNA Subnationale Akteure (Subnational Actors) ver. di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 1. Einordnung, Begriffsklärung und Methodik 1. 1. Einordnung der Thematik in die Europaforschung 1. 2. Begriffsklärung und -abgrenzung zur Themenformulierung 20 1. Einordnung, Begriffsklärung, Methodik ____________________________________________________________________________________________________________ b. schlägt das EP keine Abänderungen vor, so kann er den vorgeschla- nen Rechtsakt erlassen; c. anderenfalls legt er einen gemeinsamen Standpunkt fest und übermittelt ihn dem EP. Der Rat unterrichtet das EP in allen Einzelheiten über die Gründe, aus denen er seinen gemeinsamen Standpunkt festgelegt hat. Die Kommission unterrichtet das EP in allen Einzelheiten über ihren Standpunkt. 19 (2) Hat das EP in einer 2. Lesung binnen drei Monaten nach der Übermittlung a.

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Weitere Infos & Material


Einordnung, Begriffsklärung und Methodik.- Die neue ÖPNV-Verordnung 1370/2007 als Nachfolger der Verordnung 1191/69 (EWG).- Auswertung des Forschungsstandes — Entwicklung von Hypothesen.- Fallbeispiel „Deutsche Mitwirkung am Rechtsetzungsakt der ÖPNV-Verordnung“ — Darstellung und Test der Hypothesen.- Kritische Wertung des Ergebnisses.


Ulf von Krause studierte Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Bonn und Köln sowie Politische Steuerung und Koordination (Governance) bei Prof. Dr. Arthur Benz und Prof. Dr. Uwe Schimank an der FernUniversität Hagen. Er war lange Jahre in leitender Position im Staatsdienst tätig.



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