Weinzierl / Gaedke | Typische Fehler in der Umsatzsteuer | Buch | 978-3-7041-0586-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 76 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 75 g

Weinzierl / Gaedke

Typische Fehler in der Umsatzsteuer


2. Auflage 2014
ISBN: 978-3-7041-0586-8
Verlag: dbv-Verlag

Buch, Deutsch, 76 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 75 g

ISBN: 978-3-7041-0586-8
Verlag: dbv-Verlag


Die Umsatzsteuer steht im Fokus der Finanzverwaltung. Schon kleine Fehler können hier, vor allem wenn sie regelmäßig passieren, zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Und nicht immer gelingt es dem Unternehmer, die Fehler dann auch zu sanieren. Die Umsatzsteuer wird dann zum Kostenfaktor und mindert die Marge und den Gewinn.

Die vorliegende Broschüre stellt typische Fehler nach Sachgebieten geordnet mit vielen Fallbeispielen und Tipps dar. Sie hilft damit, Fehlerquellen zu erkennen und zu vermeiden.

• Vertragsgestaltung
• Steuerbefreiung
• Rechnungen und Vorsteuerabzug
• Reverse Charge System
• Inland/Ausland ua
• jeweils mit Tipps und Beispielen zu verschiedensten Geschäftsfällen

Weinzierl / Gaedke Typische Fehler in der Umsatzsteuer jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Kap 1 Einleitung

1.1 Nachträgliche Umsatzsteuerkosten
1.2 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
1.3 Systemprüfungen

Kap 2 Vertragsgestaltung

2.1 Kaufverträge allgemein
2.1.1 Der zivilrechtliche Preis
2.1.2 Rechnungen
2.1.3 Vorsteuerüberrechnung
2.2 Verträge über Bauleistungen
2.3 Kaufverträge über bebaute Grund- stücke
2.4 Kaufverträge im Importgeschäft
2.5 Mietverträge

Kap 3 Lieferungen

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer
3.2 Nachweispflichten
3.2.1 Ausfuhrnachweis bei Exporten
3.2.2 Buchnachweis
3.2.3 Beförderungs- oder Versendungsnachweis
3.2.4 Überprüfung der UID
3.3 Erwerbsschwelle
3.4 Lieferschwelle
3.5 Innergemeinschaftlicher Erwerb
3.6 Konsignationslager
3.7 Reihenlieferungen
3.8 Dreiecksgeschäfte
3.9 Montagelieferung
3.10 Werbegeschenke

Kap 4 Sonstige Leistungen

4.1 Leistungsort
4.2 Unternehmer
4.3 Essenszuschüsse

Kap 5 Entgelt

5.1 Schadenersatz
5.2 Durchlaufende Posten
5.3 Kostenweiterbelastungen
5.4 Uneinbringliche Forderungen
5.5 Tauschähnlicher Umsatz
5.6 Normalwert

Kap 6 Steuerbefreiungen

6.1 Kleinunternehmer

Kap 7 Rechnungstellung

7.1 Rechnungsmerkmale
7.2 Kleinbetragsrechnungen
7.3 Gutschriften
7.4 Dauerrechnungen
7.5 Anzahlungs- und Endrechnungen
7.6 Ausstellung von Rechnungen
7.7 Aufbewahrung
7.8 Rechnungen bei Tausch
7.9 Rechnungen bei Vergleich
7.10 Steuerschuld kraft Rechnung

Kap 8 Vorsteuerabzug

8.1 Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
8.2 Schätzung von Vorsteuern
8.3 Umsatzsteuerbetrug
8.4 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Kap 9 Reverse Charge

9.1 Einbeziehung der Betriebsstätte
9.2 Bauleistungen
9.3 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände
9.4 Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen oder Dienstleistungen betreffend bestimmte Gegenstände

Kap 10 Entstehung der Steuerschuld

10.1 Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerschuld
10.1.1 Verspätete Rechnungstellung
10.1.2 Reverse Charge System
10.1.3 Werklieferungen in der Bauwirtschaft
10.2 Gutscheine

Kap 11 Ausländische Unternehmer

11.1 Abfuhr der Umsatzsteuer
11.2 Ausländische Vorsteuern

Kap 12 Sonstige Themen

12.1 Abweichendes Wirtschaftsjahr
12.2 Der GmbH-Geschäftsführer als Unternehmer
12.3 Organschaft
12.4 Soll- oder Ist-Besteuerung
12.5 Pauschale Vorsteuer


Kap 2 Vertragsgestaltung

Vertragliche Vereinbarungen haben oft große Wirkung für die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsfällen. Fehlende und mangelhafte Vereinbarungen können daher zu Kostenbelastungen, jedenfalls aber zu zusätzlichen administrativen Aufwändungen führen.

Tipp:

Bereits vor der Ausführung von Umsätzen sollte zwischen den Vertragspartnern die umsatzsteuerliche Behandlung des Ge-schäftsfalles und deren vertragliche Nebenpflichten, wie zB Rechnungstellung, Erbringung und Aufbewahrung von Nachweisen, abgeklärt und gegebenenfalls vereinbart werden.

2.1 Kaufverträge allgemein

2.1.1 Der zivilrechtliche Preis

Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, gilt der vereinbarte Kaufpreis im Zweifel und sofern nicht anders in der Branche üblich als Bruttobetrag, dh inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Wird daher der Kaufpreis nicht eindeutig als Nettokaufpreis bezeichnet (zB der Preis versteht sich netto zuzüglich einer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer), gehen allfällige Umsatzsteuerbeträge zu Lasten des Verkäufers.

Tipp:

Der Preis sollte im Vertrag ausdrücklich als Nettopreis exklusive einer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer bezeichnet werden.


2.1.2 Rechnungen

Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Lieferanten.

Tipp:

In Zweifelsfällen empfiehlt es sich aber, genaue Anforderungen an Rechnungen vertraglich zu vereinbaren:

- Anwendbares Recht für die Rechnung (siehe Tz 7.6)
- Verwendung einer bestimmten UID, wenn der Leistungsempfänger mehrere UID besitzt
- Abrechnung mittels Gutschrift (siehe Tz 7.3)
- Elektronische Rechnungstellung
- Zeitpunkt der Rechnungstellung (siehe Tz 7.6)

2.1.3 Vorsteuerüberrechnung

Bei Transaktionen mit größeren Umsatzsteuerbeträgen (zB Geschäftsveräußerungen) wird vielfach vereinbart, dass der Käufer nur das Nettoentgelt an den Verkäufer zahlt, der Umsatzsteuerbetrag aber durch Überrechnung des Vorsteuerguthabens aus dem Kauf beglichen wird. Dadurch wird die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer vermieden.
Konkret beantragt der Käufer, dass sein durch den Abzug der Vorsteuer und die rechtzeitige Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung auf dem Finanzamtskonto entstehendes Guthaben von seinem Finanzamtskonto auf das Finanzamtskonto des Verkäufers überrechnet wird. Dadurch wird auf dem Finanzamtskonto des Verkäufers die Umsatzsteuerschuld aus dem Verkauf getilgt. Bei rechtzeitiger Rechnungstellung und fristgerechter Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen und des Antrages wirkt die Überrechnung rückwirkend zum Fälligkeitstag der Umsatzsteuer.
In Fällen der Ist-Besteuerung (zB bei Anzahlungen) ist eine Vorsteuerüberrechnung nur sehr eingeschränkt möglich.

Tipp:
In der Praxis wird von Überrechnungsanträgen abgeraten, da eine ordnungsgemäße Abwicklung von einer Vielzahl von – oft nicht beeinflussbaren – Faktoren abhängt:

- Rechtzeitige Einreichung der Umsatz-steuervoranmeldung
- Rechtzeitige Ausstellung der Rechnung
- Ausreichendes Vorsteuerguthaben
- Verrechnung des Vorsteuerguthabens mit anderen Abgabenschulden
- Unternehmen in der Gründungsphase werden einer Umsatzsteuer-Nachschau unterzogen, bevor Vorsteuerguthaben gebucht werden.



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