Ziekow / Siegel | Anerkannte Naturschutzverbände als 'Anwälte der Natur'. | Buch | 978-3-428-10399-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 139, 132 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 189 g

Reihe: Schriftenreihe der Hochschule Speyer

Ziekow / Siegel

Anerkannte Naturschutzverbände als 'Anwälte der Natur'.

Rechtliche Stellung, Verfahrensbeteiligung und Fehlerfolgen.

Buch, Deutsch, Band 139, 132 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 189 g

Reihe: Schriftenreihe der Hochschule Speyer

ISBN: 978-3-428-10399-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.

Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
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Inhaltsübersicht: 1. Das Naturschutzrecht im Zusammenhang des Umweltrechts: I. Naturschutz in der Rechtsordnung: Begriffliche Annäherung - Rechtsquellen - Regelungsansätze - II. Staatsziel Umweltschutz: Die Schutzgüter des Art. 20a GG - Rechtliche Einordnung - Adressaten - III. Die Geltendmachung der Naturschutzbelange: Die Naturschutzbehörden - Unterstützende Fachstellen und ehrenamtliche Helfer - Der Vollzug des Naturschutzrechts durch andere als Naturschutzbehörden - Das Vollzugsdefizit im Bereich des Naturschutzrechts - 2. Naturschutzverbände: I. Das Konzept einer Verbandsbeteiligung - II. Die Anerkennung: Das Anerkennungsverfahren - Die materiellen Anerkennungsvoraussetzungen - Der Anspruch auf Anerkennung und dessen Durchsetzung - 3. Verfahrensbeteiligung: I. Die Beteiligungsfälle: Die einschlägigen Beteiligungsfälle - Art und Struktur der in § 29 BNatSchG normierten Beteiligungsfälle - II. Rechtliche Stellung: Betroffenenstatus? - Einwendungsberechtigter? - Beteiligter i.S.d. § 13 VwVfG? - Träger öffentlicher Belange? - Verwaltungshelfer? - III. Die Ausgestaltung der Beteiligung: Rechtliche Grundlagen - Die Beteiligung durch die zuständige Behörde - Der Kreis der zu beteiligenden Naturschutzverbände - Die Art der Beteiligung - Der Zeitpunkt der Beteiligung - Äußerungsfristen - Präklusion? - Die Beteiligung an Änderungsentscheidungen - Die Beteiligung an Aufhebungsentscheidungen - IV. Fehler und Fehlerfolgen: Fehler - Fehlerfolgen - 4. Gerichtliche Durchsetzbarkeit: I. § 29 Abs. 1 BNatSchG als subjektives Recht: Aufzeigung von Friktionen - Zulassung durch den Gesetzgeber - Keine Subjektivierung des (materiellen) Belangs - Die Klage-/Antragsbefugnis im Falle eines Verstoßes gegen das Umgehungsverbot - II. Die Partizipationserzwingungsklage: Die statthafte Klageart - Die Klagebefugnis - Die Problematik des § 44a VwGO - III. Angriff auf die Sachentscheidung?: Darstellung der herrschenden Ansicht - Überprüfung dieser Ansicht - Das Problem der Normenkontrolle in den Rechtssatzfällen - Fazit - IV. Klage auf Unterlassung von Vollzugsmaßnahmen? - Literaturverzeichnis


Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow: Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der Universität Speyer; Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung; Präsident der Deutschen Sektion des IIAS; Mitglied des UN Committee of Experts on Public Administration; Mitglied des Beirats Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern und diverser Experten- und Enquetekommissionen.


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