Alten / Covill / Leiendecker | Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 659 Seiten

Reihe: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

Alten / Covill / Leiendecker Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Praktische Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch Banken
2. überarbeitete Auflage 2020
ISBN: 978-3-8114-6602-9
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Praktische Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch Banken

E-Book, Deutsch, 659 Seiten

Reihe: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-8114-6602-9
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen. Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen. Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis: - Deutschland: - im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetz - im Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetz - unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019 - Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) Regulations - Schweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes - Österreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt: - Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des Geldwäschebeauftragten - Durchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen - Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen - Transaktionsüberwachung unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen - Datenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen Datenschutzgrundverordnung - Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG - Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung - Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und Korruption - Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung - Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos - Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

Dr. Bernhard Gehra ist Managing Director und Senior Partner, Norbert Gittfried, LL.M., Partner und Associate Director und Rechsanwalt Dr. Georg Lienke, LL.M., Associate Director in einer großen international tätigen Consulting Gesellschaft. Sie sind u.a. spezialisiert auf die Beratung von Banken in Fragen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Unterstützt werden die Herausgeber durch Experten aus der Praxis.
Alten / Covill / Leiendecker Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung jetzt bestellen!

Zielgruppe


Banken, Rechtsanwälte, Fachanwälte Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsprüfer, Beratungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Weitere Infos & Material


Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis


a.A.

anderer Ansicht

abgedr.

abgedruckt

Abb.

Abbildung

ABlEG

Amtsblatt der EG

ABlEU

Amtsblatt der EU

abl.

ablehnend

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

abw.

abweichend

a.E.

am Ende

AEAO

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

a.F.

alte Fassung

AG

Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift), Aktiengesellschaft, Amtsgericht, Ausführungsgesetz

AIF

Alternative Investmentfonds

Alt.

Alternative

AktG

Aktiengesetz

a.M.

anderer Meinung

amtl.

amtlich

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

AO

Abgabenordnung

Art.

Artikel

AuA

Auslegungs- und Anwendungshinweise

Aufl.

Auflage

ausf.

ausführlich

Az.

Aktenzeichen

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAGE

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BB

Der Betriebs-Berater

Bd.

Band

Bearb.

Bearbeiter

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

Begr.

Begründung

Bek.

Bekanntmachung

betr.

betreffend

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BR-Drucks.

Bundesratsdrucksache

Bsp.

Beispiel

bspw.

beispielsweise

BStBl

Bundessteuerblatt

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

Buchst.

Buchstabe

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

bzgl.

Bezüglich

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

CB

Compliance-Berater, Zeitschrift

CDD

Customer Due Diligence

CMS

Compliance Management System

CPS

Crown Prosecution Service

DB

Der Betrieb

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe/n

DK

Deutsche Kreditwirtschaft

DNotZ

Deutsche Notarzeitschrift

DSGVO

Datenschutzgrundverordnung

DuD

Datenschutz und Datensicherheit, Zeitschrift

EBA

Europäische Bankenaufsicht

Einf.

Einführung

Einl.

Einleitung

EIOPA

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen

EG

Europäische Gemeinschaft, Einführungsgesetz

entspr.

entsprechend

erg.

Ergänzend

ESAs

Joint Committee of the European Supervisory Authorities

ESMA

Europäische Wertpapier- und Aufsichtsbehörde

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuGH Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des EuGH

evtl.

eventuell

f.

folgende

FCA

Financial Conduct Authority

FATF

Financial Action Task Force

ff.

fortfolgende

FINMA

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

FinCEN

Financial Crimes Enforcement Network

FIU

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

gem.

gemäß

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

grds.

Grundsätzlich

GwG

Geldwäschegesetz

h.A.

herrschende Ansicht

HGB

Handelsgesetzbuch

h.L.

herrschende Lehre

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

HS

Halbsatz

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der...


Dr. Bernhard Gehra ist Managing Director und Senior Partner, Norbert Gittfried, LL.M., Partner und Associate Director und Rechsanwalt Dr. Georg Lienke, LL.M., Associate Director in einer großen international tätigen Consulting Gesellschaft. Sie sind u.a. spezialisiert auf die Beratung von Banken in Fragen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Unterstützt werden die Herausgeber durch Experten aus der Praxis.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.