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Ackermann / Petzoldt Erbrecht

Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws Band 1

E-Book, Deutsch, Band Band 1, 109 Seiten

Reihe: Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws

ISBN: 978-3-95554-728-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Erbrecht kompakt und übersichtlich dargestellt
Optimale Prüfungsvorbereitung
Mit zahlreichen Übersichten, Beispielen und Übungsfällen

Die vorliegende Reihe Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws bietet eine optimale Vorbereitung auf Klausuren und mündliche Prüfungen im Zivilrecht.

Das vorliegende Buch stellt im ersten Band der Reihe die wesentlichen Probleme des Erbrechts kompakt und übersichtlich dar. Die prüfungsrelevanten Themen werden systematisch anhand von Schemata und Schaubildern erläutert. Die wichtigsten rechtlichen Probleme werden durch einfache Beispielsfälle verdeutlicht.

Um angehende Finanzwirte, Diplom-Finanzwirte oder Bachelor of Laws in der Ausbildung bzw. im Studium zu unterstützen und optimal auf Prüfungen vorzubereiten, enthält dieses Buch eine Vielzahl einfacher Beispiele und komplexer Übungsfälle mit ausformulierten Lösungen.
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Zielgruppe


Ausbildung zum Finanzwirt/Diplomfinanzwirt, Bachelor of Laws, Betriebswirtschaftliche Studiengänge an allen Arten von Hochschulen, Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Fortbildung zum Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter, Unternehmenspraktiker, sowie Praktiker in der Steuerverwaltung und in der steuerlichen Beratung.

Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Die Autoren V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis XIII
A. Vorbemerkung. 1
B. Erbrecht. 3
I. Einleitung. 3
II. Grundprinzipien Erbrecht. 3
1. Gesamtrechtsnachfolge. 4
2. Testierfreiheit. 5
3. Vonselbsterwerb. 6
4. Familienerbfolge. 6
III. Begriffe und Definitionen. 7
1. Erbfall. 7
2. Anfall der Erbschaft. 7
3. Erbschaft und Nachlass. 8
4. Vermächtnis. 8
5. Pflichtteil. 8
IV. Erbfähigkeit 9
1. Erbfähigkeit natürlicher Personen. 9
2. Erbfähigkeit juristischer Personen. 10
3. Erbfähigkeit von Personengesellschaften. 10
V. Gesetzliche Erbfolge. 10
1. Bestimmung der Verwandten und des Verwandtschafts-
verhältnisses. 12
2. Einteilung der Verwandten nach erbrechtlichen Prinzipien. 13
a) Parentelsystem. 13
b) Erbrechtliche Prinzipien in der ersten bis dritten Ordnung. 16
c) Erbrechtliche Prinzipien in der vierten und ferneren
Ordnungen. 20
3. Erbrecht des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners. 21
a) Das eheliche Güterrecht. 21
aa. Zugewinngemeinschaft. 22
bb. Gütertrennung. 24
cc. Gütergemeinschaft. 25
dd. Zusammenfassung eheliches Güterrecht. 27
b) Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. 28
c) Besonderheiten beim Zugewinnausgleich im Todesfall
(sog. güterrechtliche Lösung). 31
4. Gesetzliches Erbrecht des Staates. 35
VI. Gewillkürte Erbfolge 35
1. Testament. 35
a) Testamentsformen. 38
b) Inhalte testamentarischer Verfügungen. 44
c) Widerruf und Ungültigkeit letztwilliger Verfügungen. 49
d) Auslegung letztwilliger Verfügungen. 51
2. Gemeinschaftliches Testament. 53
a) Allgemeines. 53
b) Das Berliner Testament als besondere Form des
gemeinschaftlichen Testaments. 54
3. Erbvertrag. 57
VII. Pflichtteilsrecht. 60
1. Berechtigter. 60
2. Berechnung. 61
3. Pflichtteilsergänzungsanspruch. 63
VIII. Erbschaftsanfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
durch den Erben. 64
1. Erbanfall. 64
2. Annahme. 64
3. Ausschlagung. 65
IX. Erbengemeinschaft. 66
X. Erbenhaftung. 67
XI. Erbschein. 70
XII. Testamentsvollstreckung. 71
C. Fälle. 74
I. Sachverhalte. 74
II. Lösungen 79
Stichwortverzeichnis. 93


Vorwort
In der Ausbildung und im Studium müssen zum Bestehen einer Klausur hauptsächlich Fälle gelöst werden. Die dafür notwendige Klausurtechnik muss immer wieder eingeübt werden. Neben dem fachlichen Wissen ist für das Studium der sog. Subsumtionsstil sehr wichtig und daher zur Klausurvorbereitung unerlässlich. Aus diesem Grund sind den einzelnen Themen ein oder mehrere kleine Beispielsfälle vorangestellt. Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen, sollten die Fälle genau durchgelesen und die Lösung der Fallfrage anhand des Gesetzes und der Ausführungen in dem Buch erarbeitet werden.
Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der relevanten Normen sind im Buch aufgelis-tet und grau hinterlegt. Diese sollten bei einer klausurmäßigen Lösung in der vor-gegebenen Reihenfolge durchdacht (aber nicht zwangsläufig niedergeschrieben) werden. Dieser sequenzielle Ablauf der Tatbestandsprüfung bildet eine Richtschnur, damit kein wichtiges Gesetzesmerkmal während einer Klausur übersehen oder vergessen wird.
Daneben sind am Ende des Buches Fälle und Lösungen enthalten. Bei der Bearbeitung der (z.T. schwierigeren) Fälle sind folgende Hinweise zu beachten, um das bestmögliche Lernergebnis zu erzielen:

-
Der Sachverhalt und die Fallfrage sollten vollständig und konzentriert durchgelesen werden. Sodann ist eine eigene Lösungsskizze zu fertigen. Die Lösungsskizze dient der schnellen Kontrolle der eigenen Gedanken. Die größte Herausforderung in einer Klausur liegt darin, die eigenen Gedanken strukturiert und in der vorgegeben Klausurzeit niederzuschreiben.
Idealerweise wird die Lösung in eigenen Worten ausformuliert. Diesbezüglich soll Ihnen der dargestellte Formulierungsvorschlag eine Hilfestellung geben. Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Absolutheit. Auch andere Satzkonstruktionen, Überlegungen und Schreibstile sind möglich.
Hamburg, im November 2020 Ralf Ackermann/Lisa Petzoldt


Petzoldt, Lisa
Lisa Petzoldt, Dipl.-Finanzwirtin (FH), trat 2012 in die Hamburger Finanzverwaltung ein und ist aktuell in der Außenprüfung eingesetzt. Darüber hinaus ist sie Mitautorin verschiedener Beiträge in steuerlichen Fachzeitschriften.

Ackermann, Ralf
Ralf Ackermann, LL.M. (Taxation), Oberregierungsrat trat nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft im Jahr 2010 in die Hamburger Finanzverwaltung ein und war u.a. als Hauptsachgebietsleiter für die Bereiche Rechtsbehelfsstellen und Vollstreckung zuständig. Daneben unterrichtete Herr Ackermann als Dozent an der Bundesfinanzakademie und an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg. Seit 2011 ist er dort u.a. für den Fachbereich Bereich Internationales Steuerrecht zuständig und unterrichtet zusätzlich u.a. in den Fächern Besteuerung der Gesellschaften und Privatrecht.


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