Ackermann | Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 185 Seiten

Ackermann Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG

E-Book, Deutsch, 185 Seiten

ISBN: 978-3-95554-356-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Handelsrechtliche Grundlagen
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG
Erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 S. 2 und S. 3 EStG
Nachträgliche Einlagen nach § 15a Abs. 1a EStG
Verlustverrechnung nach § 15a Abs. 2 EStG
mit künftigen Gewinnen und mit Veräußerungs-/Aufgabeergebnissen
Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG
Verfahrensvorschriften nach § 15a Abs. 4 EStG

Seit der Einführung im Jahr 1980 bereitet die Anwendung von § 15a EStG in der steuerlichen Praxis, bei der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen und im Studium oftmals Probleme. Dies liegt zum einen an komplexen und schwierigen Sachverhalten, aber auch an einer Fülle von Urteilen und Verwaltungsanweisungen zu dieser Vorschrift.
Dieses Buch vermittelt die wichtigsten Fragestellungen bezüglich der Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG. Die wesentlichen klausur- und praxisrelevanten Themen werden anhand anschaulicher Beispiele und Fälle verdeutlicht. Dabei geht der Autor umfassend auf die wichtigsten handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ein.
Das vorliegende Werk ist daher für steuerliche Praktiker bestens geeignet, ist aber auch ein verlässlicher Ratgeber bei der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen oder die Laufbahnprüfung für Steuerbeamte nach der StBAPO.
Ackermann Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuerberater, Angehende Finanzbeamte, Wirtschaftsprüfer, Finanzverwaltung, Praktiker in den Unternehmenssteuerabteilungen, Fachanwälte für Steuerrecht.


Autoren/Hrsg.


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Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
A. Einführung. 1
I. Grundkonzeption der Vorschrift. 1
II. Entwicklung des § 15a EStG. 2
III. Aufbau der Vorschrift.4
IV. Das Verhältnis des § 15a EStG zu anderen inländischen
Verlustverrechnungsvorschriften. 6
1. § 15b EStG. 6
2. § 2a EStG (evtl. im Zusammenhang mit § 32b EStG). 6
3. § 10d EStG. 7
B. Handelsrechtliche Grundlagen. 8
I. Die Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HGB). 8
II. Die Kontengliederung. 8
1. Allgemeines. 8
2. Die Eigenkapitalgliederung. 9
3. Gesellschafterkonten. 10
3.1 Regelung für Komplementäre. 10
3.2 Regelung für Kommanditisten. 10
3.3 Gesellschaftsvertragliche Abweichungen.11
III. Der handelsrechtliche Begriff der Einlage.11
IV. Die Haftung nach dem Handelsgesetzbuch. 12
1. Die Haftung der Kommanditgesellschaft. 12
2. Die Haftung des Komplementärs. 12
3. Die Haftung des Kommanditisten. 12
4. Die Haftung vor Entrichtung der Einlage. 13
5. Der Nichtleistung der Einlage gleichgestellte Fälle –
Wiederauflebungder
Haftung gem. § 172 HGB. 13
5.1 Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB. 13
5.2 Ausnahme vom Wiederaufleben der Haftung nach
§ 172 Abs. 4 HGB gem. § 172 Abs. 5 HGB. 14
C. Die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG. 16
D. Begriffsbestimmungen für die Anwendung von § 15a EStG. 17
I. Negatives Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG. 17
1. Begriff und Umfang des Kapitalkontos im Sinne von § 15a EStG. 17
2. Abgrenzung Eigenkapital und Fremdkapital. 19
2.1 Allgemeines. 19
2.2 Abgrenzungskriterien für Eigenkapital und Fremdkapital. 20
2.3 Kontenmodelle. 23
2.4 Zusammenfassung der Kontenmodelle. 25
2.5 Aktivistisch gewordenes Kapitalkonto. 26
3. Einlagen. 28
3.1 Allgemeines. 28
3.2 Forderungsverzicht. 30
3.3 Eigenkapitalersetzende Darlehen und Gesellschafterdarlehen
mit Rangrücktritt. 31
3.4 Finanzplandarlehen. 31
3.5 Agio. 33
4. Entnahmen. 33
II. Zuzurechnender Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft. 33
1. Grundsätzliche Regelung. 33
2. Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen
(sog. Saldierungsverbot)
. 34
3. Abgrenzung Tätigkeitsvergütungen als Teil des Sonderbetriebsvermögens
und sog. Gewinnvorab als Teil des Gewinnanteils
aus der Gesellschaft. 36
4. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. 38
5. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. 40
6. Steuerfreie Beteiligungseinkünfte. 42
6.1 Allgemeines. 42
6.2 Positive und negative Einkunftsteile und § 15a EStG. 43
7. Zusammenfassendes Beispiel zu nicht abzugsfähigen
Betriebsausgabenund
steuerfreien Einkunftsteilen. 45
III. Entstehung oder Erhöhung des negativen Kapitalkontos des
Kommanditisten. 49
1. Allgemeines. 49
2. Behandlung von Einlagen und Entnahmen im selben
Veranlagungszeitraum. 50
3. Buchungsreihenfolge. 51
3.1 Zusammentreffen von Entnahmen und Verlustanteilen. 51
3.2 Zusammentreffen von Einlagen und Verlustanteilen. 52
E. Der erweiterte Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG 53
I. Grundkonzeption des erweiterten Verlustausgleichs. 53
II. Tatbestandsvoraussetzungen von § 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG. 54
1. Vorliegen der Haftung am Bilanzstichtag aufgrund
handelsrechtlicherRegelungen
. 55
2. Die besonderen Voraussetzungen nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG. 56
2.1 Eintragung ins Handelsregister. 57
2.2 Kein Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit der
Vermögensminderung. 60
III. Rechtsfolge und Geltendmachung des erweiterten Verlustausgleichsund
-abzugsrechts nach § 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG. 63
IV. Ausgesuchte Problemstellungen im Bereich des
§ 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG. 64
1. Negative Tilgungsbestimmung. 64
1.1 Wirksamkeit zivilrechtlicher Vereinbarungen über sog.
negative Tilgungsbestimmungen. 64
1.2 Nachweis des Bestehens einer negativen Tilgungsbestimmung. 66
2. Mehrmalige Inanspruchnahme des erweiterten
Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG. 67
2.1 Die Berücksichtigung haftungsbeendender Einlagen. 67
2.2 Das Zusammentreffen haftungsbeendender Einlagenund
Übereinlagen. 69
F. Nachträgliche Einlagen gem. § 15a Abs. 1a EStG. 71
I. Die Behandlung sog. nachträglicher Einlagen durch die
Finanzverwaltung bis zum Urteil des BFH vom 14.10.2003. 72
II. Die Ansicht des BFH zur rechtlichen Beurteilungder
sog. nachträglichen Einlagen. 74
III. Die Reaktion der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers auf die
Rechtsprechung des BFH. 75
IV. Nachträgliche Einlagen ab dem 25.12.2008. 77
V. Die Berücksichtigung nachträglicher Einlagen bei der
Verlustverrechnungnach
§ 15a Abs. 2 S. 2 EStG. 79
G. Verlustverrechnung nach § 15a Abs. 2 EStG. 82
I. Verlustverrechnung mit künftigen Gewinnen aus der Beteiligung. 82
II. Verlustverrechnung nach § 15a Abs. 2 EStG bei Gesellschafterwechsel,
Ausscheiden aus und bei Beendigungder
Kommanditgesellschaft. 84
1. Anwendbarkeit § 15a Abs. 2 S. 1 EStG. 84
2. Wegfall des negativen Kapitalkontos aufgrund eines
Gesellschafterwechsels. 85
2.1 Allgemeines. 85
2.2 Stille Reserven sind größer als das negative Kapitalkonto. 86
2.3 Stille Reserven entsprechen dem negativen Kapitalkonto. 88
2.4 Stille Reserven sind geringer als das negative Kapitalkonto. 88
3. Wegfall des negativen Kapitalkontos aufgrund des Ausscheidenseines
Gesellschafters aus der Gesellschaft. 89
3.1 Allgemeines. 89
3.2 Folgen beim ausscheidenden Gesellschafter. 89
3.3 Folgen bei den verbleibenden Gesellschaftern. 90
4. Wegfall des negativen Kapitalkontos wegen der Beendigung
der Kommanditgesellschaft. 91
III. Ausgesuchte Problemstellungen bei der Anwendung von
§ 15a Abs. 2 EStG. 92
1. Zusammentreffen von Veräußerungs-/Aufgabegewinne und
verrechenbarenVerlusten
nach § 15a Abs. 4 EStG. 92
2. Zusammentreffen von laufenden Gewinnen und
Veräußerungs-/Aufgabegewinnen. 93
3. Zusammentreffen von laufenden Verlusten und
Veräußerungs-/Aufgabegewinnen. 94
4. Verlustausgleich und nachträgliche Einlagen nach
§ 15a Abs. 1a EStG gem. § 15a Abs. 2 S. 2 EStG. 96
H. Gewinnzurechnungen nach § 15a Abs. 3 EStG. 98
I. Gewinnzurechnung aufgrund einer Einlageminderung nach
§ 15a Abs. 3 S. 1 und 2 EStG. 98
1. Allgemeines. 98
2. Die Tatbestandsmerkmale des § 15a Abs. 3 S. 1 EStG
im Überblick.
101
2.1 Kapitalkontenbegriff.101
2.2 Entnahmen und Einlageminderung.101
2.3 Kausalzusammenhang zwischen Entnahme und negativem
Kapitalkonto.103
2.4 Zu berücksichtigende Außenhaftung nach
§ 15a Abs. 1 S. 2 EStG.108
3. Die Höchstbetragsrechnung nach § 15a Abs. 3 S. 2 EStG.114
II. Gewinnzurechnung aufgrund einer Haftungsminderung nach
§ 15a Abs. 3 S. 3 EStG.116
1. Tatbestandsmerkmale im Überblick.116
1.1 Haftungsminderung.117
1.2 Höchstbetragsberechnung im 11-Jahreszeitraum nach
§ 15a Abs. 3 S. 3 a.E. i.V.m. § 15a Abs. 3 S. 2 EStG.119
1.3 Verrechnung der Haftungsminderung mit Beträgen,
welche aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet wurden.121
2. Zusammentreffen von Einlage- und Haftungsminderung.121
III. § 15a Abs. 3 S. 4 EStG – Verrechenbare Verluste aufgrund fiktiven
Gewinns. 122
I. Ermittlung des verrechenbaren Verlusts und
Verfahrensvorschriftennach
§ 15a Abs. 4 EStG. 123
I. Definition und Ermittlung des verrechenbaren Verlusts
(§ 15a Abs. 4 S. 1 Hs. 1 und S. 2 EStG). 123
II. Verfahrensvorschriften zur Verlustfeststellung
(§ 15a Abs. 4 S. 1 Hs. 2, S. 3, 5 und 6 EStG). 126
III. Einschränkung der Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheids
(§ 15a Abs. 4 S. 4 EStG). 127
J. Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG. 129
I. Andere Unternehmer, mit vergleichbarer Haftung nach
§ 15a Abs. 5 Hs. 2 EStG. 129
1. Gesellschafter einer atypisch stillen Gesellschaft
(§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG). 129
2. Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(§ 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG). 129
2.1 Vertraglicher Ausschluss der Inanspruchnahme. 130
2.2 Inanspruchnahme nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs
unwahrscheinlich.
131
3. Beschränkt haftender Gesellschafter einer ausländischen
Personengesellschaft(
§ 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG). 133
3.1 Mitunternehmer einer ausländischen Personengesellschaft. 133
3.2 Haftung entspricht der eines Kommanditisten oder eines
stillen Gesellschafters. 134
3.3 Inanspruchnahme für Schulden in Zusammenhang mit
dem Betrieb. 134
3.4 Auswirkung auf Vorschriften des Internationalen Steuerrechts. 134
4. Unternehmer als Schuldner einer haftungslosen
Verbindlichkeit (§ 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG). 135
5. Beschränkt haftende Mitreeder einer Partenreederei
(§ 15a Abs. 5 Nr. 5 EStG). 136
II. Nicht gewerbliche Einkünfte. 137
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. 138
2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. 138
3. Einkünfte aus einer typisch stillen Beteiligung. 138
4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 138
K. Sonderprobleme. 140
I. Wechsel der Gesellschafterstellung. 140
II. Rechtsformwechsel.141
1. Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere
Personengesellschaftoder
in ein Einzelunternehmen.141
2. Umwandlung einer Personengesellschaft in eine
Kapitalgesellschaft.
141
III. Doppelstöckige Personengesellschaften und § 15a EStG. 142
L. Übungsfälle. 145
Fall 1. 145
Fall 2. 152
Fall 3. 159
Literaturverzeichnis. 163
Stichwortverzeichnis. 165


Vorwort
Dieses Buch beschäftigt sich mit Verlusten bei beschränkt haftenden Mitunternehmern
nach § 15a EStG. In der Ausbildung und in der Praxis bereitet die Anwendung der
Vorschrift seit ihrer Einführung im Jahr 1980 häufig Probleme. Dies liegt zum einen an
komplexen und schwierigen Sachverhalten, aber auch an einer Fülle von Urteilen und
Verwaltungsanweisungen zu § 15a EStG. Das Buch soll daher eine Hilfe in der Ausbildung,
im Studium und am Arbeitsplatz bieten. Die einzelnen Problemfelder werden
anhand verschiedener Bespiele und Lösungen veranschaulicht. Am Ende des Buches
finden sich einige komplexe Übungsfälle. Das Buch leistet hoffentlich einen Beitrag
dazu, die Rechtsanwendung der durchaus komplexen Rechtsfragen des § 15a EStG in
der Ausbildung und in der Praxis zu verinnerlichen.
Mein Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen, mit welchen ich in Aus- und Fortbildungen
zusammenarbeite. Besonders danke ich Hans-Jürgen Weiland für die vielen
Diskussionen und Gedankenaustausche und die kritische Durchsicht des Manuskripts.
Hamburg, im Juni 2018 Ralf Ackermann


Ackermann, Ralf
Ralf Ackermann, LL.M. (Taxation), Oberregierungsrat trat nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft in die Hamburger Finanzverwaltung ein und war u.a. als Hauptsachgebietsleiter für die Bereiche Rechtsbehelfsstellen und Vollstreckung zuständig. Seit 2011 unterrichtet Herr Ackermann u.a. als Dozent an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg im Bereich Internationales Steuerrecht und Besteuerung der Gesellschaften.


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