Ahrens / Bar / Fischer | Medizin und Haftung | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Englisch, 1104 Seiten, eBook

Ahrens / Bar / Fischer Medizin und Haftung

Festschrift für Erwin Deutsch zum 80. Geburtstag

E-Book, Englisch, 1104 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-642-00612-8
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Hochkarätige Autoren aus den Bereichen Jurisprudenz und Medizin widmen sich den zentralen Fragen des Medizin- und Haftungsrechts. Sie erläutern aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des Fachgebiets. Dabei rücken sie die interdisziplinäre Dimension in das Blickfeld und überschreiten damit die überkommenen Grenzen zwischen Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht. Mit ihren Beiträgen ehren sie Erwin Deutsch anlässlich seines 80. Geburtstags. Er ist der in Deutschland und weit darüber hinaus hochgeschätzte Pionier des Medizin- und Haftungsrechts.
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1;Zum Geleit: Erwin Deutsch 80 Jahre;6
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Wrongful Detention and Mental Health: An Australian Perspective;17
3.1;I. Introduction;17
3.2;II. Problems of asserting rights;18
3.3;I. Two cases not involving mental health issues;19
3.4;II. Wrongful committal in psychiatric institutions;21
3.5;III. The extent of protection ;21
3.6;IV. Wrongful Detention of mentally ill persons by immigration authorities ;24
3.7;V. Conclusions;30
4;Sind geklonte Embryonen „entwicklungsfähige Zellen“ i. S. v. § 1 Abs. 3 FMedG? – Anmerkungen zu R ( on the Application of Quintavalle) v. Secretary of State for Health;32
5;Unsichere Entscheidungsgrundlagen für den Intensivmediziner;55
5.1;I. Chancen und Risiken der Akutmedizin;56
5.2;II. Die Änderung des Therapiezieles;57
5.3;III. Der eventuell nötige Ausbruch aus der Routine;59
5.4;IV. Defensivmedizin – oder der juristische „Big Brother“;61
5.5;V. Der Druck der Ökonomie;62
5.6;VI. Gespräch mit Patienten / Angehörigen;63
5.7;VII. Probleme der Aufklärung;66
5.8;VIII. Die Situation der Angehörigen;67
5.9;IX. Ist kompromisslose Autonomie angebracht?;68
5.10;X. Der verantwortliche behandelnde Arzt;69
6;The Problem of Reproductive Cloning;70
7;Medical Misadventure;79
7.1;I. Einführung;79
7.2;II. Hintergrund;81
7.2.1;1. Die Anfänge des Medical Misadventure 1974-1992;81
7.2.2;2. Die Definition von Medical Misadventure 1992-2005;83
7.2.3;3. Die Gesetzesänderung von 2005;86
7.3;III. Ausblick;89
7.4;IV. Zusammenfassung;92
8;Die Arzthaftung von gestern und das Medizinrecht von heute in rechtsvergleichender Perspektive;94
8.1;I. Die Geschichte der Arzthaftung;94
8.1.1;1. Vom römischen Recht bis zum 19. Jahrhundert;94
8.1.2;2. Die Differenzierung zwischen Leistungshandlung und Leistungserfolg im französischen und italienischen Recht;98
8.2;II. Die Gleichstellung der vertraglichen und außervertraglichen Haftung im 20. Jahrhundert;100
8.2.1;1. Der Wandel der zivilrechtlichen Haftung in Europa von der Kodifikationszeit bis heute;102
8.2.2;2. Die fundamentalen Änderungen der letzten Jahrzehnte;102
8.3;III. Die „responsabilité-anticipation“ und die heutigen verschiedenen Lösungen der europäischen Rechtsordnungen;104
8.3.1;1. Der Ermessensspielraum der niederländischen Richter;105
8.3.2;2. Die überwiegende Erheblichkeit der Aufklärungspflicht in Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und in der Schweiz;106
8.3.3;3. Die policy des englischen House of Lords;108
8.4;IV. Anregungen aus den skandinavischen und indischen Medizinrechtssystemen;109
9;Regelungen für die medizinische Forschung – Harmonisierung durch den Europarat;111
9.1;Einleitung;111
9.2;Entstehung von Konventionen, Protokollen und Empfehlungen;113
9.3;Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin;114
9.4;Allgemeine Bestimmungen;114
9.5;Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen;116
9.6;Das Zusatzprotokoll „Biomedizinische Forschung“;116
9.7;Anwendungsbereich und Grundregeln für die Forschung;117
9.8;Ethik-Kommissionen;117
9.9;Free Informed Consent;118
9.10;Schutz nicht zustimmungsfähiger Forschungsteilnehmer;118
9.11;Besondere Situationen;119
9.12;Schutz der Forschungsteilnehmer;120
9.13;Unterrichtung über Ergebnisse;120
9.14;Publikation der Ergebnisse;121
9.15;Forschung in Drittländern;121
9.16;Empfehlung zur Forschung mit menschlichem biologischem Material;122
9.17;Anwendungsbereich;122
9.18;Allgemeine Bestimmungen;122
9.19;Entnahme von Gewebe und free informed consent;123
9.20;Sammlungen von Gewebe;123
9.21;Biobanken;124
9.22;Free informed consent und Abweichungen;124
9.23;Anonymisierung;125
9.24;Ethik-Kommission;125
9.25;Schlussbemerkungen;125
9.26;Anhang: Daten zu den Rechtsinstrumenten (Stand 28.7.2008);126
10;Striktes Verbot der Arzneimittelprüfung an zwangsweise Untergebrachten ( § 40 I S. 3 Nr. 4 AMG)?;127
10.1;I. Biomedizinische Forschung und Recht;127
10.2;II. Gründe und mögliche Grenzen des Verbots ;131
10.2.1;1. Aktuelle Gesetzeslage;131
10.2.2;2. Vorschläge einer restriktiven Auslegung des Verbots;135
10.2.3;3. Schlussfolgerung für das geltende Recht;140
10.3;III. Eckpunkte einer verfassungskonformen Neuregelung;141
11;Biosimilars – ein Markt der Zukunft?;145
11.1;I. Biotechnologie und der medizinisch-wissenschaftliche Fortschritt;145
11.2;II. Rechtliche Vorgaben;151
11.3;III. Zulassungsvoraussetzungen ;153
11.4;IV. Aktuelle und zukünftige Entwicklung;156
12;Haftung für die Fehler von Ethik-Kommissionen nach der Änderung des AMG von 2004;158
12.1;I. Einleitung;158
12.2;II. Haftungsgrundlagen ;159
12.2.1;1. Allgemeine Deliktshaftung;159
12.2.2;2. Vertrags- und Amtshaftung;160
12.2.3;3. Haftungsschuldner;162
12.2.4;4. Ersatzberechtigte;165
12.3;III. Inhalt der Sorgfaltspflichten;166
12.4;IV. Gesamtbewertung;171
13;Beweiserleichterung nach groben und einfachen Behandlungsfehlern;172
14;Der „Off-Label-Use“ von Fertigarzneimitteln: Offene Fragen an der Schnittstelle von Standard, Humanität und Wirtschaftlichkeitsgebot;186
14.1;I. Rechtstatsächliches;186
14.2;II. Der Begriff des „Off-Label-Use“;187
14.2.1;1. Verlassen des Indikationsgebietes;188
14.2.2;2. „Unlicensed Use“;189
14.2.3;3. „Compassionate Use“;190
14.3;III. Haftungsrechtliche Einkleidung des „Off-Label-Use“;191
14.3.1;1. Haftung des pharmazeutischen Unternehmers;191
14.3.2;2. Die Haftung des Arztes;197
14.3.3;3. Die Haftung des Apothekers;198
14.4;IV. Die Erstattungsfähigkeit von off-label verordneten Arzneimitteln zu Lasten der GKV ;199
15;Nutzen und Risiko in klinischen Prüfungen von Arzneimitteln – Abwägung, Aufklärung, Verfahren;204
15.1;I. Neues Recht der klinischen Arzneimittelprüfung;205
15.2;II. Normzentren des Prüfrechts;207
15.3;III. Nutzen und Risiko: Wissen;209
15.4;IV. Die Abwägung: Bewertung und Vergleich;211
15.4.1;1. Heilkundenutzen;211
15.4.2;2. Patientennutzen;212
15.5;V. Die Unsicherheit im Wissen und bei der Bewertung;214
15.6;VI. Kompensation von Unsicherheit durch Verfahrensvorgaben („ Prozeduralisierung“);215
15.7;VIII. Die Arzneimittelprüfung an Kindern und Jugendlichen;219
15.8;IX. Leitlinien für Ethikkommissionen;221
16;Verantwortung der sachkundigen Person nach § 14 AMG;224
16.1;I. Einführung;224
16.2;II. Gesetzlicher Werdegang;225
16.3;III. Europarechtliche Einbettung;227
16.4;IV. Die Sachkenntnis der sachkundigen Person;227
16.5;V. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Leiters der Herstellung und des Leiters der Qualitätskontrolle;229
16.6;VI. Aufgaben- und Verantwortungsbereich der sachkundigen Person nach § 14 AMG;233
16.7;VII. Ordnungswidrigkeitsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung;235
17;Oversight of Marketing Relationships Between Physicians and the Drug and Device Industry: A Comparative Study;237
17.1;Professional Industry Relationships;237
17.2;The Market for Drugs and Devices;239
17.3;Comparative Approaches to Regulation of Industry/ Professional Relationships;245
17.4;How Should Industry Professional Relationships be Regulated?;250
18;Ersatzleistungen bei angeborenen Schäden statt Haftung für neues Leben: Rechtsentwicklung in Frankreich - Anregungen für das deutsche Recht;253
18.1;I. Der Streit um „Haftung für neues Leben“;254
18.2;II. Rechtsentwicklung in Frankreich;256
18.3;III. Bewertung der Rechtsentwicklung in Frankreich;278
18.4;IV. Perspektiven im deutschen Recht;280
18.4.1;1. Schadensersatz für „wrongful life“?;280
18.4.2;2. Versicherungsrechtliche Vorsorge;284
18.5;V. Ergebnis;287
19;Medizinrecht und Gesundheitsrecht;289
19.1;I. Medizinrecht: Eine (etwas personalisierte) Genealogie eines Rechtsgebietes;289
19.2;II. Ein neues Geschwisterchen: Gesundheitsrecht / Recht des Gesundheitswesens;292
19.3;III. Medizinrecht und Gesundheitsrecht als komplementäre Rechtsgebiete;300
19.3.1;1. Gewinnung embryonaler Stammzellen;304
19.3.2;2. Forschung mit embryonalen Stammzellen;305
19.3.3;3. Import embryonaler Stammzellen;307
19.3.4;4. Das „therapeutische Klonen“;308
19.3.5;5. „Reprogrammierung“;312
19.4;III. Wen oder was schützt das Fortpflanzungsmedizingesetz?;312
19.5;IV. Die embryonale Stammzelle im Verfassungsrecht;314
19.5.1;1. Allgemeines;314
19.5.2;2. Der Embryo und das Grundrecht auf Leben;316
19.5.3;3. Der Embryo und die Menschenwürde;317
19.5.4;4. Stammzellforschung und grundrechtliche Schutzpflichten;319
19.5.5;5. Forschungsfreiheit;319
19.6;V. Rechtspolitischer Ausblick;321
20;Versicherungsschutz während Krankenhausbehandlung und medizinischer Rehabilitation durch die gesetzliche Unfallversicherung;322
20.1;I. Versicherungsschutz bei Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten;322
20.2;II. Behandlung von Gesundheitsstörungen, die keine Folgen eines Versicherungsfalls der UV sind ;324
21;Überwachung und Prüfung der Transplantationsmedizin;335
21.1;I. Die Überwachungskommission;338
21.2;II. Die Prüfungskommission;338
21.3;III. Strukturprobleme;339
21.4;IV. Rechtsvergleichung;343
21.5;V. Lösungsansätze;344
22;Medizinische Forschung am Menschen: Legitimation und Probandenschutz;346
22.1;I. Einführung;346
22.2;II. Legitimation und Patientenschutz bei der ärztlichen Behandlung;348
22.3;III. Legitimation und Probandenschutz bei der Forschung am Menschen;349
22.4;IV. Medizinische Forschung an besonders verletzbaren Personen;352
22.5;V. Ausblick;360
23;Wem gehören Daten, die im Rahmen von Forschungsprojekten gewonnen werden?;362
23.1;I. Die Eigentumsverhältnisse an Forschungsmaterialien;362
23.2;II. Die Eigentumsverhältnisse an Forschungsdaten;365
23.3;III. Forschungsdaten und Arbeitsrecht;367
23.3.1;1. Wissenschaftlicher ( Akademischer) Mitarbeiter;368
23.3.2;2. Promovenden/Doktoranden;368
23.3.3;3. Drittmittelforschung;369
23.4;IV. Das Verfügungsrecht über Forschungsdaten;369
23.5;V. Forschungsdaten und Urheberrecht;369
23.6;VI. Forschungsdaten und Erfinderrecht;371
23.7;VII. Zusammenfassung ;372
24;Der ärztliche Behandlungsabbruch, Änderung der Therapieziele am Lebensende – Rechtssicherheit für den Arzt?;373
24.1;I. Einleitung;373
24.2;II. Der verfassungsrechtliche Rahmen des Behandlungsabbruchs am Lebensende;375
24.3;III. Strafrechtliche Probleme für den Arzt beim Therapieabbruch als Lebensbeendende Maßnahme;377
24.4;IV. Therapiezieländerung;388
25;Design Defects in Prescription Drugs: Intersections of Law and Science in American Products Liability Law;390
25.1;I. The Problem of Dangerous Drugs;391
25.2;II. The Question for Products Liability Law;394
25.3;III. The Restatements and the Courts;395
25.4;IV. Resolving the Dilemma: Empowering Warning Claims;403
25.5;V. Conclusion;404
26;GKV-Kostentragung für Medizinprodukte in klinischen Prüfungen;405
27;Rechte und Pflichten des Arztes;415
27.1;I. Rechte des Arztes;415
27.2;II. Pflichten des Arztes;416
27.3;III. Intensivtherapie und besondere Situationen;420
27.4;IV. Zusammenfassung;423
28;Lebensschutz durch Legalisierung der anonymen Geburt?;424
28.1;I. Aktualität des Themas;424
28.2;II. Rechtstatsächliche Grundlagen;425
28.3;III. Rechtliche Rahmenbedingungen;426
28.4;IV. Überblick über das geplante Gesetzgebungsvorhaben 1. Zielsetzung und finanzielle Auswirkungen;429
28.5;V. Zusammenfassung;432
29;Die Setzung von Standards in der Transplantation: Aufgabe und Legitimation der Bundesärztekammer;434
29.1;I. Einführung ;434
29.2;II. Private Governance;436
29.3;III. Die Legitimationsfrage;439
29.4;IV. Anhang: Transplantationsgesetz (TPG) vom 5.11.1997 i. d. Fassung vom 12.9.2007 § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle;450
30;Schutzfähigkeit von ex ante-Unterlagen im Nachzulassungsverfahren;452
30.1;I. Einleitung;452
30.2;II. Die deutsche Nachzulassung vor dem Hintergrund des Rechts der Europäischen Gemeinschaften;452
30.3;III. Unterlagenschutz für die Nachzulassungsunterlagen;456
30.4;IV. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage;458
30.5;V. Annex;460
31;Zu den juristischen Besonderheiten des Arzthaftungsprozess;462
31.1;I. Vorbemerkungen;462
31.2;II. Das Thema;463
31.2.1;1. Haftungstatbestände;464
31.2.2;2. Arzthaftungsprozesse vor Spezialkammern- und -senaten;465
31.2.3;3. Keine Übertragung des Rechtsstreits und der Beweisaufnahme auf den bzw. vor dem Einzelrichter;465
31.2.4;4. Sachverhaltsermittlung von Amts wegen;466
31.2.5;5. Grundsätze für die Beweisaufnahme im Arzthaftungsprozess;467
31.2.6;6. Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess;468
31.2.7;7. Selbstständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess;468
31.2.8;8. Der Richter und der medizinische Sachverständige im Arzthaftungsprozess;469
31.2.9;9. Weitere prozessuale Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses;472
31.3;III. Schlussbemerkungen;479
32;Ärztliche Weiterbildung in medizinischen Versorgungszentren;480
32.1;I. Bedeutung der Weiterbildung;480
32.2;II. Weiterbildung im ambulanten Bereich;481
32.3;III. Medizinische Versorgungszentren;481
32.4;IV. Zulassung von medizinischen Versorgungszentren;482
32.5;V. Ermächtigung von Ärzten in medizinischen Versorgungszentren;486
32.6;VI. Tätigkeit des Weiterbildungsassistenten;488
32.7;VII. Anstellungsvertrag mit dem Weiterbildungsassistenten;489
32.8;VIII. Sozialrechtliche Genehmigung der Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten;490
33;Patientenverfügung als Lösung des Problems der Sterbehilfe?;492
34;Zur Legitimation des § 216 StGB;504
34.1;I. Vermutung der Einwilligungsunfähigkeit;504
34.2;II. Fehlende Gesichertheit der Autonomie des Sterbewilligen;505
34.3;III. Kollektiver „Schutzzweck“;505
34.4;IV. § 216 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt;506
34.5;V. Schutz des „Lebens als solchen“;508
34.6;VI. § 216 StGB als bloßer Handlungsunwert;509
35;Die Therapiefreiheit des Arztes und die Einfuhrvon Blut seiner Patienten zu Zwecken derDiagnostik oder der Bearbeitung;510
36;De medicis et aegrotis – Arztrecht im Frühmittelalter;542
36.1;I. Einführung;542
36.2;II. Quellen;543
36.3;III. Vertragsrecht: Ärztliche Tätigkeit, Arzthonorar und Arzthaftung;545
36.3.1;1. Ausbildung des Arztes und ärztliche Tätigkeit;546
36.3.2;2. Vergütung der ärztlichen Heilbehandlung;548
36.3.3;3. Arzthaftung;553
36.4;IV. Der Arzt als Sachverständiger;554
36.5;V. Ergebnisse;559
37;Notes on the Normative Regulation of Novel Biomedical Technologies;565
37.1;I. The Indispensability and Problematics of Normative Regulation of Novel Biomedical Technologies;565
37.2;II. The Promises and Pitfalls of a Multidisciplinary Discourse in Shaping the Normative Regulation of Novel Biomedical Technologies;570
37.3;III. Some Further Remarks on the Intricacies of Normative Regulation of Novel Biomedical Science and Technology;573
38;“Surgical Operation” Provisions in Commonwealth Criminal Codes;577
38.1;I. Precursors to the Commissioners’ “surgical operation” provision;578
38.1.1;1. Wright’s Draft Criminal Code;578
38.1.2;2. Stephen’s Digest of the Criminal Law;580
38.1.3;3. Stephen’s Criminal Code (Indictable Offences) Bill 1878;581
38.2;II. The development and migration of the Commissioners’ “ surgical operation” provision;582
38.3;III. Griffith’s modification of the Commissioners’ “ surgical operation” provision;584
38.4;IV. Unresolved issues about the purpose and effect of the main surgical operation provisions;586
38.5;V. Practical effect of the “surgical operation” provisions;589
38.6;VI. Concluding comment;591
39;Einige Gedanken zur Arzthaftung unter einer evidenz- basierten Medizin;609
39.1;I. Von dem Streben der Medizin nach wissenschaftlicher Evidenz und von einer haftungsrechtlichen Zukunftsvision;609
39.2;II. Von dem Haftungsmaßstab unter evidenz-basierter Medizin;611
39.2.1;1. Die evidenz-basierten medizinischen Standards und ihre Relevanz für das Haftungsrecht;613
39.2.2;2. Die Beurteilungsfreiräume des Arztes unter evidenz- basierter Medizin;618
39.3;III. Von der Evidenz aus medizinischen Studien und der Kausalität im Arzthaftungsrecht;621
39.3.1;1. Die Faszination des Bayes’schen Theorems für Juristen;621
39.3.2;2. Das Spannungsfeld zwischen Evidenz, Kausalität und konkreten Behandlungsbedingungen;623
39.4;IV. Von der Aufklärungspflicht des Arztes unter der evidenz- basierten Medizin;625
39.5;V. Ausblick;626
40;Zur Lage des Arztes als freiem Beruf;628
40.1;I. Der freiberufliche Arzt als Vertragsarzt;628
40.2;II. Qualitätsprobleme der Krankenversicherungs-gesetzgebung ;629
40.3;III. Zur Gegenwartssituation der Vertragsärzte;632
40.4;IV. Grundgesetzliche Rahmenbedingungen der Krankenversicherungsgesetzgebung;633
40.5;IV. Lösungsansätze;637
41;Zustimmendes Votum einer Ethikkommission nach Ablehnung der AMG- Studie durch eine andere Ethikkommission?;640
41.1;I. Problemstellung;640
41.2;II. Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Ethikkommissionen;641
41.2.1;1. Arzneimittelrechtliche Vorschriften;641
41.2.2;2. Rückgriff auf allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht;641
41.2.3;3. Ergebnis;645
41.3;III. Erfolgsaussichten eines erneuten Antrags nach vorheriger Ablehnung der Studie durch eine andere Ethikkommission;645
41.3.1;1. Änderung des ursprünglichen Antrags;645
41.3.2;2. Erneuter Antrag nach bestandskräftiger Ablehnung der Studie;649
41.3.3;3. Rechtmäßigkeit einer zustimmenden Bewertung nach bestandskräftiger Ablehnung der Studie durch eine andere Ethikkommission;650
41.3.4;4. Ergebnis;655
41.4;IV. Zusammenfassung;655
42;Deliktische Haftung für Justizunrecht – Privilegien im gerichtlichen Verfahren;692
42.1;I. Haftung für Amtspflichtverletzungen als Rechtsgrundlage;692
42.2;II. Judikatives Unrecht bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht;694
42.3;III. Haftung für unrichtige Gerichtsgutachten;695
42.4;IV. Haftung für das Betreiben von Verfahren durch Prozeßparteien und Anzeigeerstatter;702
42.5;V. Die Privilegierung der Äußerungen von Prozeßbeteiligten;705
42.6;VI. Amtspflichten der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Verfahrenseinleitung;707
42.7;VII. Amtspflichtverletzung der Verfahrensverschleppung ;710
42.8;VIII. Amtspflichten der Staatsanwaltschaft bei Abgabe von Presseerklärungen;715
43;Injuries, Damages and a Puzzle: Can an Effect ever Precede its Cause?;720
43.1;I. Of Injuries and Damages in General ;720
43.2;II. The Special Problem of Expenditure to Prevent Anticipated Physical Damage (“ Vorsorgekosten”) ;729
44;Gemeinsamer Referenzrahmen (Entwurf), Buch VI: „ Außervertragliche Haftung für die Schädigung anderer“ – eine kritische Stellungnahme;739
44.1;I. Inhalt und Struktur von DCFR, Buch VI: Modellentwurf eines europäischen Haftungsrechts;741
44.1.1;1. Erster Teil: Die Grundnorm und ihre Elemente;741
44.1.2;2. Zweiter Teil: Die Kapitel 5 bis 7;748
44.2;II. Kritik des Haftungsmodells;751
44.2.1;1. Die konzeptionelle Fehlentscheidung;751
44.2.2;2. Zurechnungsgründe;753
44.2.3;3. Sonderfall Produkthaftung;755
44.2.4;4. Die Europäisierung des „danno biologico“;755
44.3;III. Schlussbemerkung: “The Making of a Hybrid”;757
45;Durchführungsdefizite beim Ersatz des Schadens?;759
45.1;I. Einleitung 1.;759
45.2;II. Die Prävention 1.;761
45.3;III. Die Haftung des einzelnen Täters bei mehreren Geschädigten;762
45.4;IV. Die Haftung mehrerer Täter bei nur einem Geschädigten 1.;765
45.5;V. Die Haftung mehrerer Schädiger bei mehreren Geschädigten;766
45.6;VI. Die Haftung eines Täters bei einem Geschädigten;767
45.7;VII. Grundlegende Bedenken 1.;767
45.8;VIII. Zusammenfassung 1.;768
46;Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten: Spiegelbild- oder Differenzierungsthese?;770
46.1;1. Die Gleichbehandlungsthese;770
46.2;2. Die Kritik an der Gleichbehandlungsthese;771
46.3;3. Die Differenzierungsthese;772
46.4;4. Vorzüge und Nachteile beider Thesen;773
46.5;5. Ein vermittelnder Ansatz;773
46.6;6. Das „Mitverschulden“;776
46.7;7. Mitverantwortung wegen anderer Mängel und Gefahrenquellen;778
46.8;8. Die Zurechnung des Gehilfenverhaltens im außervertraglichen Bereich;780
47;Schadensersatz bei Streiks nach englischem Recht – Neue Risiken durch OBG Ltd. v. Allan?;784
47.1;I. Streikfreiheit und „Immunitäten“ als Eckpunkte des englischen Arbeitskampfrechts;784
47.1.1;1. Entwicklung der deliktischen Haftung für Streiks nach englischem Recht;788
47.1.2;2. Die Anfänge des Wechselspiels von Gerichten und Parlament;788
47.1.3;3. Die weitere Ausdehnung von Haftung und Immunitäten bis in die 1970er Jahre;793
47.1.4;4. Der gesetzgeberische Kurswechsel seit den 1980er Jahren;799
47.2;II. Modifikationen des Tort Law durch OBG Ltd. v. Allan;800
47.2.1;1. Entscheidungsinhalt;800
47.2.2;2. Folgerungen für die Reichweite des Tort Law in Arbeitskonflikten;801
47.3;III. Auswirkungen auf den „Golden Formula“-Einwand;803
47.4;IV. Fazit;803
48;Das Anknüpfungssystem des neuen europäischen internationalen Deliktsrechts;805
48.1;I. Einleitung;805
48.2;II. Neuere Entwicklungsschritte des internationalen Deliktsrechts, insbesondere aus deutscher Sicht;806
48.3;III. Einzelne Anknüpfungsgrundentscheidungen;808
48.4;IV. Besondere Anknüpfungen für einzelne Deliktstypen;817
48.5;V. Schlußbemerkungen;820
49;Rettungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und Ersatz der Rettungskosten nach dem neuen VVG;822
49.1;I. Einleitung;822
49.2;II. Dogmatische Einordnung der Rettungsobliegenheit;822
49.3;III. Beginn der Rettungsobliegenheit ;826
49.4;IV. Umfang der Rettungsobliegenheit;829
49.5;V. Subjektive Voraussetzungen;832
49.6;VI. Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung;833
49.7;VII. Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz der Rettungskosten;838
49.8;VIII. Fazit;841
50;Zur quotalen Kürzung der Leistungspflicht des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer;842
50.1;I. Die Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips;842
50.2;II. Reaktionen;843
50.3;III. Die Qualifikation der Regelung des § 81 Abs. 2 VVG als subjektiver Risikoausschluss;844
50.4;IV. Die Vermehrung der Streitquellen durch die Quotenregelung;848
50.4.1;1. Die Abgrenzung der einfachen von der groben Fahrlässigkeit;849
50.4.2;2. Die Feststellung der Schwere der groben Fahrlässigkeit;849
50.4.3;3. Die Kürzung der Versicherungsleistung um die der Schwere der groben Fahrlässigkeit entsprechende Quote;850
50.5;V. Die nicht überzeugende Quotenregelung und ihre Überwindung durch Vertrag ;853
50.6;VI. Schlussbemerkung;855
51;Richterliche Mediation im Lichte der Amtshaftung;856
51.1;I. Was ist Mediation?;856
51.2;II. Die gerichtsinterne Mediation;857
51.3;III. Mögliche Haftungsfälle;858
51.4;IV. Fazit;868
52;Die eigenübliche Sorgfalt und der Straßenverkehr;869
52.1;I. Die Fragestellung;869
52.2;II. Zweifel an der Eignung der eigenüblichen Sorgfalt für den Straßenverkehr;870
52.2.1;1. Die Rechtsprechung des BGH;870
52.2.2;2. Die Argumentation von Larenz;872
52.3;III. Zweifel gegen das Abstellen auf die eigenübliche Sorgfalt überhaupt;872
52.4;IV. Die Wirkung bei Haftungsfällen aus dem Straßenverkehr;873
52.4.1;1. Körperschäden;873
52.4.2;2. Sachschäden und bloße Vermögensschäden;874
52.4.3;3. Zwischenergebnis;875
52.5;V. Die Einhaltung der eigenüblichen Sorgfalt als Haftungsgrenze;875
52.6;VI. Ausnahmen wegen eines Versicherungsschutzes;877
52.7;VII. Zusammenfassung;878
53;Das sonstige Recht – abschreckendes oder gutes Beispiel für ein europäisches Deliktsrecht?;880
53.1;I. Die deliktsrechtliche Alternative für Europa: Generalklausel oder Enumerativprinzip?;880
53.2;II. Das sonstige Recht als Öffnungsklausel der deutschen Lösung;881
53.3;III. Die Gesetzgebungsgeschichte des „sonstigen Rechts“;882
53.4;IV. Die maßgebliche Abgrenzung des Deliktsschutzes: Rechte oder ( auch) bloße Interessen?;885
53.5;V. „Rahmenrechte“ als sonstige Rechte;886
53.6;VI. Das Recht am Unternehmen nach der Schutzrechtsverwarnungsentscheidung des Großen Senats;887
53.7;VII. Hypothetisches zum „sonstigen Recht“ des durch eine Schutzrechtsverwarnung Geschädigten;888
53.8;VIII. Die tragende Gerechtigkeitsüberlegung;890
53.9;IX. Der positive Beitrag der Überlegungen zum „ sonstigen Recht“ für ein gesamteuropäisches Deliktsrecht;891
54;Die Einheit des Rechtswidrigkeitsurteils im Zusammenspiel von Internationalem Privat- und Strafrecht;892
54.1;I. Problemstellung;892
54.2;II. Die tradierte Anknüpfung der Rechtfertigungsgründe im Internationalen Haftungsrecht und im Internationalen Strafrecht;895
54.3;III. Das Postulat des „inneren“ Entscheidungseinklangs und der Widerspruchsfreiheit der anwendbaren Ge- und Verbote;898
54.4;IV. Mechanismen des Internationalen Privatrechts zur Herstellung des „ inneren Entscheidungseinklangs“;900
54.4.1;1. Sonderanknüpfung von Rechtfertigungsgründen?;900
54.4.2;2. Analoge Anwendung der Art. 7, 12 EGBGB in Bezug auf die Einwilligung und die Einwilligungsfähigkeit?;903
54.4.3;3. Qualifikation und Angleichung auf sachrechtlicher Ebene;904
54.5;V. Möglichkeiten des Internationalen Strafrechts zur Auflösung des Normenwiderspruchs;905
55;Erosion des Persönlichkeitsrechts im Internet?;909
55.1;I. Einleitung;909
55.2;II. Gefahren für das Persönlichkeitsrecht;910
55.2.1;1. Web 2.0;910
55.2.2;2. Foren;911
55.2.3;3. Blogs;911
55.2.4;4. File-Sharing;912
55.3;III. Sozial-ethische Entwicklungen: Die Haut zu Markte getragen?;913
55.4;IV. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ;914
55.5;V. International-rechtliche Aspekte;921
55.6;VI. Rechtspolitische Probleme und Optionen;923
56;Deliktsrechtliche Verantwortung für bewusste Selbstgefährdung des Verletzten;926
56.1;I. Einleitung: die „Verfolgungsfälle“;926
56.2;II. Deliktsrechtliche Verantwortung für die Selbstgefährdung des Verletzten als Haftungsgrund und als Folge deliktsrechtlicher Haftung;928
56.3;III. Begründung der deliktsrechtlichen Haftung bei Selbstgefährdung des Verfolgers;930
56.4;IV. Belastung des Deliktstäters mit dem Risiko der Selbstgefährdung des Verfolgers als Haftungsfolge;933
56.5;V. Ausblick: Verletzung eines Retters oder Nothelfers;936
57;Zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Produkthaftung;940
58;Das Koreanische Produkthaftungsgesetz (KPHG);958
58.1;I. Einleitung;958
58.2;II. Der Gesetzgebungsprozess des KPHG;959
58.3;III. Der Inhalt des KPHG ;963
58.3.1;1. Zweck des Gesetzes;963
58.3.2;2. Das Produkt;963
58.3.3;3. Der Produktfehler: Haftungsvoraussetzung;966
58.3.4;4. Der Hersteller: Der Anspruchsgegner;970
58.3.5;5. Produkthaftung: die verschuldensunabhängige Haftung, Gefährdungshaftung, Fehlerhaftung;972
58.3.6;6. Der Haftungsausschlussgrund;973
58.3.7;7. Die Haftung mehrerer Hersteller: Mehrheit von Ersatzpflichtigen;974
58.3.8;8. Verjährungsfrist;974
58.3.9;9. Anwendung des KBGB;975
58.4;IV. Schlussbemerkungen;976
58.5;V. Anhang: Product Liability Act (No. 6109, Jan. 12, 2000) Article 1 ( Purpose);976
58.6;Article 2 (Definitions);977
58.7;Article 3 (Product Liability);977
58.8;Article 4 (Exemptions);977
58.9;Article 5 (Joint and Several Liability);978
58.10;Article 6 (Restrictions on Special Agreement Concerning Exemption);978
58.11;Article 7 (Time Limitations, etc.);978
58.12;Article 8 ( Application of Civil Act);979
58.13;Addenda;979
59;Der deliktische Schutz des Persönlichkeitsrechts im koreanischen Zivilrecht - Eine rechtsvergleichende Untersuchung;980
59.1;I. Einleitung;980
59.2;II. Rechtsgrundlagen;981
59.3;III. Inhalt und Grenzen der Persönlichkeitsrechte;983
59.3.1;1. Das Recht am eigenen Bild;983
59.3.2;2. Das Recht auf Ehre;984
59.3.3;3. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als sonstiges Persönlichkeitsrecht;984
59.3.4;4. Das Recht am eigenen Körper;984
59.3.5;5. Der postmortale Persönlichkeitsschutz;985
59.4;IV. Die zivilrechtlichen Sanktionen;985
59.4.1;1. Der Schadensersatzanspruch;986
59.4.2;2. Der Unterlassungsanspruch;986
59.4.3;3. Der Gegendarstellungsanspruch;986
59.5;V. Die Grenzen des Schutzes durch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit;987
59.6;VI. Schlussbemerkung;987
60;A Pacific Medley – Conflicts, Codes and Comparisons;990
60.1;I. Prelude;990
60.2;II. Samoan Public Trustee V Collins - Allemande;991
60.3;III. Private International Law and the South Pacific - Barcarolle;994
60.4;IV. Codes of Private International Law - Aus der Fremde;1001
60.5;V. Coda;1002
61;Zwischen wissenschaftlichem Entwurf und politischer Willensbildung: Funktionen und Struktur des Gemeinsamen Referenzrahmens;1005
61.1;I. Einleitung;1005
61.2;II. DCFR und CFR;1006
61.3;III. Funktionen des CFR;1009
61.4;IV. Die Struktur des DCFR;1014
61.5;V. Schluss;1016
62;Fragen zur Reichweite vertraglicher Leistungspflichten ( § § 275, 313 BGB);1017
62.1;I. Was heißt Unvermögen?;1017
62.2;II. Wie verhält sich die Überwindung von Leistungshindernissen zum Schadensersatz?;1019
62.3;III. Warum gibt es Unvermögen bei konkretisierten Gattungsschulden?;1020
62.4;IV. Wann ist dem Verkäufer eine Mängelbeseitigung unmöglich?;1021
62.5;V. Woraus ergibt sich, dass der Schuldner das Risiko von Leistungshindernissen zu tragen oder nicht zu tragen hat?;1022
62.6;VI. Darf die Unmöglichkeit rechtlich geleugnet werden, um ihre Rechtsfolgen zu vermeiden?;1024
62.7;VII. Welche Bedeutung haben die §§ 275 II, 313 BGB für die Reichweite vertraglicher Leistungspflichten?;1026
63;Intensitätsstufen arbeitsvertraglicher Bindung;1030
63.1;I. Ausgangspunkt (wichtig für einen Vertrauensschutz bei Altverträgen);1030
63.2;II. Die Auswirkung des AGB- Rechts auf Widerrufsvorbehalte;1032
63.3;III. Die Auswirkung des AGB- Rechts auf Freiwilligkeitsvorbehalte ;1035
63.4;IV. Offene Fragen;1038
64;Ist auf die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB noch Verlass?;1041
65;Das Bürgerliche Gesetzbuch Koreas - Eine vergleichende Darstellung;1051
65.1;I. Die Entstehungsgeschichte des KBGB;1051
65.2;II. Reformen des bürgerlichen Gesetzbuchs;1053
65.3;III. Deutsche Elemente im Allgemeinen Teil des KBGB;1054
65.3.1;1. Widerrufsrecht und Zurückweisungsrecht des anderen Teils bei Geschäftsunfähigen ( § 16 KBGB);1054
65.3.2;2. Wohnsitz (§ 18 KBGB);1055
65.3.3;3. Verschollenheit (§ 27 KBGB);1055
65.3.4;4. Die Kommorientenvermutung (§ 30 KBGB);1055
65.3.5;5. Juristische Personen (§§ 31 ff. KBGB);1055
65.3.6;6. Sachen (§ 98);1055
65.3.7;7. Rechtsgeschäfte (§§ 103 ff. KBGB);1056
65.3.8;8. Verjährung (§§ 162 ff. KBGB);1056
65.4;IV. Deutsche Elemente im Sachenrecht;1057
65.4.1;1. Erwerb und Übertragung der dinglichen Rechte;1057
65.4.2;2. Besitz;1058
65.4.3;3. Eigentum;1059
65.5;V. Deutsche Elemente im Schuldrecht ;1060
65.6;VI. Schlusswort;1065
65.7;VII. Bibliographie;1065
65.8;Autorenverzeichnis;1066
66;Publikationen von Erwin Deutsch;1073
66.1;I. Selbständige Schriften;1073
66.2;II. Herausgeberschaft;1073
66.3;VI. Rezensionen;1080
66.4;VII. Varia;1080

Medizin und Recht.- Wrongful Detention and Mental Health: An Australian Perspective.- Sind geklonte Embryonen „entwicklungsfähige Zellen“ i.S.v. § 1 Abs. 3 FMedG? – Anmerkungen zu R (on the Application of Quintavalle) v. Secretary of State for Health.- Unsichere Entscheidungsgrundlagen für den Intensivmediziner.- The Problem of Reproductive Cloning.- Medical Misadventure.- Die Arzthaftung von gestern und das Medizinrecht von heute in rechtsvergleichender Perspektive.- Regelungen für die medizinische Forschung – Harmonisierung durch den Europarat.- Striktes Verbot der Arzneimittelprüfung an zwangsweise Untergebrachten (§ 40 I S. 3 Nr. 4 AMG)?.- Biosimilars – ein Markt der Zukunft?.- Haftung für die Fehler von Ethik-Kommissionen nach der Änderung des AMG von 2004.- Beweiserleichterung nach groben und einfachen Behandlungsfehlern.- Der „Off-Label-Use“ von Fertigarzneimitteln: Offene Fragen an der Schnittstelle von Standard, Humanität und Wirtschaftlichkeitsgebot.- Nutzen und Risiko in klinischen Prüfungen von Arzneimitteln – Abwägung, Aufklärung, Verfahren.- Verantwortung der sachkundigen Person nach § 14 AMG.- Oversight of Marketing Relationships Between Physicians and the Drug and Device Industry: A Comparative Study.- Ersatzleistungen bei angeborenen Schäden statt Haftung für neues Leben: Rechtsentwicklung in Frankreich – Anregungen für das deutsche Recht.- Medizinrecht und Gesundheitsrecht.- Zur Lage der embryonalen Stammzellen in Österreich.- Versicherungsschutz während Krankenhausbehandlung und medizinischer Rehabilitation durch die gesetzliche Unfallversicherung.- Überwachung und Prüfung der Transplantationsmedizin.- Medizinische Forschung am Menschen: Legitimation und Probandenschutz.- Wem gehören Daten, die im Rahmen von Forschungsprojekten gewonnen werden?.- Der ärztliche Behandlungsabbruch, Änderung der Therapieziele am Lebensende – Rechtssicherheit für den Arzt?.- Design Defects in Prescription Drugs: Intersections of Law and Science in American Products Liability Law.- GKV-Kostentragung für Medizinprodukte in klinischen Prüfungen.- Rechte und Pflichten des Arztes.- Lebensschutz durch Legalisierung der anonymen Geburt?.- Die Setzung von Standards in der Transplantation: Aufgabe und Legitimation der Bundesärztekammer.- Schutzfähigkeit von ex ante-Unterlagen im Nachzulassungsverfahren.- Zu den juristischen Besonderheiten des Arzthaftungsprozess.- Ärztliche Weiterbildung in medizinischen Versorgungszentren.- Patientenverfügung als Lösung des Problems der Sterbehilfe?.- Zur Legitimation des § 216 StGB.- Die Therapiefreiheit des Arztes und die Einfuhr von Blut seiner Patienten zu Zwecken der Diagnostik oder der Bearbeitung.- De medicis et aegrotis – Arztrecht im Frühmittelalter.- Notes on the Normative Regulation of Novel Biomedical Technologies.- “Surgical Operation” Provisions in Commonwealth Criminal Codes.- ‘Too much of a Good Thing’: Changing Legal Responses to Hoarding.- Einige Gedanken zur Arzthaftung unter einer evidenz-basierten Medizin.- Zur Lage des Arztes als freiem Beruf.- Zustimmendes Votum einer Ethikkommission nach Ablehnung der AMG-Studie durch eine andere Ethikkommission?.- Die endlose Geschichte der Patientenverfügung.- Drug-resistant Tuberculosis and Coercive Legal Measures in South Africa: A Comparative and International Law Perspective.- Haftpflicht- und Versicherungsrecht.- Deliktische Haftung für Justizunrecht – Privilegien im gerichtlichen Verfahren.- Injuries, Damages and a Puzzle: Can an Effect ever Precede its Cause?.- Gemeinsamer Referenzrahmen (Entwurf), Buch VI: „Außervertragliche Haftung für die Schädigung anderer“ – eine kritische Stellungnahme.- Durchführungsdefizite beim Ersatz des Schadens?.- Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten: Spiegelbild- oder Differenzierungsthese?.- Schadensersatz bei Streiks nach englischem Recht – Neue Risiken durch OBG Ltd. v. Allan?.- Das Anknüpfungssystem des neuen europäischen internationalen Deliktsrechts.- Rettungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und Ersatz der Rettungskosten nach dem neuen VVG.- Zur quotalen Kürzung der Leistungspflicht des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer.- Richterliche Mediation im Lichte der Amtshaftung.- Die eigenübliche Sorgfalt und der Straßenverkehr.- Das sonstige Recht – abschreckendes oder gutes Beispiel für ein europäisches Deliktsrecht?.- Die Einheit des Rechtswidrigkeitsurteils im Zusammenspiel von Internationalem Privat- und Strafrecht.- Erosion des Persönlichkeitsrechts im Internet?.- Deliktsrechtliche Verantwortung für bewusste Selbstgefährdung des Verletzten.- Zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Produkthaftung.- Das Koreanische Produkthaftungsgesetz (KPHG).- Der deliktische Schutz des Persönlichkeitsrechts im koreanischen Zivilrecht – Eine rechtsvergleichende Untersuchunga.- Grundfragen des Zivilrechts.- A Pacific Medley – Conflicts, Codes and Comparisons.- Zwischen wissenschaftlichem Entwurf und politischer Willensbildung: Funktionen und Struktur des Gemeinsamen Referenzrahmens.- Fragen zur Reichweite vertraglicher Leistungspflichten (§§ 275, 313 BGB).- Intensitätsstufen arbeitsvertraglicher Bindung.- Ist auf die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB noch Verlass?.- Das Bürgerliche Gesetzbuch Koreas – Eine vergleichende Darstellung.


Sind geklonte Embryonen „entwicklungsfähige Zellen“ i.S.v. § 1 Abs. 3 FMedG? – Anmerkungen zu R (on the Application of Quintavalle) v. Secretary of State for Health (S. 19-20)

Erwin Bernat

I.

Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)1 ein Gesamtkonzept staatlicher Regelung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin verankert.2 Dieses Gesetz verbietet bestimmte Techniken der assistierten Zeugung kategorisch3 und stellt jene Techniken der Fortpflanzungsmedizin, die es erlaubt, unter die Kontrolle der Verwaltungsbehörden.4 Das FMedG schuf auch neue Regeln für die „gespaltene“ Mutter- und Vaterschaft: Mutter ist im Fall eines Embryotransfers nach Eispende jene Frau, die das Kind gebiert, und Vater ist im Fall der Zeugung des Kindes durch heterologe Insemination jener Mann, der der Übertragung des Fremdsamens in besonders solenner Form zugestimmt hat.5 Wunschvater und Wunschmutter werden vor dem „Eindringen“ des Samenspenders in ihre Familie zusätzlich geschützt: „Ein Dritter, dessen Samen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet wird, kann nicht als Vater des mit seinem Samen gezeugten Kindes festgestellt werden“ (§ 163 Abs. 4 Satz 1 ABGB).

§ 1 Abs. 1 FMedG steckt den Geltungsbereich des Fortpflanzungsmedizingesetzes ab. Danach ist „medizinisch unterstützte Fortpflanzung im Sinn [des FMedG] die Anwendung medizinischer Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr.“ Verfahren, mit denen in vitro gezeugte Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau zur Entwicklung und Reifung gebracht werden sollen (Ektogenese),7 stellen nach dieser Legaldefinition zwar keine medizinisch unterstützten Fortpflanzungen dar, sie sind aber dennoch verboten, wenn auch nur indirekt. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 FMedG darf nämlich der in vitro gezeugte Embryo „nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden.“ Und da medizinisch unterstützte Fortpflanzungen nur „Verfahren zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr“ sind (§ 1 Abs. 1 FMedG), ist schon der bloße Versuch,8 eine in vitro befruchtete Eizelle außerhalb des Körpers einer Frau zur Entwicklung und Reifung zu bringen, unzulässig.

Verletzt der Arzt § 9 FMedG, kann er mit Geldstrafe bis zu € 36.000, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vierzehn Tagen bestraft werden (§ 22 Abs. 1 Z 3 FMedG).


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