Albrecht | Die Streitsache im deutschen und englischen Zivilverfahren | Buch | 978-3-16-152342-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 285, 264 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 455 g

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Albrecht

Die Streitsache im deutschen und englischen Zivilverfahren

Buch, Deutsch, Band 285, 264 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 455 g

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-152342-7
Verlag: Mohr Siebeck


Um ein Zivilverfahren sinnvoll führen zu können, müssen die Parteien wissen, worüber sie genau streiten. Hendrik Albrecht untersucht, mit welchen Mechanismen englische Juristen den Inhalt ihres Rechtsstreits bestimmen und Klagen voneinander abgrenzen. Hierfür nutzt Hendrik Albrecht den dogmatisch unvorbelasteten Begriff der Streitsache. Er erklärt unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Streitsache aus der historischen Entwicklung des deutschen und englischen Rechts heraus und analysiert die Lösungen für das sich anschließende Problem, dass es keine mehrfachen Klagen über dieselbe Streitsache geben soll. Immer deutlicher zum Vorschein kommt dabei die Suche der Verfahrensordnungen nach einer Balance zwischen Parteiherrschaft und Verfahrensökonomie. Schließlich vergleicht und bewertet der Autor die deutsche und englische Herangehensweise an die Streitsache mit der europarechtlichen Rechtsprechung, um Impulse für die zukünftige Auslegung der Streitsache zu geben.
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Albrecht, Hendrik
Hendrik Albrecht
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften und des europäischen Rechts an der Universität Würzburg und der University of Bristol; 2011 Kollegiat des Internationalen Max-Planck Forschungskollegs für vergleichende Rechtsgeschichte in Frankfurt; 2012 Promotion; seit Dezember 2011 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Hendrik Albrecht
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften und des europäischen Rechts an der Universität Würzburg und der University of Bristol; 2011 Kollegiat des Internationalen Max-Planck Forschungskollegs für vergleichende Rechtsgeschichte in Frankfurt; 2012 Promotion; seit Dezember 2011 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.


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