Amann / Kern / Kriesel | Freie Schule gründen | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 242 Seiten

Amann / Kern / Kriesel Freie Schule gründen

Ein Handbuch in 15 Bausteinen
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-7578-8494-9
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Ein Handbuch in 15 Bausteinen

E-Book, Deutsch, 242 Seiten

ISBN: 978-3-7578-8494-9
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Mit diesem Handbuch stellt der Bundesverband der Freien Alternativschulen seine jahrzehntelangen Erfahrungen in der Begleitung und Beratung von Schulgründungsinitiativen zur Verfügung. In einem nach Schritten angelegten Prozess gehen die Autor*innen auf die wesentlichen Punkte ein, die es bei der Gründung einer Schule zu beachten gilt u.a.: - Eine Gründungsgruppe finden - Inspirierende Schulen kennenlernen - Ein eigenes Schulkonzept entwickeln - Entscheidungsstrukturen klären - Die Wirtschaftlichkeit der Schule herstellen - Finanzplanung -Räume finden -Antrag stellen Abgerundet wird das Buch mit einem umfangreichen Teil an Anhängen u.a. mit Beispielsatzungen, Finanzplänen sowie Artikeln zu wesentlichen Inhalten Freier Alternativschulen.

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Weitere Infos & Material


Achter Baustein:
Geld beschaffen
Eine eigene Schule zu betreiben kostet neben großem persönlichem und ideellem Engagement viel Geld. Pro aufgenommenem Kind und Jugendlichen können das zwischen 5.000 und 10.000€ oder noch mehr pro Jahr sein, etwa bei Schüler*innen, deren Beschulung einen hohen Personalaufwand erfordert. Zwischen 70 und 80% der Gesamtkosten machen dabei die Personalkosten aus, der Rest entfällt auf Gebäude und Materialien. In Freien Alternativschulen werden diese Kosten in unterschiedlichem Umfang durch das Engagement vieler begeisterter Mitstreiter*innen reduziert. Angestellte verzichten auf Teile ihres Lohns, Eltern leisten unentgeltlich Arbeit. Trotzdem muss monatlich und auf Dauer Geld fließen. Drei Hauptquellen speisen diesen Fluss: Staatliche Gelder aus den Landeshaushalten, Elternbeiträge und – meist mit geringeren Anteilen – Spenden Dritter. Die Landesregierungen sind verpflichtet, auf der Grundlage von Landesgesetzen Freie Schulen finanziell zu unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass mit der Genehmigung eine finanzielle Förderung von Schulen in freier Trägerschaft verbunden sein muss. Die gesetzlichen Regelungen sind in den Bundesländern in Art und Umfang extrem unterschiedlich. Weil Schulen in freier Trägerschaft nie zu 100 Prozent die Kosten einer vergleichbaren staatlichen Schule erstattet bekommen und außerdem nicht alle Kosten bezuschusst werden, können die meisten Schulen in freier Trägerschaft nur zwischen 60 und 80 % ihrer Kosten pro Schüler*in über die staatliche Finanzhilfe decken. Außerdem haben alle Bundesländer (außer NRW) sogenannte Wartefristen eingeführt. Das heißt: Die Träger von neu eröffneten Schulen müssen je nach Bundesland unterschiedlich lange (bis zu fünf Jahre) warten, bis sie zum ersten Mal die entsprechenden Landeszuschüsse in voller Höhe bekommen (Teilzahlungen/ rückwirkende Teilzahlung je nach Bundesland). So lange muss auf die anderen beiden Geldquellen zurückgegriffen und müssen Zwischenfinanzierungen mit Bankkrediten organisiert werden. Da es den Rahmen sprengen würde, hier alle Einzelregelungen zu den Zuschüssen in den 16 Bundesländern aufzuführen, sollten sich Gründungsinitiativen bei Freien Alternativschulen im selben Bundesland erkundigen, Kontakt mit den Regionalverbänden oder dem Bundesverband der Freien Alternativschulen aufnehmen. Eine erste Übersicht findet man auf den Seiten der Kultusministerkonferenz19 Finanzlasten der Gründungsphase auf mehrere Elterngenerationen verteilen
Gerade in der Gründungsphase und den ersten Betriebsjahren fallen besonders hohe Kosten für die Herrichtung des Gebäudes und die Erst-Einrichtung an. Es gibt deshalb kaum eine Initiative, die in den ersten Jahren ohne Kredite über die Runden kommt. Mit den Krediten können diese Anlaufkosten und die Überbrückung der Wartefrist auf mehrere Elterngenerationen verteilt werden (einige Bundesländer erstatten Teile der Zuschüsse nachträglich nach Ende der Wartefrist). Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass Eltern nach Aufnahme ihres Kindes einen einmaligen Betrag bezahlen, der je nach Einkommen der Eltern sozial gestaffelt sein kann. Mehrere Banken bieten insbesondere für Freie Schulen Finanzierungsmodelle zur Überbrückung der Wartezeiten. Sehr gute Erfahrungen haben viele Freie Alternativschulen mit der GLS Gemeinschaftsbank gemacht. Aber auch die Bank für Sozialwirtschaft, die Triodos Bank und die DKB haben vergleichbare Angebote. Darüber hinaus ist es sinnvoll mit lokalen Banken und Sparkassen zu sprechen. Findet man hier einen aufgeschlossenen Mitarbeiter, kann eine regionale Finanzierung gelingen und die kurzen Wege können einiges vereinfachen. Die richtige Bank finden Keine Schulgründung funktioniert ohne Banken. Für die Gründungsfinanzierung braucht ihr Geld für Investitionen: Schulausstattung (Möbel, Lernmaterialien, Technik) und Gestaltung eines genehmigungsfähigen Schulgebäudes. Sobald die Schule startet braucht ihr noch mehr Geld für die laufenden Aufgaben, solange die Wartefristen laufen, bis zu deren Ende keine oder eine geringere Bezuschussung durch das Land erfolgt. Die Kreditfinanzierung laufender Ausgaben ist ausschließlich in solchen Übergangszeiten möglich. Auf Dauer muss sich eine Schule wie jedes Unternehmen aus echten Einnahmen finanzieren können. Sonst ist das Ende nah. Es ist sinnvoll von Anfang an eine Bank auszuwählen, die für das Gesamtprojekt in Frage kommt. Es gibt dabei zwei sinnvolle Optionen: eine regionale Bank oder eine spezialisierte Geschäftsbank. Regionale Banken haben den Vorteil, dass ihr vor Ort eine Beratung bekommt. Außerdem kennt man dort unter Umständen schon die verschiedenen lokalen Umstände, die den wirtschaftlichen Erfolg eurer Gründung befördern oder beeinträchtigen können. Darüber hinaus besitzen regional arbeitende Banken/Sparkassen oft ein gutes Netzwerk vor Ort und haben eigene Stiftungen für lokale Projekte. Es ist aber zu bedenken, dass nicht sehr viele Universalbanken und Sparkassen das Modell Privatschule oder gar das einer Freien Alternativschule kennen. Dies ist der klare Vorteil spezialisierter Banken mit Erfahrung in der Finanzierung von Privatschulen und Freien Alternativschulen. Jede Bank wird und muss euer Anliegen umfangreich prüfen und ihr werdet einige Unterlagen vorlegen müssen: Pädagogisches Konzept Kurzdarstellung der bisherigen Entwicklung Gebäudefotos, Mietvertrag, Grundrisse Stand Genehmigungsverfahren und Gründungsvorbereitungen Aktuell gültige Satzung und Registerauszug des Rechtsträgers (z. B. Verein) Informationen über Mitgliedschaften in Verbänden Informationen zum Umfeld Kurzbeschreibung der Schul- bzw. Kindergartenbedarfssituation vor Ort Darstellung der Schülerzahl aktueller Anmeldungsstand Standortmarkierung und Kurzinfos zum Umfeld Wie entwickeln sich die Einwohnerzahlen- bzw. Schülerzahlen in der Region? Vorhaben Kurzbeschreibung und zeitliche Planung der vorgesehenen Maßnahmen Kostenschätzung für die geplanten Investitionen (Investitionsplan) Mittelherkunft (Finanzierungsplan inklusive erforderlicher Fremdmittel im Entwurf) Wirtschaftliche Verhältnisse Mitunter ein Gründungsgutachten durch Unternehmens- oder Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre Aktueller Vermögensstatus, falls keine Bilanz Bei Neugründungen: Einnahmen-Ausgaben-Übersicht seit Gründung mit Vermögensstatus Mehrjährige Haushaltsplanung (5 bis 10 Jahre) mit Kurzerläuterungen zu den wichtigsten Planungsansätzen (Schulgeld- bzw. Betreuungsgeld, Schüler bzw. Kinderzahlenentwicklung, Anzahl der Elternhäuser, Zuschüsse, Personal-, Investitions- und Sachkosten etc.) Monatliche Liquiditätsplanung für das erste Planungsjahr Absicherung der Finanzierung durch eine Immobilie andere Möglichkeiten der Absicherung Gibt es Bürgschaften? Können andere bankübliche Sicherheiten gestellt werden? Elternbeiträge
Neben der Finanzierung der besonderen Kosten der Gründungsphase kommt keine Freie Alternativschule umhin, für den laufenden Betrieb regelmäßige Elternbeiträge zu erheben. Deren Höhe hängen von verschiedenen Faktoren zusammen. Übernimmt das Land nur 60% der tatsächlichen Kosten, stellt sich die Situation grundlegend anders dar als bei 85%. Ebenso ist die Höhe der Personalkosten und das Verhältnis von Kinderzahl zu Personalumfang eine weitere entscheidende Größe. Wichtig ist, dass die Höhe der Elternbeiträge so bemessen ist, dass deren Bezahlung nicht zum Ausschluss von Menschen mit keinem oder geringem Einkommen führt. Deshalb finden wir an allen Freien Alternativschulen gestaffelte Elternbeiträge, die auf die Zahlungsmöglichkeiten der Eltern Rücksicht nehmen. Das Grundgesetz legt hier ein „Sonderungsverbot“ für die Freien Schulen fest, damit keine Schulen für Wohlhabende entstehen („Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“). Dabei ist zu beachten, dass auch zwingend zu zahlende Einmalbeträge, z.B. am Schulanfang, zu den Schulgeldern gerechnet werden. Ebenfalls sind Startdarlehen hier kritisch zu hinterfragen und möglichst freiwillig zu gestalten. Die behördlichen Vorgaben für die Umsetzung des Sonderungsverbotes unterscheiden sich sehr von Bundesland zu Bundesland. Zusätzlich sind die Maßstäbe aktuell Quelle politischer und juristischer Diskussionen. Es empfiehlt sich daher rechtzeitig Informationen bei den...



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