Andoor | Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. | Buch | 978-3-428-15791-4 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 266, 529 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 915 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

Andoor

Tatfragen in der strafrechtlichen Revision.

Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-15791-4
Verlag: Duncker & Humblot

Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag.

Buch, Deutsch, Band 266, 529 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 915 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

ISBN: 978-3-428-15791-4
Verlag: Duncker & Humblot


Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.

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Weitere Infos & Material


Einleitung

1. Die Revision in Strafsachen
Das System der strafrechtlichen Rechtsbehelfe – Die Ausgestaltung der Revision in Strafsachen – Die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes in Strafsachen – Zusammenfassende Analyse

2. Eine historische Betrachtung der Entwicklung der Revision
Ein Abriss der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Rechtsmittel – Die Beschränkung der Revision auf Rechtsfragen als eine Folge der freien Beweiswürdigung – Gründe für die Existenz der Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile – Zusammenfassende Analyse

3. Die höchstrichterliche Erweiterung der Revision auf Tatfragen
Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe des Tatrichters – Die Erweiterung der Revision auf Teile der Tatfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung – Kritik an der höchstrichterlichen Erweiterung der Revision – Zusammenfassende Analyse

4. Gesetzgeberische Versuche der Erweiterung des Rechtsschutzes in Strafsachen
Ansätze im Kaiserreich zur Ergänzung der Strafkammersachen um eine Berufung – Rechtsmitteldebatten in der Weimarer Republik und im 'Dritten Reich' – Versuche einer Rechtsmittelreform in der Bundesrepublik Deutschland – Zusammenfassung

5. Die Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge de lege ferenda
Die österreichische Nichtigkeitsbeschwerde als Vorbild für eine erweiterte Revision – Zur Ausgestaltung einer möglichen Tatsachenrüge im bundesdeutschen Revisionsrecht – Weitere Reformen im Zusammenhang mit der Einführung einer Tatsachenrüge – Zusammenfassende
Darstellung der Reformvorschläge zur Einführung einer Tatsachenrüge

Fazit

Literatur- und Stichwortverzeichnis


George Andoor hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Mainz und Leicester (England) absolviert; in dessen Rahmen erwarb er den Abschluss eines Magisters des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) und legte das erste Staatsexamen ab. Dem folgte die promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg. Das anschließende Referendariat leistete er am Kammergericht in Berlin ab, u. a. mit Stationen im Bundesbildungsministerium und dem Bundespräsidialamt. Nach seinem zweiten Staatsexamen war George Andoor kurzzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig und ist seither Beamter im höheren Dienst, zunächst des Landes Hessen, zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland.

George Andoor completed his law studies in Mainz and Leicester (England), during which he obtained a Master of German and Foreign Law (Mag. iur.) and passed the first state examination. This was followed by doctoral studies as a research and teaching associate at the University of Würzburg. He then completed his legal practical training at the Court of Appeal in Berlin, including stations at the Federal Ministry of Education and the Office of the Federal President. After his second state examination, Mr. Andoor worked shortly as a research and teaching associate at the University of Mainz and has since been a civil servant in the senior civil service, initially of the State of Hesse and in the meantime of the Federal Republic of Germany.



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