Arnim | Der Verfassungsbruch | Buch | 978-3-428-13606-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 155 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 235 mm, Gewicht: 218 g

Arnim

Der Verfassungsbruch

Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen

Buch, Deutsch, 155 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 235 mm, Gewicht: 218 g

ISBN: 978-3-428-13606-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit zahlen Parlamentsfraktionen seit Jahren verfassungswidrige Zulagen in Millionenhöhe an eine Vielzahl von Abgeordneten in Bund und Ländern. Erlaubt sind Zusatzgehälter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für Parlamentspräsidenten, Vizepräsidenten und Fraktionsvorsitzende. Doch die Verfassungsgrenze wird fast überall hemmungslos überschritten.

Der Bundestag wollte einmal vorbildlich transparent sein. Durch die Kuppel des Reichstages sollte der Bürger nicht nur einen Blick mitten unter die Abgeordneten werfen können. Auch deren Finanzierung sollte durchsichtig sein. Doch hinsichtlich der Zusatzgehälter von Fraktionsfunktionären ist das Gegenteil der Fall. Selbst auf Anfrage der Medien geben gerade die größten Sünder keine Auskunft, obwohl es um Steuergeld geht. Demokratische Transparenz sieht anders aus.

Der doppelte Verfassungsbruch (Verstoß gegen das Transparenzgebot und das grundsätzliche Zulagenverbot) geschieht nicht nur da und dort, sondern in fast allen deutschen Parlamenten, also den höchsten demokratischen Organen unseres Landes.

Den Fraktionen fällt es leicht, an der Verfassung vorbei, viele lukrative Posten für ihre Funktionäre zu schaffen, weil sie sich selbst unmittelbar aus der Staatskasse üppig und mit gewaltigen Wachstumsraten versorgen, dies gezielt vor der Öffentlichkeit verbergen und wirksame Kontrollen weit gehend ausschalten. Das Zulagenunwesen ist die Folge einer Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle.
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A. Einleitung - B. Transparenz: I. Die Herausforderung: Missbräuchliche Selbst-Bewilligung - II. Die Antwort des Rechts: Verschärfte Kontrollen - C. Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle: I. Die Lage - II. Die Bewertung: Politisch unerträglich und verfassungswidrig - Wie man Berichtspflichten umgeht: Bundestag - Thüringen - Saarland - Geldfluss ohne Bremse - Missbrauch von Fraktionsgeldern: Bayern - D. Extra-Diäten für Fraktionsfunktionäre: I. Intransparenz pur: Leichthändige Bewilligung und mangelnde Kontrolle - Mangelnde Transparenz in Bund und Ländern - Resümee: Streng geheim und verfassungswidrig - II. Im Schutze der Verborgenheit: Missachtung auch des materiellen Zulagenverbots: Der Grundsatz: Verbot von Zulagen - Ausnahmenbereiche - Wes Brot ich ess': Die Rolle des abhängigen Sachverstandes - III. Einzelanalysen: Bund - Baden-Württemberg - Bayern - Brandenburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Schleswig-Holstein - Thüringen - IV. Sonderprobleme: Doppelalimentation - Herausgabe der verfassungswidrigen Beute - Auskunftsansprüche gegen Fraktionen - Klage benachteiligter Abgeordneter - Strafbare Untreue - E. Zum Jagen tragen: Die Rechnungshöfe: I. Prüfungs- und Veröffentlichungspflicht - II. Beispiele für gesetzgeberische Entschärfung der Kontrolle - III. Amtswidrige Kontrollscheu von Rechnungshöfen - F. Zusammenfassung - Ein persönliches Nachwort - Anlagen, Literaturverzeichnis, Personen- und Sachregister


Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften nach Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993-1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt.


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