Bannas / Wellmann | BWL, VWL und Finanzwissenschaften in der mündlichen Steuerberaterprüfung | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 6, 408 Seiten, E-Book

Reihe: Die Steuerberaterprüfung

Bannas / Wellmann BWL, VWL und Finanzwissenschaften in der mündlichen Steuerberaterprüfung

E-Book, Deutsch, Band 6, 408 Seiten, E-Book

Reihe: Die Steuerberaterprüfung

ISBN: 978-3-7910-5630-2
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Damit jeder für die Fragen zu BWL, VWL und Finanzwissenschaften gewappnet ist, haben die Autoren das Prüfungswissen systematisch aufbereitet: Übersichten, Beispiele und ein umfangreicher Frage- und Antwortkatalog auf Basis der Prüfungsprotokolle der letzten fünf Jahre helfen den Examenskandidat:innen bei der gezielten Vorbereitung. Der besonderen Prüfungssituation wird in einem einführenden Kapitel Rechnung getragen, in dem Inhalt, Ablauf und Bewertung der mündlichen Prüfung dargestellt werden.

In der 6. Auflage wurden aktuelle Themen wie etwa die Auswirkungen von Flüchtlingsströmen, des Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union, der Corona-Krise und des Russland-Ukraine-Kriegs und deren volkswirtschaftliche Einordnung erstmalig aufgenommen oder aktualisiert.

 

Rechtsstand: 01. August 2022
Bannas / Wellmann BWL, VWL und Finanzwissenschaften in der mündlichen Steuerberaterprüfung jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


II Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
1 Ein kurzer Überblick über die Themengebiete
1.1 Inhalte und Aufbau der Wirtschaftswissenschaften
Das ökonomische Prinzip heißt, entweder mit geringstmöglichem Aufwand ein Ziel erreichen oder mit den vorhandenen Möglichkeiten möglichst viel in Richtung der Zielsetzung umzusetzen. Diese für alle Wirtschaftswissenschaften geltende Grundregel wird in der Betriebswirtschaftslehre für einzelwirtschaftlich handelnde Unternehmen näher untersucht. Was bedeutet das etwa für den Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe? Wie ist danach eine Kostenrechnung aufzubauen? Die Frageliste ließe sich in alle Teildisziplinen der BWL verlängern. Die inhaltliche Klammer ist das ökonomische Prinzip, das in der BWL als Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften im Wesentlichen für die Arbeit der Unternehmen untersucht wird. Dass dabei auch diejenigen betrachtet und analysiert werden, die nicht der Unternehmenssphäre zugehören, etwa Privatpersonen in ihrer Eigenschaft als Konsumenten oder Kapitalanleger, versteht sich von selbst. 1.2 Inhalte und Aufbau der Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre ist einzelwirtschaftlich und zielbezogen orientiert. Untersuchungsgegenstand sind die wirtschaftlichen Zustände und Vorgänge in Betrieben und Unternehmen (organisatorische Einheiten, die jeweils über den eigenen Bedarf hinaus produzieren) sowie deren direkte Beziehungen zu anderen Betrieben und Unternehmen, d. h. zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten. Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich als wissenschaftliche Disziplin in eine Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und in die Spezielle Betriebswirtschaftslehre. Unter Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre wird die Untersuchung von Tatbeständen verstanden, die für alle Wirtschaftseinheiten gleichermaßen von Bedeutung sind. Diese Behandlung übergeordneter Fragen wird als Fundament der Speziellen Betriebswirtschaftslehre verstanden. Die Spezielle Betriebswirtschaftslehre kann aufgrund von zwei Kriterien gegliedert werden: nach der Zugehörigkeit der Wirtschaftseinheiten zu bestimmten Wirtschaftszweigen und -sektoren, als institutionelle Gliederung der Betriebswirtschaftslehre (aufgrund dessen entstanden die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Institutionenlehren), nach den wirtschaftlich relevanten Funktionen, die in den Wirtschaftseinheiten zu beobachten sind, als funktionelle Gliederung der Betriebswirtschaftslehre (aufgrund dessen entstanden die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Funktionenlehren). Als Institutionenlehre werden Industrie-, Handels-, Bankbetriebs-, Versicherungs-, Landwirtschafts-, Handwerksbetriebswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre für das Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandwesen unterschieden. Die Funktionenlehre, die in diesem Buch relevante Gliederung, unterscheidet zunächst die realen und die informationswirtschaftlichen betrieblichen Funktionen. Die als real bezeichneten Funktionen haben die Leistungserstellung (Leistungsbereich) und dessen finanzwirtschaftliche Koordination zum Gegenstand, konkret sind dies Beschaffung bzw. Materialwirtschaft, Produktion und Fertigung, Absatz und Marketing, Personalwirtschaft, Finanzwirtschaft und Investitionstheorie. Inhalt des zweiten Bereichs, des informationswirtschaftlichen Bereichs (Rechnungswesen), ist die modellhafte Erfassung des realen Bereichs und die Weiterverarbeitung dieser Daten, um eine Basis zu bilden, den realen Bereich durch die Unternehmensführung zieladäquat zu steuern. Je nach Adressat dieser Rechnungen und Modelle werden im Rechnungswesen die Kosten- und Leistungsrechnung (Adressat eher intern, d. h. die Unternehmensführung) und die Bilanz- und Erfolgsrechnung (externe Adressaten) unterschieden. Methoden der Datenweiterverarbeitung sind das Operations Research und die praktisch-normative Entscheidungstheorie. Die Unternehmensführung wird als übergeordnete Funktion betrachtet, deren Aufgabe es ist, den realen Bereich mit Hilfe der informationswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente zielentsprechend zu gestalten. In diesem Buch werden wir nicht die Betriebswirtschaftslehre systematisch darstellen, sondern uns auf die für die mündliche Steuerberaterprüfung wichtigen Bereiche beschränken. Dies sind jene Bereiche, die von den Prüfungskommissionen als wichtig für die Arbeit eines Steuerberaters angesehen werden, also in erster Linie die Finanzierung, die Kosten- und Leistungsrechnung, die Unternehmensbewertung und die Bilanzanalyse. Weiterhin werden regelmäßig Fragen zum Thema Rechtsformen (hier ist der Übergang zum Fach Wirtschaftsrecht fließend) und zur Umwandlung gestellt. Wir werden uns im folgenden Textteil und im abschließenden Frageteil auf diese Fachgebiete beschränken. 2 Konstitutive Entscheidungen des Unternehmens
2.1 Rechtsformen und Rechtsformwahl
2.1.1 Entscheidungskriterien Die Unternehmensform als rechtliche Verfassung des Unternehmens bestimmt die Rechtsbeziehungen einer Unternehmung im Innen- und Außenverhältnis. Die Wahl der Rechtsform ist eine langfristig wirksame Entscheidung. Es besteht zwar die Möglichkeit des Rechtsformwechsels (diese Möglichkeit sollte bei Änderung persönlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher oder steuerlicher Faktoren jedes Mal geprüft werden), dies ist aber ein recht komplizierter Vorgang, der auch mit Kosten verbunden ist. Bei der Wahl der Rechtsform und beim Rechtsformwechsel (Umwandlung) sind eine Vielzahl von Kriterien (steuerliche und nicht steuerliche) von Bedeutung. Neben steuerlichen Kriterien sind dies: Leitungsbefugnis, Vertretungsmacht: Dies umfasst die Geschäftsführung der Gesellschaft im Innenverhältnis sowie die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft nach außen. Leitungsbefugnis und Vertretungsmacht werden durch die Mitbestimmung eingeschränkt. Haftung der Gesellschafter: Einzelkaufleute und Personengesellschaften haften unbeschränkt, d. h. auch mit dem persönlichen Vermögen. Kapitalgesellschaften treten nach außen mit eigener Rechtspersönlichkeit auf, als juristische Personen. Die Haftung der Eigentümer beschränkt sich auf deren Kapitaleinlage. Bei Personengesellschaften führt der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden desselben. Eine automatische Auflösung der Gesellschaft erfolgt nur bei der BGB-Gesellschaft, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Der Tod des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft ist für den Weiterbestand der Gesellschaft bedeutungslos, da diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften ist durch die Rechtsprechung eingeschränkt, Geschäftsführung und Gesellschafter müssen sich u. U. verantworten. Finanzierungsmöglichkeiten werden erheblich durch die Rechtsformwahl beeinflusst. Kapitalgesellschaften haben oft den Nachteil der fehlenden persönlichen Haftung bei der Suche nach Fremdkapital, sodass die Gesellschafter dann doch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen müssen, um Fremdkapital zu erhalten. Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie Entnahmerechte sind bei allen Gesellschaften unterschiedlich geregelt, können aber durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung geändert werden – bei Personengesellschaften zum Teil nach Kapitaleinlage und zum Teil nach Köpfen, bei Kapitalgesellschaften nach der Kapitaleinlage. Rechnungslegung, Publizitätsvorschriften, sonstige Aufwendungen der Rechtsform: Für Kapitalgesellschaften (und einige große Personengesellschaften) existieren umfangreiche Vorschriften der Rechnungslegung, Prüfung und Publikation, die alle auch mit entsprechenden Kosten verbunden sind. Für alle Unternehmen existieren einmalige Aufwendungen bei Gründung des Unternehmens. Mitbestimmung: Ein Charakteristikum der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Der Produktionsfaktor Arbeit, der neben dem Produktionsfaktor Kapital an der Leistungserstellung beteiligt ist, soll an unternehmenspolitischen Entscheidungen beteiligt sein. Die Mitbestimmung betrifft die sog. arbeitsrechtliche und die unternehmerische Mitbestimmung. Beide Arten sind in verschiedenen Gesetzen geregelt und werden in unterschiedlichen Gremien und unternehmerischen Organen durchgesetzt.
Das Betriebsverfassungsgesetz (arbeitsrechtliche Mitbestimmung) sieht für Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern die Wahl eines Betriebsrats durch die Betriebsversammlung vor. Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, und zwar in Bezug auf Arbeitsschutzmaßnahmen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen u. Ä. In diesem Sinne ist Mitbestimmung als eine...


Wellmann, Andreas
Dipl.-Kaufmann Andreas Wellmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH sowie des Berliner Seminars für Steuerrecht, Prüfungs- und Treuhandwesen.

Bannas, Stephan
Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt Dr. Stephan Bannas, Gründer und Gesellschafter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH sowie des Berliner Seminars für Steuerrecht, Prüfungs- und Treuhandwesen.

Stephan Bannas

Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt Dr. Stephan Bannas, Gründer und Gesellschafter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH sowie des Berliner Seminars für Steuerrecht, Prüfungs- und Treuhandwesen.





Andreas Wellmann

Dipl.-Kaufmann Andreas Wellmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH sowie des Berliner Seminars für Steuerrecht, Prüfungs- und Treuhandwesen.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.