Biesinger / Iro Tinnitus
2005
ISBN: 978-3-540-27491-9
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, Band 25, 265 Seiten, eBook
Reihe: HNO Praxis Heute
ISBN: 978-3-540-27491-9
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Die HNO Praxis heute feiert Geburtstag: Seit 25 Jahren kompetente Information zu aktuellen Themen der HNO-Heilkunde
Das Schwerpunktthema des Jubiläumsbandes lautet Tinnitus:
- zentrale Prozesse bei Tinnitus und ihre Bildgebung
- medikamentöse Therapieoptionen
- die Tinnitussprechstunde in der Praxis
- die Tinnitusambulanz an der HNO-Klinik
- Tinnitussensitivierung (-sensibilisierung)
- das Tinnitus-Care-Programm
- psychiatrische Komorbidität bei Tinnitus
- alternative Therapiestrategien
- die deutsche Tinnitus-Liga
- Grenzen der ambulanten Tinnitustherapie und Einweisungsprozeduren
- die stationäre Versorgung bei dekompensiertem Tinnitus
- die moderne apparative Versorgung bei Tinnitus
- rechtliche Aspekte bei der Abrechnung von Sonderleistungen
HNO-Praxis heute – die Reihe für praxisbezogene Fort- und Weiterbildung.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Tinnitus heute: ein Wahrnehmungsproblem?.- Zentrale Prozesse bei Tinnitus und ihre Bildgebung.- Der Schweregrad des Tinnitus.- Medikamente für die Tinnitustherapie.- Die Tinnitussprechstunde in der Praxis, integrierte Versorgung.- Die Tinnitusambulanz an der HNO-Klinik.- Tinnitussensitivierung (-sensibilisierung) als neurophysiologisches Modell des sekundär zentralisierten Tinnitus.- Strukturierte Tinnitustherapie beim chronisch-komplexen Tinnitus im Rahmen des Tinnitus-Care-Programms.- Psychologisch fundierte Interventionen bei chronischem Tinnitus.- Psychiatrische Komorbidität bei Tinnitus.- Vorgehen und Behandlungsmaßnahmen bei psychiatrischer Komorbidität.- Alles nur Einbildung? Über die Wirkung von »Placebos«.- Die Deutsche Tinnitus-Liga e.V. (DTL).- Moderne instrumentelle, akustische Therapie des Tinnitus.- Grenzen der ambulanten Tinnitustherapie und Einweisungsprozeduren.- Stationäre Behandlung von Patienten mit dekompensiertem Tinnitus in einer»Tinnitusklinik«.- Rechtliche Aspekte bei der Abrechnung von Sonderleistungen.
15 Grenzen der ambulanten Tinnitustherapie und Einweisungsprozeduren (S. 201-202)
Einleitung.
Für Krankenversicherte gilt generell das im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Gebot: ambulant vor stationär. So soll bei jedem Krankheitsbild vorrangig versucht werden,ambulant und wohnortnah zu behandeln. Dies gilt auch für Menschen, die unter Tinnitus leiden. Berücksichtigt werden muss allerdings, ob suffiziente ambulante Behandlungsmöglichkeiten von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Kassen adäquat angeboten werden.
Dies ist jedoch nicht ausreichend der Fall: Statt dessen werden nach wie vor auch im chronischen Stadium immer neue Infusionsserien versucht,teilweise sogar stationär im Akutkrankenhaus, erhalten die Patienten eine wirkungslose aber teure Dauermedikation [12, 13] oder werden mit meist privat finanzierten »alternativen« Therapien wie Akupunktur, Neuraltherapie oder gar Behandlungen mit Ozon,Ohrkerzen,»Softlaser« oder »pulsierenden Signalen« mit und ohne Magnetfeld behandelt – mit bezweifelbarem Erfolg.
Wirksame integrative und häufig fachübergreifende ambulante Habituationstherapien (Retraining, kognitive Umstrukturierungen bzw. »Desensitivierungen «) werden häufig von den Kassen nicht übernommen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt darauf liegen, vorzustellen, wann ambulante Behandlungen real und selbst unter »optimalen« Bedingungen nicht mehr ausreichen oder initial keinen möglichen Behandlungseinstieg bieten. Schließlich sollen die Wege aufgezeigt werden, die eine stationäre Therapie ermöglichen und die beschritten werden müssen, um eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erreichen.
15.1 Hauptaspekte ambulanter
Tinnitustherapie Der akute, also frisch aufgetretene Tinnitus wird, ebenso wie ein akuter Hörsturz, in der Bundesrepublik in aller Regel entsprechend den ADANO- (Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen-)Leitlinien als EilfallHNOärztlich behandelt [1]. In dieser Phase ist eine genaue diagnostische Abklärung wichtig, um medizinisch so weit wie möglich ursächlich eingreifen zu können und ggf. sogar eine Tinnitusbeseitigung zu erreichen. Zeigen sich Anhaltspunkte für einen Hörsturz oder einen akuten Lärmschaden, so wird zu einer rheologischen Infusionsbehandlung geraten.Diese erfolgt in der Vorstellung, die Durchblutungssituation bzw. die Versorgung der Haarzellen mit Sauerstoff/ Nährstoffen im akut geschädigten Innenohr zu verbessern.Die Infusionsbehandlung kann ambulant erfolgen – ein Vorgehen, in dessen Richtung viele Krankenkassen drängen.
Dies ist dann meist zum Misserfolg verbannt, wenn der Patient Infusionstermine stressvermehrend in seinen Terminplan presst. Gleiches gilt, wenn die Infusionslösung (in der Regel 500 ml) in 20 Minuten verabreicht wird, z. B. aufgrund organisatorischer Praxisgegebenheiten [1]. HNO-ärztlich kann eine stationäre Aufnahme indiziert sein, wenn der Hörschaden des Patienten gravierend ist und/oder wenn der Patient psychosomatisch bedingt aus seinem familiären oder beruflichen Umfeld heraustreten muss. Kontraproduktiv kann dabei allerdings eine Akuttherapie im Vierbettzimmer etwa mit frisch operierten Tumorpatienten sein.
Hat sich innerhalb von 2–3 Wochen der Hörschaden oder der Tinnitus nicht befriedigend zurückgebildet, so kann – auch im Sinne der neuesten ADANO-Leitlinie Hörsturz (März 2003) – überlegt werden, ob eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) einzuleiten ist. Letztere kann jedoch nicht zum Erfolg führen, wenn andere Mechanismen als ein reversibel erachtetes Sauerstoffdefizit maßgeblich für das Tinnitusgeschehen oder den Hörverlust sind.