E-Book, Deutsch, 305 Seiten, Web PDF
Blome Öffentliches Beschaffungsmarketing
1. Auflage 2007
ISBN: 978-3-8350-9470-3
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Ein Kennzahlensystem für das Vergabemanagement
E-Book, Deutsch, 305 Seiten, Web PDF
Reihe: Einkauf, Logistik und Supply Chain Management
ISBN: 978-3-8350-9470-3
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Constantin Blome entwickelt ein Grundmodell für das öffentliche Beschaffungsmarketing. Durch seine Einbettung in ein Kennzahlensystem wird es den besonderen Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffung, z.B. dem Vergaberecht, gerecht und kann in der Praxis unmittelbar eingesetzt werden. Aufgrund der Modularität des Kennzahlensystems kann das Modell an die Bedürfnisse von Verwaltungsbetrieben jeglicher Größenordnung und jeglichen Reformstands angepasst werden.
Zielgruppe
Research
Weitere Infos & Material
Einführung.- Der Status Quo in der Kommunalverwaltung.- Das Vergaberecht.- Konzeption eines privatwirtschaftlichen und öffentlichen Beschaffungsmarketings.- Kennzahlen und Kennzahlensysteme im Management des öffentlichen Beschaffungsmarketings.- Implementierung.- Zusammenfassung und Ausblick.
3 Das Vergaberecht (S. 33-34)
In diesem Kapitel wird die zweite Besonderheit der öffentlichen Beschaffung – das Vergaberecht – dargestellt. Mit dem Einsetzen der gesonderten europäischen Regulierung hat das Vergaberecht sein ehemaliges „Aschenputteldasein“ verlassen (HUBER 2002, S. 11, HUELMANN 2000, S. 21, OHLER 2001, S. 1). Gleichzeitig führte sie jedoch zum Anstieg von Umfang und Komplexität des Vergaberechts (GOERDELER 2002, S. 6, KRAFT-LEHNER 2002, S. 1, SCHWARZE 2000, S. 13).
Das Vergaberecht ist stark durch die europäische Regulierung beeinflusst. Im Jahr 2004 wurden die maßgeblichen europäischen Richtlinien zum Vergaberecht neu erlassen (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG). Da diese noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, wird im Folgenden in erster Linie das derzeit in der BRD geltende Vergaberecht dargestellt. In einzelnen Punkten werden die Reformbemühungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Arbeitsgruppe „Verschlankung des Vergaberechts“) und die darauf aufbauenden Gesetzesentwürfe, die die neuen EU-Vergaberichtlinien umsetzen sollen, sowie die Inhalte der europäischen Richtlinien, die ab dem 01.02.2006 unmittelbar Geltung besitzen, aufgegriffen. In den folgenden Teilkapiteln werden zunächst die Intentionen und Ziele des Vergaberechts erörtert (s. Kap. 3.1).
Anschließend werden die Struktur und der konkrete Inhalt des Vergaberechts aufgeführt (s. Kap. 3.2). Wenngleich versucht wird, einen umfassenden Überblick über das Vergaberecht zu geben und Punkte, die für das öffentliche Beschaffungsmarketing von besonderer Bedeutung sind, hervorzuheben (s. Kap. 3.3), muss für eine geschlossene Darstellung des Vergaberechts auf die weitere Literatur verwiesen werden (AX/SCHNEIDER/NETTE 2002, BOESEN 1999, BOESEN 2003, DAUB/MEIERROSE/EBERSTEIN 2000, GRUBER/GRUBER/SACHS 2005, JASPER 2004, NOCH 2002, REIDT/STICKLER/GLAHS 2003, SCHÜTTE/HORSTKOTTE 2001).
Die zuvor genannten Veröffentlichungen stellen die wichtigsten Quellen der nachfolgenden Darstellungen dar und werden - da die meisten ohnehin einen Großteil der hier dargestellten Inhalte umfassen – nicht gesondert als Quelle angeführt. 3.1 Begründung und Ziele des Vergaberechts Auch wenn die öffentliche der privatwirtschaftlichen Beschaffung ähnelt (BARTL 2000, S. 46, LAMM/LEY/WECKMÜLLER 1991, S. 1, SACHER 1992, S. 4f.), ist aufgrund der abweichenden Rahmenbedingungen eine besondere Regulierung notwendig. Obwohl das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Verwaltung stark auf die einzelnen öffentlichen Auftraggeber aufgesplittet ist (EILSBERGER 1980, S. 340) und die Nachfragemacht durch den Zwangsbedarfscharakter der Nachfrage und die Marktunkenntnis geschwächt ist (CORTE/HESSELMANN/KAYSER 1990, S. 16, HERTWIG 2001, S. 2f.), besitzen öffentliche Auftraggeber in einigen Wirtschaftszweigen eine enorm hohe Nachfragemacht (z. B. im Bereich Rüstung, Tiefbau und Forschung) (BARTL 2000, S. 5, HAASE 1997, S. 22, PRIESS 2001, S. 3).
Deshalb versucht das Vergaberecht, die daraus resultierenden negativen Effekte zu begrenzen. So soll z. B. durch das Nachverhandlungsverbot die Gefahr ruinöser Preiswettbewerbe gemindert werden (BIRGEL 1994, S. 18+35, HOMANN 1995, S. 106, SCHLECHT 1988, S. 24). Da die öffentliche Beschaffung oft keinen funktionierenden Markt vorfindet, weil beispielsweise das nachgefragte Beschaffungsobjekt einzigartig oder das nachgefragte Beschaffungsvolumen besonders groß ist (AMMER 1980, S. 152, HAMMANN/ LOHRBERG 1986, S. 59f.), strebt das Vergaberecht durch öffentliche Bekanntmachungen an, einen Markt zu schaffen bzw. den Wettbewerb auf diesem zu fördern. Auch wenn der öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage ist, den Markt aufgrund zu geringer Marktübersicht zu nutzen, greift das Vergaberecht ein (HERTWIG 2005, S. 2ff.).




