Brill / Wagner | Schnelleinstieg Zoll für Import und Export | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 226 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Brill / Wagner Schnelleinstieg Zoll für Import und Export


5. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2025
ISBN: 978-3-648-18438-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 226 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-18438-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



So wickeln Sie Zollangelegenheiten schnell und rechtssicher ab: Dieses Buch von Mirko Wolfgang Brill und Gert R. Wagner erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für den reibungslosen Import und Export. Sie brauchen keine juristischen Vorkenntnisse. Es zeigt, welche Dokumente Sie brauchen, wie Sie richtig tarifieren, den Zollwert der Ware bestimmen und Einfuhrabgaben ermitteln. Nutzen Sie das Buch, um Lieferzeiten zu verkürzen und unnötige Kosten zu vermeiden, damit Ihr Unternehmen von den Chancen auf den globalen Märkten optimal profitieren kann. Inhalte: - Detaillierte Anleitungen zum Ausfüllen von Zollformularen - Praxiswissen zu Zollfragen und den Bestimmungen zum Import und Export - Darauf müssen Sie trotz des freien Verkehrs von Waren in der EU und in gleich gestellten Ländern achten - So erreichen Sie Zahlungserleichterungen und Zollfreistellungen Neu in der 5. Auflage:  - Alle zollrechtlichen Änderungen zu Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter - Digitalisierung der Zollabwicklung - Lieferantenerklärung, ATLAS Release - CO2-Ausgleichsabgabe u. a.      

Dr. Mirko Wolfgang Brill, M.R.F., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Partner bei c·k·s·s Carlé · Korn · Stahl · Strahl, Köln
Brill / Wagner Schnelleinstieg Zoll für Import und Export jetzt bestellen!

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1.3 Zollrecht


Zunächst sollten Sie wissen, dass unser Zollrecht im Wesentlichen von der EU bestimmt wird. Sie erlässt jedes Jahr eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien. Eine Verordnung hat in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – direkte Gesetzeskraft, wie z.?B. der Zollkodex. Eine EU-Richtlinie muss demgegenüber durch die nationale Gesetzgebung in nationales Recht überführt werden, wie z.?B. die Umsatzsteuerrichtlinie1.

Das EU-Zollrecht ist im sog. Unionszollkodex der Gemeinschaft (VO (EU) Nr. 952/2013)2 und in den dazugehörigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten festgelegt. Bei den letztgenannten Rechtsakten handelt es sich um Verwaltungsanweisungen der EU-Kommission, die zur Auslegung und Anwendung des Unionszollkodex verbindlich herangezogen werden müssen. Die in den Fußnoten abgedruckten Links zu den Gesetzestexten sollen Sie dazu animieren, im Zweifelsfall immer den Originaltext zuhilfe zu nehmen, denn er ist die Rechtsgrundlage für alle EU-Staaten. Neben dem Primärrecht (EU-Zollkodex) und den Durchführungsakten existieren sogenannte Verordnungen zu Einzelfragen wie etwa Einreihungsverordnungen, mit denen die EU-Kommission vorgibt, wie bestimmte Waren zolltarifrechtlich einzuordnen sind.

National ist die Abgabenordnung (AO), also die Verfahrensordnung des Steuerrechts, von Bedeutung. Allerdings enthält auch der Unionszollkodex eigene Verfahrensregelungen, sodass die Abgrenzung zwischen UZK und AO in der Praxis häufig nicht einfach ist.3 Das deutsche Zollverwaltungsgesetz (ZVG) spielt für Praktiker keine wesentliche Rolle.

Alle Rechtsgrundlagen sind in Deutschland in der Vorschriftensammlung Finanzverwaltung (VSF) gesammelt, die leider nur kostenpflichtig zu beziehen ist. Es existiert unter der Domain www.vsf-portal.de ein (kostenpflichtiger) Onlinezugang zur elektronischen Version der VSF.

Zollrechtlicher Status von Waren

Waren, die sich im freien Verkehr der EU befinden, werden unabhängig von ihrem Herstellungsort als Unionswaren bezeichnet. Wurde also eine Ware aus China eingeführt und zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abgefertigt, kann sie sich innerhalb des Zollgebiets der Union frei bewegen und ist damit Unionsware, früher nannte man das Freigut.

Eine Ware aus einem Drittland (= kein EU-Mitgliedstaat) bleibt so lange Nichtunionsware, solange sie noch nicht zum freien Verkehr abgefertigt wurde; früher nannte man die Ware dann Zollgut. Wird Nichtunionsware innerhalb der EU weiterverkauft oder transportiert, ist ihr Weiterverkauf oder Transport wie Extrahandel (siehe Kapitel 1.4) zu behandeln und erfordert alle notwendigen Zolldokumentationen. Sie können sich also merken, dass die Ware durch die Entrichtung der Einfuhrabgaben – gewissermaßen als Eintrittsgeld für den europäischen Markt – zur Umqualifizierung von Nichtunionswaren zu Unionswaren führt.

1.3.1 Intrahandel und Extrahandel


Vom Intrahandel spricht man, wenn Unionsware innerhalb der EU ge- und verkauft wird. Er ist inzwischen weitgehend liberalisiert und kann ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Steuerliche und statistische Meldungen müssen allerdings erbracht werden.

Als Extrahandel bezeichnet man den Handel mit fremden Zollgebieten (Drittstaaten) und den Handel mit Nichtunionswaren. Er unterliegt der zollamtlichen Überwachung und erfordert die notwendige Dokumentation – sei es in Papierform oder mithilfe der EDV.

Für beide Bereiche müssen statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gemacht werden. Die Meldungen aus beiden Bereichen werden in der Außenhandelsstatistik der Bundesrepublik Deutschland zusammengeführt (nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist Außenhandel der Handel mit fremden Wirtschaftsgebieten). Die Welthandelsorganisation veröffentlicht ihre Welthandelsdaten ebenfalls aufgrund dieser Meldungen. Sie führt sowohl eine Welthandelsstatistik mit einzelnen Nationen als auch eine, in der die EU insgesamt als ein Export/Import-Gebiet betrachtet wird. Unten sehen Sie einen Ausschnitt der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts.

Außenhandel (Spezialhandel) in Mill. EUR (bis 1959 ohne Saarland; bis einschließlich 1989 früheres Bundesgebiet)

Jahr

Exporte

Importe

Außenhandelssaldo

2023

1.590.068

1.365.825

224.243

2022

1.594.034

1.505.434

88.600

2021

1.371.397

1.195.498

175.898

2020

1.205.281

1.025.344

179.937

2019

1.328.152

1.104.141

224.010

2018

1.317.440

1.088.720

228.720

2017

1.278.958

1.031.013

247.946

2016

1.203.833

954.917

248.916

2015

1.193.555

949.245

244.310

2014

1.123.700

910.100

213.600

2013

1.093.115

898.164

194.950

2012

1.095.766

905.925

189.841

2011

1.061.225

902.523

158.702

2010

951.959

797.097

154.863

2009

803.312

664.615

138.697

2008

984.140

805.842

178.297

2007

965.236

769.887

195.348

1993

321.289

289.644

31.645

1992

343.180

325.972

17.208

1991

340.425

329.228

11.197

1990

348.117

293.215

54.901

1989

327.759

258.951

68.808

1988

290.237

224.769

65.468

1972

76.194

65.826

10.368

1971

69.541

61.416

8.125

1970

64.053

56.041

8.012

1969

58.061

50.092

7.968

1953

9.472

8.186

1.286

1952

8.645

8.284

361

1951

7.453

7.529

-76

1950

4.275

5.815

-1 540

Anhand der Tabelle können Sie gut erkennen, dass Deutschland Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts nach dem Krieg ein Außenhandelsdefizit hatte, das aber schon 1952 überwunden war – seitdem gibt es nur Außenhandelsüberschüsse, auch in den nicht dargestellten Jahren. Die Wiedervereinigung im Jahr 1990 und die Finanzkrise von 2008 sind ebenfalls gut zu erkennen. Gleiches gilt für die...


Wagner, Gert R.
Dipl.-Kfm. Gert R. Wagner ist Dozent an der Akademie für Welthandel zum Thema Außenwirtschaft, Zoll und Luftfracht. Daneben ist er als Autor und Referent, u.a. bei der Haufe-Akademie, tätig.

Brill, Mirko Wolfgang
Dr. Mirko Wolfgang Brill, M.R.F., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Partner bei c·k·s·s Carlé · Korn · Stahl · Strahl, Köln

Mirko Wolfgang Brill

Dr. Mirko Wolfgang Brill, M.R.F., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Partner bei c·k·s·s Carlé · Korn · Stahl · Strahl, Köln

Gert R. Wagner

Dipl.-Kfm. Gert R. Wagner ist Dozent an der Akademie für Welthandel zum Thema Außenwirtschaft, Zoll und Luftfracht. Daneben ist er als Autor und Referent, u.a. bei der Haufe-Akademie, tätig.



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