E-Book, Deutsch, 226 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Brill / Wagner Schnelleinstieg Zoll für Import und Export
5. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2025
ISBN: 978-3-648-18438-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 226 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-18438-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dr. Mirko Wolfgang Brill, M.R.F., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Partner bei c·k·s·s Carlé · Korn · Stahl · Strahl, Köln
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1.3 Zollrecht
Zunächst sollten Sie wissen, dass unser Zollrecht im Wesentlichen von der EU bestimmt wird. Sie erlässt jedes Jahr eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien. Eine Verordnung hat in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – direkte Gesetzeskraft, wie z.?B. der Zollkodex. Eine EU-Richtlinie muss demgegenüber durch die nationale Gesetzgebung in nationales Recht überführt werden, wie z.?B. die Umsatzsteuerrichtlinie1.
Das EU-Zollrecht ist im sog. Unionszollkodex der Gemeinschaft (VO (EU) Nr. 952/2013)2 und in den dazugehörigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten festgelegt. Bei den letztgenannten Rechtsakten handelt es sich um Verwaltungsanweisungen der EU-Kommission, die zur Auslegung und Anwendung des Unionszollkodex verbindlich herangezogen werden müssen. Die in den Fußnoten abgedruckten Links zu den Gesetzestexten sollen Sie dazu animieren, im Zweifelsfall immer den Originaltext zuhilfe zu nehmen, denn er ist die Rechtsgrundlage für alle EU-Staaten. Neben dem Primärrecht (EU-Zollkodex) und den Durchführungsakten existieren sogenannte Verordnungen zu Einzelfragen wie etwa Einreihungsverordnungen, mit denen die EU-Kommission vorgibt, wie bestimmte Waren zolltarifrechtlich einzuordnen sind.
National ist die Abgabenordnung (AO), also die Verfahrensordnung des Steuerrechts, von Bedeutung. Allerdings enthält auch der Unionszollkodex eigene Verfahrensregelungen, sodass die Abgrenzung zwischen UZK und AO in der Praxis häufig nicht einfach ist.3 Das deutsche Zollverwaltungsgesetz (ZVG) spielt für Praktiker keine wesentliche Rolle.
Alle Rechtsgrundlagen sind in Deutschland in der Vorschriftensammlung Finanzverwaltung (VSF) gesammelt, die leider nur kostenpflichtig zu beziehen ist. Es existiert unter der Domain www.vsf-portal.de ein (kostenpflichtiger) Onlinezugang zur elektronischen Version der VSF.
Zollrechtlicher Status von Waren
Waren, die sich im freien Verkehr der EU befinden, werden unabhängig von ihrem Herstellungsort als Unionswaren bezeichnet. Wurde also eine Ware aus China eingeführt und zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abgefertigt, kann sie sich innerhalb des Zollgebiets der Union frei bewegen und ist damit Unionsware, früher nannte man das Freigut.
Eine Ware aus einem Drittland (= kein EU-Mitgliedstaat) bleibt so lange Nichtunionsware, solange sie noch nicht zum freien Verkehr abgefertigt wurde; früher nannte man die Ware dann Zollgut. Wird Nichtunionsware innerhalb der EU weiterverkauft oder transportiert, ist ihr Weiterverkauf oder Transport wie Extrahandel (siehe Kapitel 1.4) zu behandeln und erfordert alle notwendigen Zolldokumentationen. Sie können sich also merken, dass die Ware durch die Entrichtung der Einfuhrabgaben – gewissermaßen als Eintrittsgeld für den europäischen Markt – zur Umqualifizierung von Nichtunionswaren zu Unionswaren führt.
1.3.1 Intrahandel und Extrahandel
Vom Intrahandel spricht man, wenn Unionsware innerhalb der EU ge- und verkauft wird. Er ist inzwischen weitgehend liberalisiert und kann ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Steuerliche und statistische Meldungen müssen allerdings erbracht werden.
Als Extrahandel bezeichnet man den Handel mit fremden Zollgebieten (Drittstaaten) und den Handel mit Nichtunionswaren. Er unterliegt der zollamtlichen Überwachung und erfordert die notwendige Dokumentation – sei es in Papierform oder mithilfe der EDV.
Für beide Bereiche müssen statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gemacht werden. Die Meldungen aus beiden Bereichen werden in der Außenhandelsstatistik der Bundesrepublik Deutschland zusammengeführt (nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist Außenhandel der Handel mit fremden Wirtschaftsgebieten). Die Welthandelsorganisation veröffentlicht ihre Welthandelsdaten ebenfalls aufgrund dieser Meldungen. Sie führt sowohl eine Welthandelsstatistik mit einzelnen Nationen als auch eine, in der die EU insgesamt als ein Export/Import-Gebiet betrachtet wird. Unten sehen Sie einen Ausschnitt der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts.
Außenhandel (Spezialhandel) in Mill. EUR (bis 1959 ohne Saarland; bis einschließlich 1989 früheres Bundesgebiet)
Jahr | Exporte | Importe | Außenhandelssaldo |
2023 | 1.590.068 | 1.365.825 | 224.243 |
2022 | 1.594.034 | 1.505.434 | 88.600 |
2021 | 1.371.397 | 1.195.498 | 175.898 |
2020 | 1.205.281 | 1.025.344 | 179.937 |
2019 | 1.328.152 | 1.104.141 | 224.010 |
2018 | 1.317.440 | 1.088.720 | 228.720 |
2017 | 1.278.958 | 1.031.013 | 247.946 |
2016 | 1.203.833 | 954.917 | 248.916 |
2015 | 1.193.555 | 949.245 | 244.310 |
2014 | 1.123.700 | 910.100 | 213.600 |
2013 | 1.093.115 | 898.164 | 194.950 |
2012 | 1.095.766 | 905.925 | 189.841 |
2011 | 1.061.225 | 902.523 | 158.702 |
2010 | 951.959 | 797.097 | 154.863 |
2009 | 803.312 | 664.615 | 138.697 |
2008 | 984.140 | 805.842 | 178.297 |
2007 | 965.236 | 769.887 | 195.348 |
… | … | … | … |
1993 | 321.289 | 289.644 | 31.645 |
1992 | 343.180 | 325.972 | 17.208 |
1991 | 340.425 | 329.228 | 11.197 |
1990 | 348.117 | 293.215 | 54.901 |
1989 | 327.759 | 258.951 | 68.808 |
1988 | 290.237 | 224.769 | 65.468 |
… | … | … | … |
1972 | 76.194 | 65.826 | 10.368 |
1971 | 69.541 | 61.416 | 8.125 |
1970 | 64.053 | 56.041 | 8.012 |
1969 | 58.061 | 50.092 | 7.968 |
… | … | … | … |
1953 | 9.472 | 8.186 | 1.286 |
1952 | 8.645 | 8.284 | 361 |
1951 | 7.453 | 7.529 | -76 |
1950 | 4.275 | 5.815 | -1 540 |
Anhand der Tabelle können Sie gut erkennen, dass Deutschland Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts nach dem Krieg ein Außenhandelsdefizit hatte, das aber schon 1952 überwunden war – seitdem gibt es nur Außenhandelsüberschüsse, auch in den nicht dargestellten Jahren. Die Wiedervereinigung im Jahr 1990 und die Finanzkrise von 2008 sind ebenfalls gut zu erkennen. Gleiches gilt für die...