Buchmüller / Haas / Beekmann | OpRisk-Regulierung der Banken nach Basel III | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 196 Seiten, E-Book

Buchmüller / Haas / Beekmann OpRisk-Regulierung der Banken nach Basel III

Einführung in die neuen Eigenkapitalanforderungen und in die Vorgaben nach Säule II und III

E-Book, Deutsch, 196 Seiten, E-Book

ISBN: 978-3-7910-4394-4
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das Buch stellt den zukünftig von allen Banken anzuwendenden neuen OpRisk-Standardansatz dar. Kompakt und anwendungsorientiert werden die neuen regulatorischen Vorgaben für den Bankpraktiker aufgezeigt und unmittelbare Handlungsempfehlungen und Prioritäten für eine bankinterne Umsetzung vorgeschlagen. Mit dieser Einführung erhalten Bankpraktiker Know-how aus Expertenhand.

Die Nähe der Autoren zur aktuellen regulatorischen, bankpraktischen und wissenschaftlichen Diskussion stellt sicher, dass auch die wesentlichen Trends der Steuerungs- und Regulierungspraxis angemessen vermittelt werden.
Buchmüller / Haas / Beekmann OpRisk-Regulierung der Banken nach Basel III jetzt bestellen!

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1 Von Basel I bis Basel III: Spezifische bankaufsichtliche Vorgaben zum operationellen Risiko auf dem Vormarsch

2 Säule I: Die neuen Mindesteigenkapitalanforderungen zur Risikoart operationelles Risiko und der Übergang von den bestehenden Anforderungen

3 Säule II: Die Berücksichtigung des operationellen Risikos in Risikotragfähigkeit, Stresstesting und laufender Steuerung

4 Besondere Anforderungen an Unterrisiken des operationellen Risikos

5 Offenlegungsanforderungen und Verlustdaten

6 Fazit und Ausblick


2 Säule I: Die neuen Mindesteigenkapitalanforderungen zur Risikoart operationelles Risiko und der Übergang von den bestehenden Anforderungen
2.1 Einführung
Mit dem am 07.12.2017 veröffentlichten neuen Baseler Rahmenwerk wurden die OpRisk-Ansätze in Säule I fundamental überarbeitet. Basel III ? bzw. aus Sicht der betroffenen Institute »Basel IV« ? wird die bisherigen drei OpRisk-Ansätze abschaffen. Dadurch soll die OpRisk-Kapitalunterlegung nach Aussage des Baseler Ausschusses sowohl vereinfacht als auch risikosensitiver werden. Eine größere Risikosensitivität soll vor allem dadurch erfolgen, dass die Zehn-Jahres-Historie der internen Verluste des einzelnen Instituts über den sog. »Internal Loss Multiplier« direkt in die Berechnung der Eigenkapitalanforderung einfließt. Vereinfacht soll zukünftig, ab 01.01.2022, die Höhe der OpRisk-Eigenkapitalanforderung folgendermaßen berechnet werden: OpRisk-Kapitalanforderung = Business Indicator Component x Internal Loss Multiplier Die »Business Indicator Component« soll dabei mit der Bankgröße ansteigen und erinnert in Teilen an den bisher im Basisindikator- und Standardansatz genutzten Bruttoertrag. Der »Business Indicator« enthält eine Zins-, Leasing- und Dividendenergebniskomponente, eine »Service Component« sowie eine »Financial Component«. Der so definierte Business Indicator wird in einer »Treppenfunktion« mit drei unterschiedlichen Koeffizienten multipliziert: Für einen Business Indicator bis 1 Mrd. EUR wird ein Koeffizient von 12 % veranschlagt, für den Business Indicator Anteil ab 1 Mrd. EUR bis 30 Mrd. EUR beträgt der Koeffizient 15 %, für den darüber hinausgehenden Anteil des Business Indicator Gesamtwertes 18 %. Damit soll die nach den Baseler Studien überproportional hohe Bedeutung von OpRisk-Verlusten in größeren Instituten besser berücksichtigt werden als in den bisherigen einfachen OpRisk-Ansätzen. Mit dem neuen Regelwerk, das nun nur noch einen OpRisk-Standardansatz enthält, wird allerdings die Verlustkomponente lediglich als nationales Wahlrecht eingeführt. Nationale Gesetzgeber bzw. die EU im Zuge der Überarbeitung der CRR können also entscheiden, ob sie den Internal Loss Multiplier generell auf »1« setzen und somit die OpRisk-Kapitalanforderung lediglich auf Basis des »Business Indicator« bestimmt wird. In diesem Fall müssten die Institute allerdings dennoch die Höhe der erlittenen Verluste veröffentlichen (s. hierzu Abschnitt 5.1). Inwiefern die EU bei der Umsetzung des neuen Baseler Rahmenwerks härtere Anforderungen an die Einbeziehung von internen Verlustdaten in die Eigenkapitalunterlegung in Säule I oder die Berechnungen nach Säule II und die bankinterne Steuerung stellen wird, ist noch offen (s. Abschnitt 1.3). 2.2 Die Basel-III-Vorgaben im Detail
Die bisherigen Ansätze zur Bestimmung der Eigenmittelunterlegung für das operationelle Risiko in Säule I sahen ein hierarchisches System von drei Ansätzen vor. Die Institute sollten je nach Größe und Komplexität den Ansatz wählen, der für sie am besten geeignet erscheint. In den beiden einfachen Ansätzen sollte der Bruttoertrag als maßgeblicher Indikator dabei für eine hohe Vergleichbarkeit sorgen. Im Standardansatz wurden die regulatorischen Geschäftsfelder mit zugehörigen Beta-Faktoren vorgegeben, um eine erste risikosensitive Komponente in die Kapitalanforderung zu bringen. Bei den fortgeschrittenen Messansätzen gab man den Instituten weitreichende Freiheitsgrade bezüglich der Bestimmung der Eigenmittelanforderung mit dem Gedanken, damit möglichst risikosensitive Berechnungsmethoden zu etablieren. 2.2.1 Die Überarbeitung der bisherigen Ansätze
Im Jahre 2012 wurde die für operationelle Risiken zuständige Untergruppe des Baseler Ausschusses SIGOR (Standards Implementation Group ? Subgroup on Operational Risk) erstmals damit beauftragt, die Vergleichbarkeit der im AMA erzeugten Kapitalzahlen zu überprüfen sowie die Angemessenheit des Indikators und der Multiplikatoren im Basisindikator- und Standardansatz zu untersuchen. Im Ergebnis zeigte sich bei den internen Modellen nur eine geringe Vergleichbarkeit der Ansätze. Ein einheitlicher Standard hatte sich im AMA nicht etablieren können. Zwar verwendeten viele Institute den Verlustverteilungsansatz (Loss distribution approach), doch die unterschiedlichen Verteilungsannahmen, das hohe Konfidenzniveau und die unterschiedlichen Ansätze zur Aufbereitung der Schadensdaten sorgten für nur wenig Vergleichbarkeit. Selbst Institute ähnlicher Größe und Risikoprofile hatten teils stark unterschiedliche Kapitalanforderungen im AMA ermittelt. Gleichzeitig bewirkte die internationale Bankenkrise ein Einbrechen der Erträge. Hohe Verluste im Handelsbuch führten zusätzlich zu einer Reduktion des Bruttoertrags als maßgeblichem Indikator, sodass auch in den einfachen Ansätzen BIA und STA die Kapitalanforderung nicht mehr angemessen erschien, insbesondere da gleichzeitig hohe Verluste im Bereich Conduct Risk realisiert wurden und die Risikolage der Institute sich verschlechterte. Der Bruttoertrag als maßgeblicher Indikator erschien somit nicht mehr zeitgemäß. Letztlich standen auch die Beta-Faktoren im Standardansatz auf dem Prüfstand (s. Abschnitt 1.2.4). Auf Basis der Daten des Basel-III-Monitoring, aber auch mit Hilfe des ORX Datenkonsortiums wurden die regulatorischen Geschäftsfelder auf ihre Risikosensitivität hin untersucht. Entgegen der aufsichtlich vorgeschriebenen Faktoren zeigten sich Schäden aus operationellen Risiken vor allem im Privatkundenbereich (auch dies u. a. eine Folge des Conduct Risk). Auch das mit 15 % gewichtete Firmenkundengeschäft scheint in den Schadensdaten überrepräsentiert. Abb. 2.1 stellt die Verteilung der Schäden über einen Sechs-Jahres-Zeitraum auf die acht Geschäftsfelder im OpRisk-Standardansatz dar. Abb. 2.1: Schadenverteilung auf die »Baseler Geschäftsfelder« ORX Schadensdaten 2011-2016 in Mrd. EUR (Quelle: eigene Darstellung nach ORX Public Report) 2.2.2 Die Entstehung des neuen OpRisk-Standardansatzes
Aufgrund dieser Diskrepanzen schlug die SIGOR vor, die regulatorischen Geschäftsfelder im STA abzuschaffen und einen neuen, einfachen Ansatz zu entwerfen. Parallel dazu sollte der AMA durch zusätzlich Restriktionen vergleichbarer gemacht werden, etwa durch den Wegfall von Freiheitsgraden in der Modellierung. Auch eine Reduktion des Konfidenzniveaus, beispielsweise auf 95 % wurde angedacht, um anschließend mit einem aufsichtlichen Faktor auf 99,9 % zu skalieren. Der Baseler Ausschuss entschied sich jedoch dafür, den Modellansatz in Säule I gänzlich zu eliminieren und die SIGOR wurde beauftragt, einen einzigen neuen Standardansatz zu entwerfen. Abb. 2.2 zeigt die »Inputfaktoren« bei der Konzeption des neuen Standardansatzes im Überblick. Abb. 2.2: Die Entwicklung des neuen Standardansatzes (SMA) im Überblick (Quelle: eigene Darstellung) Das zweite wesentliche Ziel des Baseler Ausschusses war es, neben der Erhöhung der Vergleichbarkeit auch die Komplexität der OpRisk-Kapitalansätze zu reduzieren. Der AMA galt als zu aufwändig für Banken und Aufseher. Dem gegenüber stand die einfache Berechnungslogik des Basisindikatoransatzes, bei dem lediglich der Bruttoertrag als maßgeblicher Indikator nicht mehr adäquat erschien. Die mittlerweile in WGOR (Working Group on Operational Risk) umbenannte SIGOR wurde folglich nun beauftragt, einen neuen Indikator zu entwerfen und den neuen Standardansatz derart auszugestalten, dass er dem Basisindikatoransatz möglichst ähnlich ist. 2.2.3 Der Business Indicator
In der Folge untersuchte die WGOR insgesamt über 20 verschiedene Indikatoren auf Ihre Eignung. Als Zielgröße galt es dabei stets, die von den Instituten im Basel-III-Monitoring erhobenen Schadensfälle aus operationellen Risiken möglichst gut abzubilden. Zur Auswahl standen neben dem Bruttoertrag verschiedene GuV-Komponenten, aber beispielsweise auch Bilanzaktiva (Total Assets), Personalaufwand (Staff Expenses) oder Assets under Management. Am besten konnte dabei ein dem Bruttoertrag vergleichsweise ähnlicher Indikator die Schadensdaten widerspiegeln: Der sogenannte Business Indicator. Die Vorteile des Business Indicator hat der Baseler Ausschuss folgendermaßen beschrieben: »straightforward to implement (readily available, and commonly standardised to reduce the room for gaming/regulatory arbitrage), easy to calculate (so as to limit implementation burden), and capable of addressing...


Beekmann, Frank
Dr. Frank Beekmann, Bonn

Haas, Marcus
Marcus Haas, Weiterstadt

Buchmüller, Patrik
Dr. Patrik Buchmüller ist Unternehmensberater im Finanzsektor, Lehrbeauftragter an der Hochschule Worms und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Patrik Buchmüller

Dr. Patrik Buchmüller ist Unternehmensberater im Finanzsektor, Lehrbeauftragter an der Hochschule Worms und Autor zahlreicher Fachpublikationen.






Marcus Haas

Marcus Haas, Weiterstadt





Frank Beekmann

Dr. Frank Beekmann, Bonn


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