E-Book, Deutsch, 124 Seiten
Büker / Loffing Dienstplanung leicht gemacht
1. Auflage 2006
ISBN: 978-3-17-026510-3
Verlag: Kohlhammer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Wege zu einer erfolgreichen Arbeitsorganisation
E-Book, Deutsch, 124 Seiten
ISBN: 978-3-17-026510-3
Verlag: Kohlhammer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Die Dienstplangestaltung gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Führungskräften in Pflegeeinrichtungen. Damit sie effektiv und effizient erfolgen kann, sind Kenntnisse über rechtliche, gesetzliche und tarifliche Vorschriften, das Bewusstsein für Qualitätssicherung und den Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation und Dienstplangestaltung nötig. In Zeiten zunehmender Flexibilisierung lohnt sich zudem das Nachdenken über neue Arbeitszeitmodelle in der Pflege.
Weitere Infos & Material
1;Deckblatt;1
2;Titelseite;3
3;Impressum;4
4;Inhaltsverzeichnis;10
5;Geleitwort ;6
6;Vorwort des Herausgebers;7
7;Charaktere und Unternehmen in diesem Buch ;8
8;Kapitel 1: Grundlagen der Dienstplangestaltung ;12
8.1;1.1 Verantwortung für die Dienstplangestaltung;13
8.2;1.2 Funktionen und Ziele der Dienstplanung ;13
8.3;1.3 Grundsätze der Dienstplangestaltung ;15
8.4;1.4 Formale Anforderungen ;16
8.5;1.5 Rahmendienstplan ;19
9;Kapitel 2: Rechtliche Bestimmungen ;25
9.1;2.1 Rechtliche Grundlagen im Überblick ;26
9.2;2.2 Wichtige gesetzliche Regelungen ;28
9.2.1;2.2.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ;30
9.2.2;2.2.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ;34
9.2.3;2.2.3 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG);35
9.2.4;2.2.4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ;37
10;Kapitel 3: Dienstplangestaltung konkret;40
10.1;3.1 Technik der Dienstplanerstellung ;41
10.2;3.2 Sollstunden-Berechnung ;43
10.3;3.3 Überstunden und Mehrarbeit ;45
10.4;3.4 Arbeit an Sonn- und Feiertagen ;46
10.5;3.5 Regelungen bei Personalausfall ;48
10.6;3.6 Mitarbeiterbeteiligung bei der Dienstplangestaltung;52
10.7;3.7 Dienstplangestaltung per EDV ;56
11;Kapitel 4: Urlaub und Arbeitsunfähigkeit ;59
11.1;4.1 Urlaub ;60
11.1.1;4.1.1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ;60
11.1.2;4.1.2 Tarifliche Urlaubsregelungen ;62
11.1.3;4.1.3 Urlaubsregelung für jugendliche Arbeitnehmer ;65
11.1.4;4.1.4 Soziale Aspekte der Urlaubsgewährung ;66
11.1.5;4.1.5 Urlaubsgrundsätze ;67
11.2;4.2 Arbeitsunfähigkeit ;69
11.2.1;4.2.1 Die »richtige« Krankmeldung ;70
11.2.2;4.2.2 Krank im Urlaub ;73
12;Kapitel 5: Nacht- und Schichtarbeit ;75
12.1;5.1 Rechtliche Grundlagen der Nacht- und Schichtarbeit ;76
12.2;5.2 Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Nachtarbeit ;77
12.3;5.3 Auswirkungen von Nacht- und Schichtarbeit ;78
12.4;5.4 Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit ;79
13;Kapitel 6: Dienstplangestaltung und Qualitätssicherung ;82
13.1;6.1 Qualitätsgrundsätze nach § 80 SGB XI ;83
13.2;6.2 Qualitätsprüfung nach § 80 SGB XI;84
13.3;6.3 Dienstplan-Analyse ;85
13.4;6.4 Arbeitsorganisation und Dienstplangestaltung ;90
13.5;6.5 Organisationsstandard »Dienstplangestaltung« ;93
13.6;6.6 Regelungsinstrument Stellenbeschreibung ;97
14;Kapitel 7: Arbeitszeitflexibilisierung ;100
14.1;7.1 Notwendigkeit der Flexibilisierung ;101
14.2;7.2 Arbeitszeitmodelle ;105
14.2.1;7.2.1 Individuelle Arbeitszeitmodelle ;105
14.2.2;7.2.2 Kollektive Arbeitszeitmodelle ;109
14.3;7.3 Einführung neuer Arbeitszeitmodelle ;112
15;Kapitel 8: Fazit ;117
16;Glossar ;118
17;Literaturverzeichnis ;121
Kapitel 2: Rechtliche Bestimmungen
Die kompetente Führungskraft muss über ein umfassendes rechtliches Wissen verfügen. Alleine für die Dienstplangestaltung sind ausgeprägte Kenntnisse im Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Betriebsverfassungsgesetz erforderlich. Lernziele Kapitel 2 In diesem Kapitel lernen Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Dienstplangestaltung kennen. Die überblicksartig gestalteten Inhalte sollen dazu anregen, sich intensiver mit einzelnen Gesetzen und Bestimmungen auseinander zu setzen. Sie erlangen so die notwendige Sicherheit, sich bei der Dienstplangestaltung innerhalb von Recht und Gesetz zu bewegen. Input-Check – Wesentliche Inhalte Die zu beachtenden rechtlichen Regelungen berühren das EU-Recht, das Grundgesetz, zahlreiche allgemeine Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und den Arbeitsvertrag. Als das wichtigste Gesetz kann das Arbeitszeitgesetz angesehen werden, dessen Bestimmungen auf keinen Fall umgangen werden dürfen. Es enthält grundsätzliche Regelungen zur Arbeitszeit und ihrer Ausgestaltung, z. B. im Hinblick auf die Pausenregelung. Weitere relevante Gesetze sind das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz. 2.1 Rechtliche Grundlagen im Überblick
Viele verschiedene gesetzliche, tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Bestimmungen berühren die Dienstplangestaltung. Dabei gibt es eine klare juristische Rangfolge der Rechtsquellen: Die jeweils übergeordnete Regelung ist maßgeblich und darf nicht durch nachgeordnete Regelungen zu einer Verschlechterung für den Arbeitnehmer führen. Enthält die rangniedrigere Regelung keine konkrete Regelung zu einem bestimmten Tatbestand, ist auf die ranghöhere Regelung zurückzugreifen. So kann beispielsweise in einem Arbeitsvertrag eine Regelung fehlen, die jedoch durch eine im Tarifvertrag vorhandene Regelung ergänzt wird. Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen Reminder! Grundsätzlich darf eine rangniedrige Regelung nicht gegen das ranghöhere Recht verstoßen. Allerdings kann die rangniedrige Regelung Vorrang vor der ranghöheren Regelung haben, wenn sie einen für den Arbeitnehmer günstigeren Inhalt hat (Günstigkeitsprinzip). EU-Recht Europäisches Recht steht über nationalem Recht. Ein aktuelles Beispiel betrifft die Regelungen zum Bereitschaftsdienst von Ärzten und Pflegepersonal im Krankenhaus. Der Bereitschaftsdienst, der in ambulanten Pflegeeinrichtungen erforderlich ist, fällt nicht unter das EU-Recht, da er in der Regel von zu Hause aus geleistet wird. Grundgesetz Das Grundgesetz gilt vor allen anderen weiteren Gesetzen. So hat es z. B. Einfluss bei der Urlaubsgewährung oder bei der Einteilung von Diensten zu ungünstigen Zeiten (Schutz der Familie). Allgemeine gesetzliche Regelungen und Verordnungen Wichtige Gesetze sind das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Tarifvertragliche Regelungen In vielen Branchen existieren Tarifverträge, wie z. B. in Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes. Im Hinblick auf die Dienstplangestaltung müssen in Betrieben, die einem Tarifvertrag unterliegen, sowohl die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes als auch die des Tarifvertrages bekannt sein. Da Tarifverträge häufig günstigere Regelungen für Arbeitnehmer enthalten, sind diese bei der Dienstplangestaltung zu Grunde zu legen. Dort, wo der Tarifvertrag keinerlei Regelungen enthält, wie z. B. zur Pausengewährung, muss auf die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zurückgegriffen werden. Die in Einrichtungen des Gesundheitswesens häufig anzutreffenden tariflichen Regelungen sind der BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) und die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien), die im Wesentlichen identisch sind. Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen, z.B. zur Arbeitszeitverteilung, werden in einem schriftlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung geschlossen. Anschließend müssen sie betriebsöffentlich bekannt gegeben werden. Arbeitsverträge Im Arbeitsvertrag werden zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsort und Umfang der wöchentlich zu leistenden Arbeitszeit vereinbart. 2.2 Wichtige gesetzliche Regelungen
Bei der Dienstplangestaltung sind von der planungsverantwortlichen Führungskraft zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten (vgl. Abb. 2). Die wichtigsten Gesetze und ihre wesentlichen Regelungen sind Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Betriebsverfassungsgesetz. Abb. 2: Gesetzliche Regelungen bei der Dienstplangestaltung Daneben gibt es selbstverständlich noch weitere Gesetze, die von Bedeutung sind, hier aber aus Platzgründen keine weitere Erläuterung erfahren, sondern nur kurz erwähnt werden. Dazu gehören beispielsweise das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Schwerbehindertengesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitsplatzschutzgesetz (vgl. Beck-Texte, 2005). Quick-Tipp! Angesichts der Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die sich zudem durch aktuelle Rechtsprechungen ständig verändern, sind Führungskräfte in Pflegeeinrichtungen gut beraten, sich diesbezüglich stets auf dem Laufenden zu halten. In jedem Buchhandel finden Sie preiswerte Veröffentlichungen über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze, auf die erfahrungsgemäß besonders häufig zurückgegriffen wird. Sie werden Ihnen eine unentbehrliche Hilfe bei der täglichen Arbeit sein. Achten Sie beim Kauf immer auf die neueste Ausgabe der Publikation. 2.2.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz ist das wichtigste Gesetz, das bei der Dienstplangestaltung zu berücksichtigen ist. Die Kenntnis seiner wesentlichen Regelungen ist für die planungsverantwortliche Führungskraft unerlässlich. Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten sowie Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu schützen. Die wesentlichen Inhalte werden im Folgenden vorgestellt. Begriff der Arbeitszeit: Unter der Arbeitszeit wird die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen verstanden.
Tägliche Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Höchstarbeitszeit 10 Stunden täglich betragen, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt die Arbeitszeit an Werktagen 8 Stunden nicht überschreitet.
Lage der Arbeitszeit: Die Lage der Arbeitszeit am Tag wird durch das Arbeitszeitgesetz nicht eingeschränkt, sondern ist betrieblich frei wählbar.
Ruhezeit zwischen zwei Schichten: Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt grundsätzlich 11 Stunden, kann aber z. B. in Pflegeeinrichtungen auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn sie innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden kann.
Nachtarbeit: Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber z. B. in Pflegeeinrichtungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Arbeitnehmer dürfen nur an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Es gilt: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Der BAT sieht an dieser Stelle eine günstigere Regelung vor: Bei Sonntagsarbeit sollen zwei Sonntage im Monat arbeitsfrei bleiben, sofern es die dienstlichen Belange zulassen.
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Für die Arbeit an einem Sonntag muss ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Für die Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag muss ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden.
Öffnungsklausel: Das Arbeitszeitgesetz lässt in einer Vielzahl von Fällen eine Abänderung seiner Vorgaben durch einen Tarifvertrag oder eine auf einem Tarifvertrag gründende Betriebsvereinbarung zu.
Grundsätze zur Pausenregelung im ArbZG Als Führungskraft gehört es zu den Sorgfaltspflichten gegenüber den Mitarbeitern, auf die Einhaltung regelmäßiger Pausen zu achten (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Einhaltung der Pausen Das Arbeitszeitgesetz ist auch das maßgebliche Gesetz für die Pausenregelung. Hier finden sich klare Hinweise zu den Mindestanforderungen an die Ruhepause. Mindestanforderungen an Ruhepausen Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen, nicht am Anfang oder am...