Clausen | Mietrecht für Mieter | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 128 Seiten

Clausen Mietrecht für Mieter

TaschenGuide

E-Book, Deutsch, 128 Seiten

ISBN: 978-3-648-03856-7
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Der TaschenGuide gibt Ihnen Antwort auf die wichtigsten Fragen des Wohnungsmietrechts und zeigt Ihnen, wie und mit wessen Hilfe Sie zu Ihrem Recht kommen. Handliche Checklisten und zahlreiche Beispiele helfen Ihnen dabei, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden.Inhalte:Alles über die neue Mietpreisbremse und die Neuregelung für das MaklerhonorarWelche Klauseln sind in einem Mietvertrag unwirksam?Was darf Ihr Vermieter verlangen?Wie überprüfen Sie Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen?Wie sollten Sie sich bei Mängeln und Modernisierung verhalten?Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Mit den aktuellen Regelungen zu Schönheitsreparaturen 

Dirk Clausen, seit 1979 Rechtsanwalt in Nürnberg, war langjährig in der Mieterberatung tätig. Er referiert bundesweit bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mietrecht. In seiner anwaltlichen Praxis ist er ständig mit allen mietrechtlichen Fragen befasst.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Inhalt;4
3;Vorwort;6
4;Der Mietvertrag;7
4.1;Wann ist der Mietvertrag wirksam?;8
4.2;Wer ist eigentlich Mieter?;12
4.3;Gilt wirklich alles im Vertrag?;14
4.4;Wenn ein Vertrag befristet wird;18
4.5;Üblich: Leistung einer Kaution;20
4.6;Das ist beim Einzug zu beachten;22
5;Wie viel muss ich zahlen?;25
5.1;Ist jede Miete erlaubt?;26
5.2;Nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtens;28
5.3;Staffelmiete – die vorprogrammierte Mieterhöhung;33
5.4;Die Betriebskosten;35
6;Wohnen zur Miete;43
6.1;Wen darf ich in die Wohnung aufnehmen?;44
6.2;Mietrecht für Tierfreunde;46
6.3;Erlaubt oder verboten?;48
6.4;Welche Rechte habe ich als behinderter Mieter?;55
7;Mängel, Minderung, Modernisierung;57
7.1;Wenn Sie Mängel feststellen;58
7.2;Kleinreparaturen – wer holt den Handwerker?;68
7.3;Wenn der Vermieter modernisieren will;70
7.4;Ich möchte selbst umbauen;75
7.5;Schönheitsreparaturen – Ärger beim Auszug;76
8;Die Kündigung;83
8.1;Strenge Formvorschriften;84
8.2;Welche Fristen müssen beachtet werden?;87
8.3;Keine Kündigung ohne Angabe von Gründen;91
8.4;Wie lege ich Widerspruch ein?;101
8.5;Was muss ich bei fristloser Kündigung beachten?;104
8.6;Wenn die Wohnung verkauft wird;112
9;Recht haben und Recht bekommen;115
9.1;Der Vermieter hat mich verklagt;116
9.2;Wie finde ich den richtigen Anwalt?;118
9.3;Was kostet ein Mietprozess?;119
9.4;Wann hilft mir eine Rechtsschutzversicherung?;122
9.5;Lohnt sich eine Mitgliedschaft im Mieterverein?;124
10;Stichwortverzeichnis;125
11;Impressum;127
12;Der Autor;128
13;Weitere Literatur;128


Einen Mietvertrag stellt man sich meist als Schriftstück vor. Tatsächlich wird er aufgrund seiner Bedeutung meist schriftlich abgeschlossen, doch auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
Beispiel: Mündlicher Vertrag
Sie wohnen seit zwei Jahren zur Miete und zahlen pünktlich. Einen schriftlichen Mietvertrag haben Sie nicht. Ihr Vermieter
verlangt von Ihnen, die Wohnung zum Monatsende zu räumen, und verweist darauf, dass Sie ja gar keinen Vertrag haben. Zu
Unrecht! Auch mit einem mündlichen Mietvertrag haben Sie den gesetzlichen Mieterschutz.
Der Vertrag ist wirksam geschlossen, wenn Sie sich über die wesentlichen Punkte geeinigt haben - in der Regel der Beginn des Mietvertrags und die Höhe der Miete. Ein mündlicher Vertrag lässt sich natürlich im Streitfall schwerer nachweisen. Beweis für den Vertragsschluss kann aber sein, dass Sie die Schlüssel erhalten haben oder gar mit Wissen des Vermieters in die Wohnung eingezogen sind.
Wenn Sie mit dem Vermieter einig sind, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll, kommt dieser erst zustande, wenn beide Seiten unterschrieben haben.
Beispiel: Vertragsschluss bei der Hausverwaltung
Wenn Sie den Mietvertrag bei der Hausverwaltung unterschreiben und diese verspricht, Ihnen ein Exemplar mit der Unterschrift des Vermieters zuzusenden, wird der Vertrag erst gültig, wenn Sie das unterschriebene Exemplar erhalten.
Sobald Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben, sind Sie daran gebunden. Die Meinung, man könne von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, ist ein verbreiteter Aberglaube. Wenn Sie nach Vertragsschluss etwa eine günstigere Wohnung finden und die erste nicht mehr wollen, können Sie nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen und müssen für diese Zeit die Miete zahlen, auch wenn Sie gar nicht einziehen. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter die Wohnung vor Ablauf der drei Monate noch an jemand anders vermietet.


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