Dauber / Herzberg | Abgabenordnung und steuerbegünstigte Zwecke für Vereine | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 177 Seiten

Dauber / Herzberg Abgabenordnung und steuerbegünstigte Zwecke für Vereine

E-Book, Deutsch, 177 Seiten

ISBN: 978-3-95554-812-4
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Praktische Hilfe für Vereine, Vereinsmitarbeiter und deren Berater
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Schaubildern und Übersichten

Dieses Buch erläutert die für Vereine wichtigsten Punkte der Abgabenordung:

Steuerbegünstigte Zwecke nach § 52 AO, ABC der gemeinnützigen Zwecke, mildtätige Zwecke, kirchliche Zwecke, Förderung der Allgemeinheit, Begriff der Selbstlosigkeit, Begriff der Mittelverwendung, Begriff der Vermögensverwendung, Begriff des Ausschlusses von Begünstigungen an Personen, Begriff der Vermögensbindung, Begriff der Ausschließlichkeit, Begriff der Unmittelbarkeit, steuerlich unschädliche Betätigungen, Mittelverwendung für andere Körperschaften im Überblick, Mittelbeschaffungskörperschaften, steuerunschädliche Betätigungen gemäß § 58 Nr. 2 und 3 AO, Mittelverwendung zum Erwerb von Gesellschaftsrechten bzw. zur Vermögensausstattung einer Körperschaft, gesellige Zusammenkünfte, Förderung des bezahlten Sports, Voraussetzungen der Steuervergünstigung, Anforderungen an die Satzung von steuerbegünstigten Vereinen, satzungsmäßige Vermögensbindung, Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung, Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren durch das Finanzamt, Darstellung der Tätigkeitsbereiche: ideeller steuerneutraler Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Entzug/Widerruf/Aberkennung der Gemeinnützigkeit, verbindliche Auskunft, zuständiges Finanzamt.

Das Buch stellt eine praktische Handreichung für Vereinsmitarbeiter, Steuerberater und deren Mitarbeiter dar und enthält zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Schaubilder und Übersichten.

Die 2. Auflage wurde umfassend aktualisiert und inhaltlich erweitert.

Enthalten sind die wichtigsten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 und durch die Corona-Steuerhilfegesetze 2020/2021.
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Zielgruppe


Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.

Weitere Infos & Material


Vorwort zur 2. Auflage. V
Die Autoren. VII
Abkürzungsverzeichnis. XI
1. Die steuerliche Begünstigung. 1
2. Die steuerbegünstigten Zwecke im Überblick.1
2.1 Steuerbegünstigte Zwecke/Allgemeines (§ 51 AO). 1
2.2 Gemeinnützige Zwecke. 4
2.2.1 Grundsätzliches. 4
2.2.2 Katalogzwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO. 5
2.2.3 Öffnungsklausel in § 52 Abs. 2 Satz 2 AO. 13
2.2.4 Aktueller Rechtsprechungsüberblick und anhängige Verfahren. 14
2.2.5 ABC der gemeinnützigen Zwecke. 15
2.3 Mildtätige Zwecke. 28
2.4 Kirchliche Zwecke. 31
2.5 Förderung der Allgemeinheit. 32
2.5.1 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge. 34
2.5.2 Zu hohe Investitionsumlagen. 35
2.6 Begriff der Selbstlosigkeit (§ 55 AO). 36
2.7 Begriff der Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). 38
2.7.1 Grundsatz der ordnungsgemäßen Mittelverwendung. 39
2.7.2 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. 42
2.7.3 Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 45
2.7.4 Bildung von Rücklagen. 48
2.7.5 Vergabe von Darlehen. 56
2.8 Rückgewähr von Kapitalanteilen und Sacheinlagen an Mitglieder. 57
2.9 Verbot der Drittnützigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO). 58
2.10 Vermögensbindung bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins. 62
2.11 Ausschließlichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten (§ 56 AO). 63
2.12 Merkmal der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). 64
2.13 Zusammenfassende Übersicht über die Grundsätze der ordnungsgemäßen
Mittelverwendung. 67
2.14 Steuerlich unschädliche Betätigungen im Überblick (§ 58 AO). 72
2.15 Unschädliche Betätigungen und Mittelweitergabe im Überblick. 73
2.16 Mittelbeschaffungskörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO). 74
2.16.1 Allgemeine Grundsätze. 74
2.16.2 Anforderungen an die Satzung von Mittelbeschaffungskörperschaften. 76
2.16.3 Zuwendungen an ausländische Körperschaften. 76
2.17 Teilweise Weitergabe von Mitteln zur Vermögensausstattung nach § 58 Nr. 3 AO. 76
2.18 Zurverfügungstellung von Arbeitskräften und Räumen nach § 58 Nr. 4 und 5 AO. 77
2.19 Mittelverwendung zum Erwerb von Gesellschaftsrechten bzw. zur
Vermögensausstattung einer Körperschaft. 78
2.20 Gesellige Zusammenkünfte nach § 58 Nr. 7 AO. 80
2.21 Förderung des bezahlten Sports nach § 58 Nr. 8 AO. 81
2.22 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO). 81
2.23 Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine. 83
2.24 Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung (§ 61 AO). 85
2.25 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO). 86
3. Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren. 87
3.1 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. 88
3.2 Prüfung durch den Außendienst (Betriebsprüfung). 90
3.3 Zuwendungsempfängerregister. 91
4. Übersicht der Tätigkeitsbereiche. 91
4.1 Darstellung der Tätigkeitsbereiche. 91
4.2 Ideeller steuerneutraler Tätigkeitsbereich. 91
4.2.1 Mitgliederbeiträge. 93
4.2.2 Investitionsumlagen. 93
4.3 Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltung. 94
4.4 Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. 95
4.4.1 Allgemeines. 95
4.4.2 Steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
(Zweckbetriebe, §§ 65 ff. AO). 95
4.4.3 Wohlfahrtspflege und Krankentransporte (§ 66 AO). 99
4.4.4 Krankenhäuser (§ 67 AO). 104
4.4.5 Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb (§ 67a AO). 105
4.4.6 Einzelne Zweckbetriebe (§ 68 AO). 108
4.4.7 Die Beendigung von Zweckbetrieben. 111
4.4.8 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. 112
4.4.9 Die Beendigung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. 123
5. Entzug/Widerruf/Aberkennung der Gemeinnützigkeit. 131
6. Verbindliche Auskunft. 134
7. Zuständiges Finanzamt. 136
Literaturverzeichnis. 137
Weitere Bücher des HDS-Verlag. 139
Stichwortverzeichnis. 151


Vorwort zur 2. Auflage
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht erneut in
zentralen Punkten reformiert. Neben der Erweiterung der Gemeinnützigkeitszwecke (u.a. Klimaschutz,
Ortsverschönerung, Freifunk) wurden zudem Kooperationen und Holdingstrukturen
gemeinnütziger Körerschaften vereinfacht bzw. überhaupt erst für zulässig erklärt. Aus
Sicht der Rechtsprechung waren die vergangenen zwei Jahre geprägt von den (noch nicht endgültig
geklärten) Fragen, ob und inwieweit die politische Betätigung den Gemeinnützigkeitsstatus
gefährden kann (Stichwort: attac) oder ob die Allgemeinheit noch gefördert wird, wenn
die Leistungen einer gemeinnützigen Körperschaft nur einem begrenzten Personenkreis
zugute kommen (Stichwort: Betriebskindergarten). Diese Fragen sind für den Gemeinnützigkeitssektor
von immenser Bedeutung, denn Deutschland ist ein Land der Vereine; und allen
Thesen zum Trotz wächst die Zivilgesellschaft auch weiterhin. Fast jeder zweite Bundesbürger
ist Mitglied in einem der mehr als 600.000 Vereine. Der Ideal-Verein ist somit – neben der
öffentlichen Stiftung – die wichtigste Rechtsform des sog. „Non-Profit-Sektors“.
Die Sportvereine stellen mit fast einem Viertel aller Vereine den größten Organisationsbereich
mit so unterschiedlichen Sparten wie:

- Ballsport (Fußball, Handball, Tennis, Badminton, Baseball, Basketball, Hockey, Tischtennis,
Squash, Volleyball, [Mini]Golf);
- Luftsport (Fallschirmspringen, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Segel- und Modellflug);
- Leichtathletik;
- Wassersport (Schwimmen, Segeln, Rudern, Surfen, Tauchen, Kanu, Wasserball, Angeln);
- Wintersport (Abfahrtslauf, Eishockey, Skeleton, Curling, Skilanglauf, Skispringen, Biathlon,
Bob, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Rennrodeln, Snowboard);
- Kampfsport (Fechten, Boxen, Judo, Ringen, Karate, Taekwondo);
- Radsport (Straßenrennen, Kunstradfahren, Trail, Bahnradfahren, Radball);
sowie Kegel-, Billard-, Dart-, Reitsport-, Tanz-, Schach-, Wander-, Motorsport- und Schießsportvereinen.
Neben dem traditionellen Vereinswesen der Sport-, Freizeit- und Geselligkeitsvereine existieren
zahlreiche politisch und sozial ausgerichtete Organisationen wie:

- Umwelt- und Naturschutzvereine;
- Sozial- und Wohlfahrtsvereine (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Caritas,
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Kolpingverein);
- Freizeit-/Heimatpflegevereine, aber auch
- Berufs- und Wirtschaftsverbände (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Deutscher
Steuerberaterverband).
Jeder dieser Vereine hat sich mit seiner Besteuerung zu beschäftigen; ein Thema, das sowohl
Steuerberater als auch die Geschäftsführer, Vereinsvorstände und Kassierer betrifft. Aus dem
Vereinszweck, soweit dieser gemeinwohlbezogen ist, ergeben sich zudem einige Besonderheiten
bei der Besteuerung. Gemeinwohlbezogenen Vereinen steht die Gemeinnützigkeit als begünstigtes Steuerinstrument zur Verfügung, die zu einer Ertragsteuerfreiheit sowie
Begünstigung bei den Verkehrsteuern im Rahmen ihrer Zweckerfüllung führt. Das Privileg
der Gemeinnützigkeit kann jedoch aberkannt werden, wenn der Verein wirtschaftlich tätig ist,
womit eine Rückkehr zur „normalen“ Besteuerung verbunden wäre. Für Vereine, die steuerbegünstigte
Zwecke verfolgen, muss das Hauptaugenmerk somit auf der Einhaltung der abgabenrechtlichen
Normen liegen.
Dieses Buch erläutert die für Vereine wichtigsten Punkte der Abgabenordung: Steuerbegünstigte
Zwecke nach § 52 AO, ABC der gemeinnützigen Zwecke, mildtätige Zwecke, kirchliche
Zwecke, Förderung der Allgemeinheit, Begriff der Selbstlosigkeit, Begriff der Mittelverwendung,
Begriff der Vermögensverwendung, Begriff des Ausschlusses von Begünstigungen an
Personen, Begriff der Vermögensbindung, Begriff der Ausschließlichkeit, Begriff der Unmittelbarkeit,
steuerlich unschädliche Betätigungen, Mittelverwendung für andere Körperschaften
im Überblick, Mittelbeschaffungskörperschaften, steuerunschädliche Betätigungen gemäß
§ 58 Nr. 2 und 3 AO, Mittelverwendung zum Erwerb von Gesellschaftsrechten bzw. zur Vermögensausstattung
einer Körperschaft, gesellige Zusammenkünfte, Förderung des bezahlten
Sports, Voraussetzungen der Steuervergünstigung, Anforderungen an die Satzung von steuerbegünstigten
Vereinen, satzungsmäßige Vermögensbindung, Anforderungen an die tatsächliche
Geschäftsführung, Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren durch das Finanzamt,
Darstellung der Tätigkeitsbereiche: ideeller steuerneutraler Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung,
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Entzug/Widerruf/Aberkennung der Gemeinnützigkeit,
verbindliche Auskunft, zuständiges Finanzamt.
Das Buch stellt eine praktische Handreichung für Vereinsmitarbeiter, Steuerberater und deren
Mitarbeiter dar und enthält zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Schaubilder sowie Übersichten.
Mit den wichtigsten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 und die Corona-
Steuerhilfegesetze 2020/2021.
Die 2. Auflage wurde umfassend aktualisiert und inhaltlich erweitert.
Weil im Schönbuch/Berlin, im Februar 2022 Harald Dauber/Anja Herzberg


Dauber, Harald
Harald Dauber ist Inhaber der Unternehmen HDS-Verlag (Erstellung von Fachliteratur im Bereich Steuern, Wirtschaft und Recht), HDS-Buchhandelsversand (Spezialist für die Lieferung von Fachliteratur im Bereich Steuern, Wirtschaft und Recht), HDS-Unternehmensberatung sowie Fachautor für Steuern, Wirtschaft und Recht, insbesondere für Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeitsrecht.

Herzberg, Anja
Dr. Anja Herzberg, ist Steuerjuristin sowie Bankfachwirtin. Sie ist als Referentin beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) in Berlin tätig und dort für den Bereich der Abgabenordnung verantwortlich. Zudem ist sie seit vielen Jahren Lehrbeauftragte an der HTW und HWR Berlin und Autorin und Herausgeberin zahlreicher Fachpublikationen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht.


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