Demel / Lüdicke | Zwischen Vollmacht und Ohnmacht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 424 Seiten

Demel / Lüdicke Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen

E-Book, Deutsch, 424 Seiten

ISBN: 978-3-451-80693-3
Verlag: Verlag Herder
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu?
Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.
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1;Inhalt;6
2;Vorwort;14
3;Einführung;16
4;Theologiegeschichtliche Perspektiven;20
4.1;Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament;21
4.1.1;1 Herkunft und Bedeutung des Wortes episkopos;22
4.1.1.1;1.1 Die Grundbedeutung der Verben: „zusehen“;22
4.1.1.2;1.2 Das Nomen episkope: Ein Bedeutungsspektrum von „Zuwendung“ bis „Amt“;23
4.1.1.3;1.3 Der episkopos: Aufseher, Wächter, Verwalter;24
4.1.2;2 Episkopen als Besonderheit der Gemeinde Philippi;25
4.1.2.1;2.1 Ein Gemeindedienst neben vielen anderen;26
4.1.2.2;2.2 Ein Gemeindedienst mit Lokalkolorit;30
4.1.3;3 Der Episkopos in den Pastoralbriefen;34
4.1.3.1;3.1 Gemeinde als „Hauswesen Gottes“;34
4.1.3.2;3.2 Kennzeichen und Aufgaben des Episkopos;36
4.1.4;4 Zeugnisse für das Episkopenamt als kollegiales Amt neben anderen;40
4.2;Georg Schöllgen: Zur Entstehung des Bischofsamtes und der Entwicklung seiner Vollmacht;43
4.2.1;1 Die Entstehung des Monepiskopats;45
4.2.2;2 Die .....-Ekklesiologie;47
4.2.3;3 Die Professionalisierung des Klerus;55
4.2.4;4 Die Einschränkung der Macht des Bischofs;60
4.3;Klaus Unterburger: Die bischöfliche Vollmacht im Mittelalter und in der Neuzeit;66
4.3.1;1 Bischofsamt und Jurisdiktion im Mittelalter;66
4.3.2;2 Ideal und Realität: Geschichte einer Wechselwirkung;75
4.3.3;3 Die Neuerfindung des Bischofsamts im Ultramontanismus;83
4.4;Guido Bausenhart: Das Bischofsamt. Intentionen, Impulse und Weichenstellungen des Konzils;91
4.4.1;1 Das Erbe des Ersten Vatikanischen Konzils;91
4.4.2;2 Der sakramentale Vollzug der bischöflichen Vollmacht;94
4.4.3;3 Papst und Bischöfe: Zwischen Konkurrenz und Konsens;96
4.4.4;4 Die Universalkirche als Communio Ecclesiarum;100
4.4.5;5 Papst und Bischofskollegium und ihre Organe;101
4.4.6;6 Die doppelte Loyalität der Bischöfe;104
4.4.7;7 Regionale Kooperationen als Medien der Einheit in der Vielfalt;105
5;Kirchenrechtliche Konkretisierungen;112
5.1;Peter Krämer: Die Vollmachten des Diözesanbischofs nach dem CIC/1983;113
5.1.1;1 Sakramentale Grundlage;114
5.1.2;2 Rechtliche Charakterisierung;117
5.1.3;3 Funktionale Unterschiedenheit;121
5.1.4;4 Pastorale Impulse;127
5.1.5;5 Fazit;129
5.2;Bernhard Sven Anuth: Die Lehraufgabe des Diözesanbischofs;131
5.2.1;1 Autoritativ Lehren …;131
5.2.1.1;1.1 … als Glied des Bischofskollegiums;132
5.2.1.2;1.2 … als Träger des partikularkirchlichen Lehramts;134
5.2.2;2 Verkündigung, Vermittlung und Schutz der Lehre;141
5.2.2.1;2.1 Dienst am Wort;143
5.2.2.2;2.2 Mission;148
5.2.2.3;2.3 Katholische Erziehung;148
5.2.2.4;2.4 Soziale Kommunikationsmittel;156
5.2.3;3 Fazit;159
5.3;Heribert Hallermann: Der Diözesanbischof und der Pfarrer;162
5.3.1;1 Einleitung, terminologische und methodische Vorbemerkungen;162
5.3.2;2 Die cura pastoralis als Rahmen diözesanbischöflicher Vollmacht;164
5.3.3;3 Das durch die cura pastoralis bestimmte Verhältnis zwischen Diözesanbischof und Pfarrer;168
5.3.4;4 Die Besetzung von Pfarreien;175
5.3.5;5 Die Beendigung des Dienstes als Pfarrer;180
5.3.6;6 Zusammenfassung;181
5.4;Sabine Demel: Der Diözesanbischof und die diözesanen Räte;183
5.4.1;1 Leitung und gemeinsame Verantwortung in der Diözese – eine Bestandsaufnahme;184
5.4.1.1;1.1 Der Diözesanpastoralrat (cc. 511–514 CIC);186
5.4.1.2;1.2 Der Diözesanrat;188
5.4.1.3;1.3 Der Priesterrat (cc. 495–501 CIC);190
5.4.1.4;1.4 Der Diözesanvermögensverwaltungsrat (cc. 492– 494 CIC);193
5.4.2;2 Ungleichgewicht von bischöflicher Leitung und gemeinsamer Verantwortung– eine Auswertung;196
5.4.3;3 Gemeinsame Verantwortung ohne bischöfliche Leitung – die Sonderstellung des Diözesanrats;198
5.4.4;4 Die Missachtung der Sonderstellung des Diözesanrates im Bistum Regensburg seit 2005 – bischöfliche Kompetenzüberschreitungen;201
5.4.5;5 Bischöfliche Leitung und gemeinsame Verantwortung – ein Reformvorschlag;205
5.4.6;6 Selbstbindung der bischöflichen Leitung zugunsten der gemeinsamen Verantwortung – ein partikularrechtlicher Spielraum;206
5.5;Thomas Schüller: Der Diözesanbischof und das Kirchenvermögen;209
5.5.1;1 Einleitung / Problemanzeige;209
5.5.2;2 Das II. Vatikanum und seine Bedeutung für die Neuausrichtung des kirchlichen Vermögensrechts;211
5.5.3;3 Der Bischof als Gesetzgeber;212
5.5.4;4 Der Bischof als Vermögensverwalter;217
5.5.5;Exkurs Bischöflicher Stuhl;218
5.5.6;5 Der Bischof in seiner Funktion der Aufsicht und Kontrolle;226
5.5.7;6 Ausblick;229
5.6;Peter Platen: Der Diözesanbischof und das Disziplinar- und Strafrecht;230
5.6.1;1 Zum Verständnis des kirchlichen Straf- und Disziplinarrechts;230
5.6.2;2 Vollmachten und Aufgabenstellungen des Diözesanbischofs auf den Feldern des kirchlichen Straf- und Disziplinarrechts;235
5.6.2.1;2.1 Der Diözesanbischof als dem Straf- und Disziplinarrecht Unterworfener;236
5.6.2.2;2.2 Der Diözesanbischof als Anwender des Straf- und Disziplinarrechts;239
5.6.3;3 Abschließende Überlegungen;255
5.7;Stefan Ihli: Der Diözesanbischof als Gesetzgeber;257
5.7.1;1 Die subditi diözesanbischöflicher Gesetzgebung;259
5.7.1.1;1.1 Natürliche Personen;259
5.7.1.2;1.2 Juristische Personen;260
5.7.1.3;1.3 Ordensinstitute und Gesellschaften des Apostolischen Lebens;261
5.7.1.4;1.4 Kirchliche Vereinigungen;267
5.7.1.5;1.5 Personalprälaturen;271
5.7.1.6;1.6 Ausgründungen;271
5.7.1.7;1.7 Rechtsträger ohne kirchenrechtlichen Status;272
5.7.2;2 Die Materien diözesanbischöflicher Gesetzgebung;272
5.8;Stephan Haering OSB: Der Diözesanbischof und die Orden;278
5.8.1;1 Gottgeweihtes Leben als bedeutsamer Bestandteil des Lebens der (Teil-)Kirche;279
5.8.2;2 Allgemeine Aufgaben des Bischofs bezüglich der Orden;281
5.8.3;3 Recht und Pflicht zur bischöflichen Visitation von Ordenshäusern und -einrichtungen sowie Leitung von Oberenwahlen;286
5.8.4;4 Rechte und Pflichten des Bischofs bezüglich des Ordensvermögens;288
5.8.5;5 Aufgaben und Rechte des Bischofs bezüglich des Status einzelner Ordensmitglieder;290
5.8.6;6 Vertretungsorgane des Bischofs gegenüber den Ordensverbänden;292
5.8.7;7 Zusammenfassende Bemerkungen;294
5.9;Rüdiger Althaus: Der Diözesanbischof und die kirchlichen Vereine;296
5.9.1;1 Kirchliche Vereine in der jüngeren Rechtsgeschichte. Schlaglichter;297
5.9.2;2 Grundlegende Bestimmungen des CIC/1983;301
5.9.2.1;2.1 Das Vereinigungsrecht der Gläubigen;301
5.9.2.2;2.2 Die Verantwortung des Diözesanbischofs für kirchliche Vereine;305
5.9.2.3;2.3 Das fortdauernde Desiderat;306
5.9.3;3 Einzelfragen oder: neuralgische Punkte;308
5.9.3.1;3.1 An der „langen Leine“? Zur freien Betätigung eines kirchlichen Vereins;308
5.9.3.2;3.2 Nur Katholiken reserviert? Zur Mitgliedschaft in einem kirchlichen Verein;312
5.9.3.3;3.3 Verlängerte Arme des Bischofs? Zur Leitung eines kirchlichen Vereins;313
5.9.3.4;3.4 Vermögen der Kirche? Zur Vermögensverwaltung kirchlicher Vereine;315
5.9.4;4 Fazit;319
5.10;Georg Bier: Die Sorge des Diözesanbischofs für die Universalkirche;321
5.10.1;1 Einleitung;321
5.10.2;2 Kontinuierliche Mitsorge in der Römischen Kurie;322
5.10.3;3 Anlassbezogene Mitsorge in anderen universalkirchlichen Verfassungsorganen;325
5.10.3.1;3.1 Kardinalskollegium;325
5.10.3.2;3.2 Bischofssynode;328
5.10.3.3;3.3 Das Bischofskollegium;331
5.10.4;4 Mittelbare Mitsorge durch Zusammenarbeit mit dem Apostolischen Stuhl;334
5.10.5;5 Mittelbare Mitsorge durch gute Leitung der Teilkirche;337
5.10.6;6 Zukunftsperspektiven?;338
6;Kirchen- und staatskirchenrechtliche Auswirkungen;342
6.1;Ulrich Rhode: Der Diözesanbischof und die akademischen Institutionen;343
6.1.1;1 Bischöfliche Zuständigkeiten, die nicht von der Art der akademischen Institution abhängig sind;343
6.1.2;2 Katholische Universitäten und vergleichbare Hochschulen;344
6.1.2.1;2.1 Charakterisierung;344
6.1.2.2;2.2 Bestand;345
6.1.2.3;2.3 Rechtsquellen;345
6.1.2.4;2.4 Rechte und Aufgaben des Diözesanbischofs;346
6.1.2.5;2.5 Begrenzung des bischöflichen Ermessens und Verfahrensvorschriften;351
6.1.2.6;2.6 Zusammenfassung;352
6.1.3;3 Kirchliche Fakultäten in kirchlicher Trägerschaft;353
6.1.3.1;3.1 Charakterisierung;353
6.1.3.2;3.2 Bestand;353
6.1.3.3;3.3 Rechtsquellen;354
6.1.3.4;3.4 Rechte und Aufgaben des Diözesanbischofs;355
6.1.3.5;3.5 Begrenzung des bischöflichen Ermessens und Verfahrensvorschriften;360
6.1.3.6;3.6 Zusammenfassung;361
6.1.4;4 Theologische Fakultäten und Institute an staatlichen Universitäten;361
6.1.4.1;4.1 Charakterisierung;361
6.1.4.2;4.2 Bestand;362
6.1.4.3;4.3 Rechtsquellen;362
6.1.4.4;4.4 Rechte und Aufgaben des Diözesanbischofs;364
6.1.4.5;4.5 Begrenzung des bischöflichen Ermessens und Verfahrensvorschriften;368
6.1.4.6;4.6 Zusammenfassung;369
6.1.5;5 Konkordatslehrstühle;369
6.1.6;6 Diözesanbischof oder Ortsordinarius?;370
6.1.7;7 Ergebnis;371
6.2;Judith Hahn: Das Amt des Diözesanbischofs im deutschen Staatskirchenrecht;374
6.2.1;1 Auf der Suche nach einem Amt in einer pluralen Religionsrechtskonzeption;374
6.2.2;2 Der Diözesanbischof im Staatskirchenvertragsrecht;376
6.2.2.1;2.1 Ein Amt in drei Versprachlichungsmodi;376
6.2.2.2;2.2 Schwerpunkt Ämterrecht;378
6.2.3;3 Fazit;391
6.3;Klaus Lüdicke: Der Diözesanbischof und das kirchliche Arbeitsrecht;395
6.3.1;1 Was ist kirchliches Arbeitsrecht?;395
6.3.2;2 Der Diözesanbischof im Arbeitsrecht – theologisch-kanonistische Grundlage;397
6.3.3;3 Welche Funktionen gibt es im Arbeitsrecht?;399
6.3.3.1;3.1 Der Diözesanbischof als Arbeitgeber;399
6.3.3.2;3.2 Der Diözesanbischof als Normgeber;400
6.3.4;4 Durch kirchliche Normen zugewiesene Kompetenzen des Diözesanbischofs;403
6.3.4.1;4.1 Die Rolle des Diözesanbischofs im Kündigungsrecht;403
6.3.4.2;4.2 Die Rolle des Diözesanbischofs im Mitbestimmungsrecht;404
6.3.5;5 Fazit;406
7;Resümee;407
8;Verzeichnisse;412
9;Autorinnen und Autoren;420
10;Über das Buch und die Herausgeber;423


Dr. theol., Professorin für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg: Vorsitzende des Vereins "Donum Vitae" in Bayern.

Stephan Haering, geb. 1959, OSB, Studium der Theologie, Geschichte und Germanistik sowie des kanonisches Rechts in Salzburg, München und Washington, Priester, 1987 Promotion zum Dr. theol., 1996 zum Dr. iur. can. habil., 1997-2001 ordentlicher Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Klaus Lüdicke, geb. 1943, Dr. theol. habil., Professor em. für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Prof. Dr. Georg Schöllgen ist Theologie-Professor und bis Mitte 2019 Direktor des Dölger-Instituts zur Erforschung der Spätantike an der Universität Bonn.

Thomas Schüller, geb. 1961, Prof. Dr. theol. Lic. iur. can., 16 Jahre Leiter der Kirchenrechtsabteilung im Bischöflichen Ordinariat Limburg, Direktor des Institutes für Kanonisches Recht an der WWU Münster und zugleich Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster.

Rüdiger Althaus, geb. 1961, Dr. theol. habil., Lic. iur. can., Professor des Kirchenrechts an der Theologischen Fakultät Paderborn, Lehrbeauftragter am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster

Guido Bausenhart, geb. 1952, Dr. theol. habil., seit 2001 Professor für Systematische Theologie an der Universität Hildesheim. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern.
Georg Bier, geb. 1959, Dr. theol. Lic. iur. can., Professor für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg i.Br.
Klaus Unterburger, Dr. theol., Privatdozent am Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte der Universität Münster


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