Dipplinger / Rosenauer / Petrischor | Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops | Buch | 978-3-7041-0789-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 76 Seiten, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 79 g

Dipplinger / Rosenauer / Petrischor

Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops

Rechtliche Grundlagen und praktische Anwendung

Buch, Deutsch, 76 Seiten, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 79 g

ISBN: 978-3-7041-0789-3
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)


Der mit 1. Juli 2021 in Kraft getretene Umsatzsteuer One-Stop-Shop bringt einige Neuerungen für exportierende Unternehmen. Das Prinzip ist kein Neues – der bereits 2015 etablierte EU Mini-One-Stop-Shop („EU-MOSS“) wird nunmehr in den EU One-Stop-Shop („EU-OSS“) umgewandelt bzw erweitert. Folgende Umsätze sind von der Ausweitung erfasst:

- Dienstleistungen an Nichtunternehmer,
- Einfuhr-Versandhandelsumsätze,
- innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und
- Umsätze über elektronische Schnittstellen.

Die handliche Broschüre führt Unternehmer nach Begriffserklärungen (von Freigrenze bis Ursprungslandbestimmung) durch die regulatorischen Rahmenbedingungen der verschiedenen OSS-Verfahren und anhand zahlreicher Beispiele von der Registrierung zur Steuererklärung.

Aus dem Inhalt:
- Grundlegende Änderungen für den E-Commerce zum 1.7.2021
- Abgrenzung der unterschiedlichen OSS-Verfahren
- Nicht-EU-OSS
- Import-One-Stop-Shop
- Innergemeinschaftlicher Versandhandel
- Plattformhaftung
- Von der Registrierung zur Steuererklärung
- Fallbeispiele zu den einzelnen OSS-Formen inkl Steuererklärung
Dipplinger / Rosenauer / Petrischor Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops jetzt bestellen!

Zielgruppe


für exportierende Unternehmen sowie für Steuerberater und Buchhalter zur kompakten Eigeninformation

Weitere Infos & Material


Vorwort

Kap 1 Einleitung

1.1 Grundlegende Änderungen für den E-Commerce zum 1.7.2021

1.1.1 Verlagerung des Lieferortes (Bestimmungslandprinzip)
1.1.2 Abschaffung der Lieferschwellen
1.2 Vorteile der Neuregelungen

Kap 2 Abgrenzung der unterschiedlichen OSS-Verfahren

2.1 Abgrenzungskriterien
2.2 Gegenüberstellung

Kap 3 Nicht-EU-OSS

3.1 Dienstleistungen an Nichtunternehmer
3.2 Bestehende eVAT-Teilnehmer
3.3 Anwendbarkeit des EU-OSS bzw IOSS

Kap 4 Import-One-Stop-Shop

4.1 Einfuhr-Versandhandelsumsätze
4.1.1 Anwendungsbereich
4.1.2 Besondere Bedeutung der Beförderung oder Versendung
4.1.3 Einfuhr in einem anderen Mitgliedstaat
4.1.4 Zollanmeldung mit super-reduziertem Datensatz
4.2 Handel über elektronische Schnittstellen
4.2.1 Unterstützung von Einfuhr-Versandhandelsumsätzen
4.2.2 Fiktives Reihengeschäft

Kap 5 Innergemeinschaftlicher Versandhandel

5.1 Dienstleistungen an Nichtunternehmer
5.2 Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
5.2.1 Anwendungsbereich
5.2.2 Besondere Bedeutung der Beförderung oder Versendung
5.2.3 Kleinstunternehmerregelung
5.3 Handel über elektronische Schnittstellen
5.3.1 Unterstützung von innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen

5.3.2 Beförderung oder Versendung innerhalb eines Mitgliedstaats

Kap 6 Plattformhaftung

6.1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
6.1.1 Aufzeichnungspflichtige Informationen
6.1.2 Meldung an die Abgabenbehörde
6.2 Haftung aus Sorgfaltspflichtverletzungen
6.2.1 Haftung für aufzeichnungspflichtige Unternehmer
6.2.2 Haftung für beteiligte Unternehmer

Kap 7 Von der Registrierung zur Steuererklärung

7.1 Registrierung
7.1.1 Antragstellung
7.1.2 Sonderfall Organschaften
7.1.3 Bestehende EU-MOSS-Teilnehmer
7.1.4 IOSS-Vertreter
7.1.5 Fiskalvertreter
7.1.6 Fristen
7.2 Erklärung und Zahlung
7.2.1 Erklärungszeitraum
7.2.2 Entstehung der Steuerschuld
7.2.3 Inhalt der Erklärung
7.2.4 Währungsumrechnung
7.2.5 Zahlungsfrist und -abwicklung
7.2.6 Korrekturen
7.2.7 Aufzeichnungs- und Berichtspflichten
7.3 Beendigung und Ausschluss vom One-Stop-Shop
7.3.1 Beendigung
7.3.2 Ausschluss

Kap 8 Fallbeispiele zu den einzelnen OSS-Formen inkl Steuererklärung

8.1 Nicht-EU-OSS
8.2 IOSS
8.2.1 Anwendung durch Drittlandsunternehmer
8.2.2 Anwendung durch EU-Unternehmer
8.2.3 Einbindung elektronischer Schnittstellen
8.2.4 Einfuhr in einem anderen Mitgliedstaat
8.3 EU-OSS
8.3.1 Anwendung durch EU-Unternehmer
8.3.2 Anwendung durch Drittlandsunternehmer
8.3.3 Einbindung elektronischer Schnittstellen
8.3.4 Anwendung durch eine Organschaft

Anhang
Liste der Umsatzsteuersätze innerhalb der EU

Zusätzlich steht Käufern die Liste im Anhang als Download unter http://www.dbv.at/downloads im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" zur Verfügung.


Mit 1. Juli 2021 ist der Umsatzsteuer One-Stop-Shop nach halbjähriger Verzögerung aufgrund der COVID-19 Pandemie in Kraft getreten. Das Prinzip ist kein Neues – der bereits 2015 etablierte EU Mini-One-Stop-Shop („EU-MOSS“) wird nunmehr in den EU One-Stop-Shop („EU-OSS“) umgewandelt bzw erweitert. Folgende Umsätze sind dann von der Ausweitung erfasst:
- Dienstleistungen an Nichtunternehmer,
- Einfuhr-Versandhandelsumsätze,
- Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und
- Umsätze über elektronische Schnittstellen.
Ziel ist es, Unternehmer, die an solchen Umsätzen beteiligt sind, im Sinne ihrer Registrierungspflicht im EU-Gemeinschaftsgebiet zu entlasten, den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und den Wettbewerbsvorteil von Unternehmern aus Drittländern, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, abzubauen.
Die gegenständliche Broschüre führt Unternehmer durch die regulatorischen Rahmenbedingungen der verschiedenen OSS-Verfahren und soll anhand der abgebildeten Beispiele als praktischer Leitfaden für die Einhaltung der Meldeverpflichtungen dienen.

Die Autoren, Juni 2021


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