E-Book, Deutsch, 272 Seiten, Format (B × H): 168 mm x 240 mm
Dombrowski Schäden im Metallbau - E-Book (PDF)
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-87128-084-9
Verlag: Coleman
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Hundert typische Fälle beschreiben, bewerten, vermeiden, beseitigen
E-Book, Deutsch, 272 Seiten, Format (B × H): 168 mm x 240 mm
ISBN: 978-3-87128-084-9
Verlag: Coleman
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Schäden im Metallbau bedeuten nicht nur viel Ärger, ihre Beseitigung kann auch noch kostspielig werden. Mit dem neuen Fachbuch „Schäden im Metallbau“ lernen Metallbauer aus den Fehlern anderer und vermeiden diese.
Anhand von rund 100 typischen Schadensfällen zeigt das Buch, wie die häufigsten Fehler erkennen, vermieden und behoben werden. Schritt für Schritt beschreibt es die Problemfelder und hilft bei der Analyse. Dank der übersichtlichen Gliederung nach Arbeitsbereichen sind die Schadensbeispiele schnell und unkompliziert zu finden. Detaillierte Fotos zeigen anschaulich die typischen Schwachstellen auf. So können auch neue Fehlerquellen erkannt und teure Schäden in Zukunft sicher vermieden werden. Mit den praktischen Hinweisen auf zu beachtende Normen und Regeln gewinnt der Metallbauer Sicherheit bei der regelkonformen Umsetzung. Sachverständige unterstützt das Fachbuch beim Erstellen rechtssicherer Gutachten.
Mit „Schäden im Metallbau“ vermeiden Leser Ärger und unnötige Kosten und überzeugen ihre Kunden mit Qualität und Kompetenz. Das Fachbuch ist das unverzichtbare Nachschlagewerk für alle Metallbauer und Sachverständigen!
Aus dem Inhalt:
Rund 100 Schadensfälle aus den Themenbereichen:
• Statik/Befestigungstechnik
• Maße/Toleranzen
• Bauanschlüsse/Dichtungen
• Brand- und Rauchschutz
• Sicherheitstechnik
• Oberflächentechnik
• Schweißtechnik
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Titel;1
2;Impressum;5
3;Vorwort des Herausgebers;6
4;Vorwort des Sachverständigen;10
5;Inhaltsverzeichnis;12
6;1 Statik und Befestigungen;21
6.1;Geländer mit falschen Dübeln befestigt;21
6.2;Verzinkte Dübel im Außenbereich;23
6.3;Falsche Dübel im Außenbereich;25
6.4;Dübel ohne Zulassung;27
6.5;Zu geringe Dübelabstände;29
6.6;Zu geringe Randabstände;31
6.7;Mangelhaft ausgeführte Geländerbefestigung;33
6.8;Falsche Befestigung auf Fliesen;35
6.9;Gefahr des Betonausbruchs;37
6.10;Minderwertiger Anbaubalkon;39
6.11;Zu geringer Pfostenquerschnitt;41
6.12;Falsche Befestigung eines Sonnenschutzes;43
6.13;Kontaktkorrosion zwischen Eisen und Kupfer;45
6.14;Verdrehter Riegel und Undichtigkeit;47
6.15;Falscher Einbau eines Fensterelementes;49
6.16;Fehlende Entlüftung eines Hohlprofils;51
7;2 Maße und Toleranzen;53
7.1;Geringer Versatz ist kein Mangel;53
7.2;Zu große Beulen;55
7.3;Mangelhaft verarbeitete Dachplatten;57
7.4;Thermische Glasbrüche an Fassadenverglasungen;59
7.5;Glasbruch durch falsche Punkthalter;61
7.6;Fassadenbekleidung mit vielen Mängeln;63
7.7;Subjektiv unzureichende Wärmedämmung;65
7.8;Zulässiger Türspalt;67
7.9;Zu großer Spalt an einem Rolltor;69
7.10;Ungenaue Leistungsbeschreibung;71
7.11;Türknopf mit zu geringem Abstand;73
7.12;Negative Unterschneidung;75
7.13;Falsche Auslegung der Absturzsicherung;77
7.14;Geländer mit vielen Fehlern;79
7.15;Zu großer Pfostenabstand;81
7.16;Unterschätzte Längenausdehnung;83
8;3 Bauanschlüsse und Dichtungen;85
8.1;Wärmebrücken an einem Erkerfenster;85
8.2;Ausreichend dichte Konstruktion;87
8.3;Bauteilfugen ohne fachgerechte Abdichtung;89
8.4;Undichte Dachanschlüsse;91
8.5;Wassereintritt durch undichte Oberlichter;93
8.6;Glasdach nach Nachbesserung dauerhaft dicht;95
8.7;Mangelhaft abgedichtete Glasdächer;97
8.8;Fehlende innere Dichtungsebene;99
8.9;Feuchteschäden an einer Tür;101
8.10;Schaden durch fliegenden Tisch;103
8.11;Mangelhafte Hinterlüftung einer Kaltfassade;105
8.12;Unsauber ausgeführte Eckausbildung;107
8.13;Stahlfenster mangelhaft saniert;109
8.14;Fehlender Schallschutz an einer Toranlage;111
8.15;Falsch montierte Treppe;113
8.16;Mangelhafte Abdichtung eines Pfostens;115
9;4 Brand- und Rauchschutz;117
9.1;Rauchmelder mit falscher Einbauposition;117
9.2;Falsche Befestigung einer Feuerschutztür;119
9.3;Keine fachgerechte Hintermörtelung;121
9.4;Falsche Fugenfüllung an einer Feuerschutztür;123
9.5;Unzulässig entfernte Mörtelkästen;125
9.6;Schachttüren mit falscher Fälzung;127
9.7;Durch Feuchtigkeit verzogene Rauchschutztür;129
9.8;Falsches Spaltmaß an einer Feuerschutztür;131
9.9;Mangelhafte Montage von Feuerschutzabschlüssen;133
9.10;Zu hohe Korrosionsbelastung einer Feuerschutztür;135
9.11;Falsche Befestigung eines Gitters;137
9.12;Falsche Dimensionierung der Ständerwand;139
10;5 Bedienungs- und Nutzungssicherheit und Sicherungstechnik;141
10.1;Bänder falsch ausgewählt;141
10.2;Fehlerhafte Montage von Türschließern;143
10.3;Nicht zulassungskonforme Zusatzverriegelungen;145
10.4;Panikfunktion nicht dauerhaft gewährleistet;147
10.5;Zulassungswidrige Befestigung eines Obentürschließers;149
10.6;Falsch verklotzte Verglasungen;151
10.7;Fehlerhafter Einbau einer Rollgittertoranlage;153
10.8;Fehlendes CE-Zeichen an einem Rolltor;155
10.9;Fehlende Federbruchsicherung an einem Sektionaltor;157
10.10;Normgerechte Sicherheit ohne Zusatzkosten;159
10.11;Gebrochene Ecklager an Fensterbeschlägen;161
10.12;Immer noch durchschuss- und einbruchhemmend;163
10.13;Wintergarten fast ohne Mangel;165
11;6 Oberflächen;167
11.1;Verringerte Schichtdicke an feuerverzinkten Brennschnittflächen;167
11.2;Weißrost auf einer feuerverzinkten Konstruktion;169
11.3;Geringfügige Nachbesserung der Feuerverzinkung;171
11.4;Schäden durch Fremdrost;173
11.5;Lochfraß an feuerverzinkten Rohrleitungen;175
11.6;Spaltkorrosion an einer beschichteten Brückenkonstruktion;177
11.7;Schäden an wetterfesten Baustählen;179
11.8;Korrosionsschäden an Bauteilen in einem Schwimmbad;181
11.9;Oberfläche mit geringen Mängeln;183
11.10;Korrosionserscheinungen an salzhaltiger Seeluft;185
11.11;Stark korrodierte Lochbleche;187
11.12;Verformungen an feuerverzinkten Lochblechen;189
11.13;Korrosionsschäden durch Kondenswasser;191
11.14;Kondenswasserbildung wegen falscher Heizung;193
11.15;Schäden durch unzureichende Pflege und Wartung;195
11.16;Hinnehmbare Farbunterschiede;197
11.17;Thermische Glasbrüche durch Beklebung;199
12;7 Schweißen;203
12.1;Schäden beim Feuerverzinken durch Schweißsprays;203
12.2;Durch Feuerverzinken verzogene Stahlträger;205
12.3;Wegen Überlastung gerissenes Türband;207
12.4;Verformungen und Risse an einem Rolltor;209
12.5;Zu große Abstände;211
12.6;Nicht umlaufend verschweißt;213
12.7;Sehr unregelmäßige Schweißnähte;215
12.8;Schlecht geschweißte Geländer;217
12.9;Schlecht gebeizt und geschliffen;219
12.10;Fehlende Nachweise;221
13;8 Die Arbeit des Sachverständigen;223
13.1;Einführung;223
13.2;Muster-Sachverständigenordnung (MSVO)undFortbildung;226
13.3;Aufgabenund Pflichten des Sachverständigen;229
13.4;Ortstermin;232
13.5;Gutachten;235
13.6;HinzunehmendeUnregelmäßigkeiten;238
14;9 Zusammenfassung;241
15;Anhang;247
15.1;Schadensfall-Suchmatrix;247
15.2;Glossar;249
15.3;Stichwortverzeichnis;258
15.4;Normenverzeichnis;262
15.5;Richtlinienverzeichnis;265
15.6;Literatur-undQuellenverzeichnis;267
15.7;Bildnachweis;268
15.8;Autoren;269
Geländer mit falschen Dübeln befestigt (S. 20-21)
Falsch: Die Geländerbefestigung war unzureichend dimensioniert und wurde mit falschen Dübeln ausgeführt.
Schadensbeschreibung
In einem Mehrfamilienhaus im Bundesland Hessen wurden Balkongeländer montiert. Diese bestehen aus einem feuerverzinkten Stahlrahmen mit Holzfüllung, der stirnseitig an der Bodenplatte des Balkons verschraubt wurde. Als Verschraubung wurden Kunststoff-Schlagdübel verwendet. Diese wurden jedoch durch Schlossschrauben mit Kunststoffdübel und Ankerbolzen ersetzt.
Bemängelt wurden folgende Punkte:
l Korrosion an den Befestigungsschrauben,
l Korrosion an der Geländerbefestigung,
l Befestigung teilweise mit Ankerbolzen, teilweise mit Kunststoff-Spreizdübeln,
l Statik und Standsicherheit der Konstruktion wurden angezweifelt,
l am Handlauf der Umwehrung sind scharfe Kanten und beginnende Korrosion erkennbar.
Fehleranalyse und -bewertung
Balkongeländer sind absturzsichernde Umwehrungen. Die Standsicherheit ist durch Vorlage einer Statik nachzuweisen. An die Befestigungsmittel werden eindeutige Anforderungen gestellt.
In den bauaufsichtlich eingeführten „Technischen Baubestimmungen des Landes Hessen“ (Fassung: 2006) wird bezüglich absturzsichernden Umwehrungen auf die ETB-Richtlinie „Bau teile, die gegen Absturz sichern“ (Fassung: Juni 1985) verwiesen. Nach diesen Vorgaben ist die Statik der jeweiligen Umwehrung nachzuweisen.
Hierzu werden seit einigen Jahren von verschiedenen Herstellern einfach zu bedienende Softwarelösungen sowie Schulungen angeboten. Die Abgabe einer bauaufsichtlich geprüften Statik ist nicht erforderlich, ein Nachweis an Hand verfügbarer Programme ist ausreichend.
Der technischen Richtlinie des Metallhandwerks „Geländer und Umwehrungen aus Metall“, zum Zeitpunkt des Schadens gültige Fassung Oktober 1998, ist im Abschnitt 6.3.1 zu entnehmen, dass im Außenbereich eingesetzte Befestigungsmittel aus nichtrostenden Werkstoffen ausgeführt sein müssen.
Meist erfolgt die Befestigung von Umwehrungen an/auf frei kragenden Betonplatten. Die zu verwendenden Befestigungsmittel müssen für die Montage in gerissenem Beton zugelassen sein. Die vorhandenen Ankerplatten waren für die Belastung sowie für die gewählten Befestigungsmittel zu klein. Das wurde durch einen statischen Nachweis mithilfe der entsprechenden Software festgestellt.