Den TV-V korrekt umsetzen
E-Book, 232 Seiten
ISBN: 978-3-8029-2943-4
Verlag: Walhalla und Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Mehr Sicherheit in Auslegungsfragen!
Der TV-V läutete die Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst ein. Die Regelungen wurden gestrafft und vereinfacht.
Das knapp gehaltene Eingruppierungsrecht wirft viele Auslegungsfragen auf. Dieses Handbuch klärt:
• Grundlagen der Eingruppierung nach dem TV-V
• Aufbau der Entgeltordnung
• Auslegung der Tätigkeitsmerkmale
• Ermitteln der korrekten Eingruppierung
• Neue Pflicht: Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
Die Offenlegung und staatliche Kontrolle der Netznutzungsentgelte führen zu erhöhtem Kostendruck. Stärker als bisher ist die Versorgungsbranche zur tarifgerechten Anwendung der Eingruppierungsbestimmungen des TV-V gezwungen.
Achim Richter M.A. M.A., Fachanwalt für Arbeitsrecht; Studium der Rechtswissenschaft, Mediation, Personalentwicklung und Erwachsenenbildung; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt, Berater und Trainer im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes; Sozius in der Kanzlei Brüggemann & Richter, Mönchengladbach.
Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft, Schwerpunkt Versorgungswirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung;1
2;Schnellübersicht;5
3;1 Abkürzungen;7
4;1 Korrekt eingruppieren;10
5;2 Der Tarifvertrag für die Versorgungsbranche;11
5.1;1. Entstehung;12
5.2;2. Einführung;12
5.3;3. Status quo;15
5.4;4. Ausblick;15
6;3 Die Grundlagen der Eingruppierung gemäß § 5 TV-V;17
6.1;1. Regelmäßig auszuübende Tätigkeit;18
6.2;2. Der Grundsatz der Tarifautomatik;19
6.3;3. Begriff der Tätigkeit;20
6.3.1;Die zusammenfassende Betrachtung;22
6.3.2;Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit;23
6.4;4. Die 50-Prozent-Grenze;24
6.5;5. Die Anlage 1 zum TV-V;25
7;4 Der Aufbau der Entgeltordnung;29
7.1;1. Vorbemerkungen;30
7.2;2. Entgeltgruppen;31
7.3;3. Tätigkeitsmerkmale;32
7.3.1;Oberbegriffe;33
7.3.2;Beispielstätigkeiten;33
7.3.3;Der „sonstige Arbeitnehmer“;35
7.3.4;Die Bedeutung von Heraushebungsmerkmalen;37
7.4;4. Eingruppierung von Vorarbeitern und Vorhandwerkern;37
8;5 Die Auslegung der Entgeltordnung;39
8.1;1. Auslegungsgrundsätze;40
8.2;2. Die Bedeutung von Berufsbildern;42
9;6 Die Auslegung der Beispielstätigkeiten;45
9.1;1. Un- und Angelernte;46
9.1.1;Tätigkeiten als Bote (Beispiel 2.3 der EG 2);46
9.1.2;Tätigkeiten als Messgehilfe (Beispiel 3.1 der EG 3);47
9.1.3;Tätigkeiten als Zählerableser (Beispiel 3.2 der EG 3);47
9.1.4;Tätigkeiten als Pförtner (Beispiel 3.3 der EG 3);48
9.1.5;Tätigkeiten als Telefonist (Beispiel 3.4 der EG 3);48
9.1.6;Verwaltung von Lagern und Magazinen (Beispiel 4.3.1 der EG 4);49
9.1.7;Fahrer von Kraftfahrzeugen (Beispiel 4.3.2 der EG 4);51
9.1.8;Tätigkeiten als Schreibkraft (Beispiel 4.3.3 der EG 4);51
9.1.9;Montagearbeiten in Netzen (Beispiel 4.3.4 der EG 4);52
9.2;2. Facharbeiter und Handwerker;52
9.2.1;Vorbemerkung;52
9.2.2;Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen (Beispiel 5.4.1 der EG 5);54
9.2.3;Tätigkeiten als Schaltwart (Beispiel 5.4.2 der EG 5);54
9.2.4;Tätigkeiten als Wasserwart (Beispiel 5.4.3 der EG 5);55
9.2.5;Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter (Beispiel 5.4.4 der EG 5);57
9.2.6;Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Beispiel 5.4.5 der EG 5);57
9.2.7;Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeuge mit komplizierten Arbeitsmaschinen) (Beispiel 5.4.6 der EG 5);57
9.2.8;Montagearbeiten in Netzen (Beispiel 5.4.7 der EG 5);58
9.2.9;Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV(Beispiel 7.4.3 der EG 7);60
9.2.10;An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung (Beispiel 7.4.5 der EG 7);62
9.2.11;An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung (Beispiel 8.4.2 der EG 8);64
9.3;3. Staatlich geprüfte Techniker;64
9.4;4. Technische Assistenten;67
9.5;5. Handwerks- und Industriemeister;68
9.5.1;Der Begriff des Handwerksmeisters;69
9.5.2;Der Begriff des Industriemeisters;69
9.5.3;Entsprechende Tätigkeiten (Beispiel 6.4.1 der EG 6);70
9.5.4;Mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter (Beispiel 7.4.1 der EG 7);72
9.5.5;Meister, die die Voraussetzungen der Ausbilder-Eignungsverordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind (Beispiel 7.4.2 der EG 7);73
9.5.6;Meister, die große Arbeitsstätten fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind (Beispiel 8.4.1 der EG 8);74
9.5.7;Meister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind (Beispiel 9.4.1 der EG 9);76
9.6;6. Sonstige technisch Tätige;78
9.6.1;Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung (Beispiel 7.4.4 der EG 7);79
9.6.2;Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer (Beispiel 10.3.1 der EG 10);80
9.6.3;Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz (Beispiel 9.4.2 der EG 9);81
9.6.4;Alleinverantwortliches Überwachen von Energieerzeugungsanlagen (Beispiel 10.3.4 der EG 10);82
9.6.5;Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz (Beispiel 11.4.4 der EG 11);82
9.6.6;Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit (Beispiel 11.4.5 der EG 11);85
9.7;7. IT-Bereich;86
9.7.1;Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen (Beispiel 8.4.5 der EG 8);87
9.7.2;Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades (Beispiel 9.4.5 der EG 9);88
9.7.3;Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades (Beispiel 10.3.5 der EG 10);90
9.7.4;Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator (Beispiel 11.4.2 der EG 11);91
9.7.5;Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen und Standardsoftware als Systemprogrammierer (Beispiel 11.4.3 der EG 11);93
9.8;8. Kaufmännisch Tätige;95
9.8.1;Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter (Beispiel 5.4.8 der EG 5);95
9.8.2;Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten (Beispiel 8.4.3 der EG 8);96
9.8.3;Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter (Beispiel 8.4.4 der EG 8);96
9.8.4;Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nichtaktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung (Beispiel 9.4.3 der EG 9);99
9.8.5;Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer (Beispiel 9.4.4 der EG 9);100
9.8.6;Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Beispiel 10.3.2 der EG 10);101
9.8.7;Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung mit Jahresabschlussarbeiten (Beispiel 10.3.3 der EG 10);102
9.8.8;Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen als Controller (Beispiel 11.4.1 der EG 11);105
10;7 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 1 bis 4: Un- und Angelernte;107
10.1;1. Der Ausschließlichkeitskatalog der Entgeltgruppe 1;108
10.2;2. Einfache Tätigkeiten (Entgeltgruppe 2);109
10.3;3. Die eingehende fachliche Einarbeitung (Entgeltgruppe 3);110
10.4;4. Gründliche Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 4);111
11;8 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 5 bis 8: abgeschlossene Berufsausbildung;115
11.1;1. Die abgeschlossene Ausbildung und die entsprechenden Tätigkeiten;116
11.2;2. Besonders hochwertige Tätigkeiten;118
11.2.1;Erläuterung durch den Tarifvertrag;118
11.2.2;Auslegung durch die Rechtsprechung;118
11.3;3. Besonders vielseitige Tätigkeiten;119
11.3.1;Erläuterung durch den Tarifvertrag;119
11.3.2;Auslegung durch die Rechtsprechung;119
11.4;4. Besondere Spezialkenntnisse;120
11.5;5. Maß der Verantwortung;120
12;9 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 5 bis 9: als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung;123
12.1;1. Überblick über die Oberbegriffe;124
12.2;2. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse;124
12.2.1;Erläuterung durch den Tarifvertrag;124
12.2.2;Auslegung durch die Rechtsprechung;124
12.3;3. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse;129
12.3.1;Erläuterung durch den Tarifvertrag;129
12.3.2;Auslegung durch die Rechtsprechung;129
12.4;4. Selbständige Leistungen;132
12.4.1;Erläuterung durch den Tarifvertrag;132
12.4.2;Auslegung durch die Rechtsprechung;133
12.4.3;Beispiele zu selbständigen Leistungen auf Basis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse;136
12.4.4;Beispiele für selbständige Leistungen auf Basis gründlicher, umfassender Fachkenntnisse;144
12.5;5. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten;144
13;10 Die Bedeutung von Studienabschlüssen bei der Auslegung der Oberbegriffe ab EG 9;149
13.1;1. Die unterschiedlichen Qualifikationsebenen;150
13.2;2. Das bisherige Hochschulrecht;150
13.3;3. Die Studienreform;150
13.4;4. Bachelorgrad;151
13.5;5. Mastergrad;151
13.6;6. Lücke im TV-V;152
14;11 Die Auslegung der Oberbegriffe ab EG 9;153
14.1;1. Übersicht;154
14.2;2. Vorbemerkungen;154
14.3;3. Die entsprechenden Tätigkeiten;155
14.3.1;Auslegung durch die Rechtsprechung;155
14.3.2;3.1 Beispiel aus der Rechtsprechung für die FH-Ausbildung;156
14.3.3;3.2 Beispiele aus der Rechtsprechung für die wissenschaftliche Hochschulausbildung;160
14.4;4. Die besondere Schwierigkeit und Bedeutung;162
14.4.1;Auslegung durch die Rechtsprechung;162
14.5;5. Das Maß der Verantwortung;167
14.5.1;Vorkommen in der Entgeltordnung des TV-V;167
14.5.2;Der Begriff der Verantwortung;169
14.5.3;Das Maß der Verantwortung im Sinne des ersten Weges;169
14.5.4;Das Maß der Verantwortung im Sinne des zweiten und dritten Weges;172
14.6;6. Die Spitzenposition der Entgeltordnung (EG 15);173
15;12 Der Eingruppierungsvorgang;175
15.1;1. Überblick;176
15.2;2. Die Stellenbeschreibung als Basis;176
15.2.1;Das Stellenbeschreibungsformular;176
15.2.2;Erläuterungen zum Ausfüllen des Stellenbeschreibungsformulars;180
15.3;3. Die Bewertung der Stelle;193
15.3.1;1. Schritt: Feststellen der erforderlichen fachlichen Qualifikationen;194
15.3.2;2. Schritt: Bildung von Tätigkeiten im Sinne des TV-V (vgl. Seite 20 ff.);194
15.3.3;3. Schritt: Prüfung und Zuordnung jeder Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung;195
15.3.4;4. Schritt: ggf. Hinzurechnungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 TV-V;195
15.4;4. Die Eingruppierung des Mitarbeiters;196
16;13 Umgruppierung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten;199
16.1;1. Höhergruppierung;200
16.2;2. Herabgruppierung;200
16.3;3. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit;201
17;14 Eingruppierung und Arbeitsrecht;203
17.1;1. Das weite Direktionsrecht im öffentlichen Dienst;204
17.2;2. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag;205
18;15 Mitbestimmung des Betriebsrates;207
18.1;1. Eingruppierung;208
18.2;2. Umgruppierung;208
18.3;3. Der Weg zur Eingruppierung: Stelleninterview und Stellenbeschreibung;209
18.3.1;Der Personalfragebogen;209
18.3.2;Auswahlrichtlinie;210
18.3.3;Betriebliche Lohngestaltung;210
18.3.4;Personalplanung;211
18.3.5;Mitbestimmungspflichtige Arbeitsmittel;211
18.3.6;Stelleninterview und Mitbestimmung;211
18.4;4. Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten;213
18.5;5. Stellenbewertungskommission;213
18.6;6. Schulungsanspruch des Betriebsrates;214
19;16 Anhang: § 5 TV-V und Anlage 1 zu § 5 TV-V;215
20;17 Schlussbetrachtung;227
21;18 Stichwortverzeichnis;230