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Engert | Die einseitige Urlaubsanordnung durch den Arbeitgeber | Buch | 978-3-428-19559-6 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 33, 108 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 227 mm, Gewicht: 198 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

Engert

Die einseitige Urlaubsanordnung durch den Arbeitgeber


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19559-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 33, 108 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 227 mm, Gewicht: 198 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

ISBN: 978-3-428-19559-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Sowohl Betriebsferien als auch Urlaubsanordnungen innerhalb der Kündigungsfrist sind etablierte Instrumente in der deutschen arbeitsrechtlichen Praxis. Beides sind aber auch Arten der Urlaubsfestlegung, die erfordern, dass Urlaubszeiträume auch gegen den Willen des Arbeitnehmers festgesetzt werden können – und das obwohl § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG die Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers vorschreibt und die Möglichkeit, wegen dringender betrieblicher Belange hiervon abzuweichen, als bloßes Leistungsverweigerungsrecht eingeordnet wird.

Die Arbeit untersucht deshalb die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaub auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt werden darf. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass dies möglich ist, wenn dringende betriebliche Belange die Festlegung auf einen bestimmten Urlaubszeitraum erfordern oder wenn die Anordnung notwendig ist, um die tatsächliche Gewährung des Urlaubs sicherzustellen. Die Arbeit erörtert die Grenzen dieses Rechts und wendet die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fälle von Betriebsferien und Urlaubsanordnungen innerhalb der Kündigungsfrist an.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Das Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Urlaubsanordnung
Rechtlicher Rahmen der zeitlichen Festlegung des Urlaubs – Recht des Arbeitgebers, Urlaub gegen den Willen des Arbeitnehmers anzuordnen

2. Voraussetzungen einseitiger Urlaubsanordnungen
Einseitige Urlaubsanordnung zur Sicherung der tatsächlichen Urlaubsgewährung – Einseitige Urlaubsanordnung wegen dringender betrieblicher Belange – Weitere Voraussetzungen einseitiger Urlaubsanordnungen

3. Häufige Konstellationen und Einzelfragen einseitiger Urlaubsanordnungen
Urlaubsfestlegung ohne vorherigen Wunsch des Arbeitnehmers – Besondere Fragen im Kontext der Kündigung – Betriebsferien


Heike Engert studierte von Oktober 2014 bis September 2020 Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Dundee (Schottland). Nach erfolgreichem Abschluss ihres ersten Staatsexamens arbeitete sie von Oktober 2020 bis September 2024 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Universität Passau. Seit Oktober 2024 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Bamberg.

Heike Engert studied law at the Universities of Passau and Dundee (Scotland) from October 2014 to September 2020. After successfully completing her first state examination, she worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and Labor Law at the University of Passau from October 2020 to September 2024. Since October 2024, the author has been a legal trainee at the Bamberg Higher Regional Court.



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