Engländer | Diskurs als Rechtsquelle? | Buch | 978-3-16-147836-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 196 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 238 mm, Gewicht: 444 g

Reihe: Einheit der Gesellschaftswissenschaften

Engländer

Diskurs als Rechtsquelle?

Zur Kritik der Diskurstheorie des Rechts

Buch, Deutsch, 196 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 238 mm, Gewicht: 444 g

Reihe: Einheit der Gesellschaftswissenschaften

ISBN: 978-3-16-147836-9
Verlag: Mohr Siebeck


Die Diskurstheorie des Rechts ist einer der am meisten beachteten Entwürfe in der aktuellen rechtsphilosophischen Diskussion. Bei dieser maßgeblich von Jürgen Habermas, Robert Alexy und Karl-Otto Apel vertretenen Konzeption handelt es sich um den Versuch, das klassische Vernunftrecht auf sprachphilosophischer Basis zu rekonstruieren. Kernthese ist, daß Gesetze und richterliche Entscheidungen in einem Diskurs begründbar sein müssen. Armin Engländer unterzieht diese Auffassung einer eingehenden Kritik. Er weist im Einzelnen nach, daß die sprachphilosophischen Grundannahmen zum einen nicht überzeugend gerechtfertigt werden und zum anderen für die behauptete Ableitbarkeit der Diskursprinzipien zu schwach sind. Darüber hinaus sind zentrale Bestandteile moderner Rechtsstaaten diskurstheoretisch nicht adäquat begründbar. Weder lassen sich umfassende subjektive Freiheitsrechte mit den Grundannahmen der Diskurstheorie vereinbaren, noch überzeugt das Diskursmodell der Gesetzgebung und des Gerichtsverfahrens.Abschließend skizziert der Autor ein alternatives Begründungsmodell auf der Grundlage eigeninteressierten Handelns.
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Zielgruppe


Rechtswissenschaftler (insbesondere Rechtsphilosophen, Staats- und Verfassungsrechtler), Philosophen, Politikwissenschaftler, entsprechende Institute und Bibliotheken


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Engländer, Armin
Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M.; 2002 Promotion; 2008 Habilitation; derzeit Privatdozent und Akademischer Rat im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Armin Engländer: Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M.; Erstes juristisches Staatsexamen 1996; Zweites juristisches Staatsexamen 1999; 2002 Promotion; zur Zeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht der Universität Mainz.


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