Flink | Flink, M: Beschäftigtendatenschutz als Aufgabe des Betriebsr | Buch | 978-3-428-18291-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 366, 321 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 485 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

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Flink, M: Beschäftigtendatenschutz als Aufgabe des Betriebsr

Buch, Deutsch, Band 366, 321 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 485 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-18291-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit behandelt die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats, wobei aufbauend auf einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes das Zusammenspiel von Datenschutz- und Betriebsverfassungsrecht beleuchtet wird. Dies bildet die Grundlage für die Herausarbeitung der dem Betriebsrat auf diesem Gebiet zustehenden Kompetenzen, seiner Gestaltungsmöglichkeiten, sowie der ihn treffenden Verantwortung. Zentrale Fragen sind dabei, welche inhaltlichen Anforderungen an datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen zu stellen sind, ob der Betriebsrat selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, welchen Grenzen er selbst bei der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten unterliegt und wie sein Verhältnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausgestaltet ist. Ziel ist es, die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats inhaltlich zu konturieren, um die künftige Zusammenarbeit von Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber zu erleichtern.
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Weitere Infos & Material


A. Worum es geht: Der Beschäftigtendatenschutz als aktuelle Herausforderung: Gang der Darstellung – zu beantwortende Fragestellungen und Problemkreise – Rechtliche Grundlagen des Datenschutzrechts – Inhaltliche Grundstrukturen des Beschäftigtendatenschutzes – Die Betriebsratsarbeit als Gegenstand des Beschäftigtendatenschutzes
B. Datenschutz und Betriebsverfassungsrecht im Wechselspiel: Das Verhältnis von BDSG und DSGVO – Das Verhältnis von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht – Ein erstes Zwischenergebnis: Ein Nebeneinander der Regelungskomplexe
C. Kompetenzen des Betriebsrats – Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzrechts: Datenschutzrechtlich relevante Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzrechts, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats – Möglichkeit der Erweiterung der Kompetenzen des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung – Ein zweites Zwischenergebnis
D. Gestaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat: Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung – Inhaltliche Anforderungen an datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen – Zulässigkeit der Abweichung vom gesetzlichen Datenschutzniveau der DSGVO – Ein kritischer Blick auf die praktische Relevanz datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen – Ein drittes Zwischenergebnis
E.Verantwortung des Betriebsrats im Rahmen des Datenschutzrechts: Der Betriebsrat als Verantwortlicher – Haftung für Datenschutzverstöße des Betriebsrats – Rechtliche Grenzen der Datenverarbeitung – Das Verhältnis von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten – Ein letztes Zwischenergebnis
F. Thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Maike Flink studierte als Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung von Oktober 2013 bis August 2018 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Schon während des Studiums arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens setzte sie ihre dortige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin fort und nahm die Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben auf. Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.

Maike Flink studied Law at the University of Bonn from October 2013 to August 2018, having received a scholarship from the Konrad Adenauer Foundation. Throughout her studies, she held a student assistant position at the Institute for Labour Law and Social Security Law, working for Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard). After graduating and passing the first state examination, she began pursuing her doctorate while continuing her work at the University of Bonn as a research assistant. As of February 2021, she is a trainee lawyer at the Bonn Regional Court.


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