Buch, Deutsch, Band 178, 202 Seiten, KART, Format (B × H): 160 mm x 240 mm
Die Diskussion um die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der westdeutschen Zivilrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1957)
Buch, Deutsch, Band 178, 202 Seiten, KART, Format (B × H): 160 mm x 240 mm
Reihe: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte
ISBN: 978-3-465-03382-0
Verlag: Vittorio Klostermann
"Bonner Grundgesetz und Zivilrecht" - mit diesem Thema wurde am 15. Oktober 1951 die erste Zivilrechtslehrertagung in Bad Kreuznach eröffnet. Über sechs Jahre nach Kriegsende bemühten sich die westdeutschen Zivilrechtslehrer erstmals öffentlich, in bewußter Abkehr vom kollektivistischen Denken im Nationalsozialismus ein Privatrechtsverständnis zu propagieren, in dem die Freiheit und die Würde des Einzelnen die höchsten Werte darstellten. Doch wie war es tatsächlich um das Rechtsverständnis der Zivilrechtler bestellt? Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 dient als Anknüpfungspunkt der Untersuchung. Die neue Verfassung stellte auch das Zivilrecht auf eine völlig neue Grundlage. Vor allem die Familienrechtswissenschaft fand sich in einer bis heute einmaligen Lage wieder. Die heute unspektakulär anmutende Aussage des neuen Art. 3 II GG, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", verwarf das gesamte bisherige Regelungskonzept des patriarchalischen Familienbildes im BGB von 1900: die Aufgabenverteilung in der Ehe, das Alleinentscheidungsrecht des Mannes und den gesetzlichen Güterstand der Nutzverwaltung. Somit blieb der Zivilrechtslehre keine Wahl: Sie mußte sich die Frage stellen, wie ein Familienrecht auszusehen habe, das der Erwartung des Grundgesetzes entsprach. Der nach dem Krieg unter Zivilrechtlern beliebte Rückzug in die "stille Bucht der Rechtsdogmatik" (Ludwig Raiser) war nun nicht mehr möglich. Christine Franzius stellt in ihrer Untersuchung die Reaktionen der Zivilrechtslehrer auf das Grundgesetz, ihre Standpunkte zur Gleichberechtigung und ihre Argumente bis zum Erlaß des Gleichberechtigungsgesetzes im Jahre 1957 dar und fragt nach ihrer Rolle und Tätigkeit während des NS-Regimes. An den Äußerungen der Rechtslehrer nach 1945 läßt sich ein Rechts- und Selbstverständnis ablesen, das mit dem emphatischen Bekenntnis von 1951 nicht so recht übereinstimmen will.
Zielgruppe
Juristen, Historiker, Politologen, Soziologen
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Geschichtliche Themen Mentalitäts- und Sozialgeschichte
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Kultur Politische Soziologie und Psychologie
- Sozialwissenschaften Soziologie | Soziale Arbeit Spezielle Soziologie Rechtssoziologie
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Familienrecht
- Sozialwissenschaften Soziologie | Soziale Arbeit Spezielle Soziologie Politische Soziologie
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtsgeschichte, Recht der Antike
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Deutsche Geschichte
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtssoziologie, Rechtspsychologie, Rechtslinguistik
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtstheorie, Rechtsmethodik, Rechtsdogmatik, Rechtsprechungslehre