Fries | Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 319, 376 Seiten

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Fries Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung

Zugleich zu Bedeutung und Reichweite der unechten Unfallversicherung

E-Book, Deutsch, Band 319, 376 Seiten

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-54134-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Unfallversicherung wird üblicherweise aufgeteilt in die echte und die unechte Unfallversicherung, die von der Beschäftigtenversicherung als echter Unfallversicherung abweicht. Während Beschäftigung eine fremdbestimmte und fremdnützige Tätigkeit meint, erfasst die unechte Unfallversicherung Personen, die im eigenen Interesse oder im privaten Bereich tätig sind, oder deren Tätigkeit nicht im Wege einer Beschäftigung ausgeübt werden kann.

Trotz dieser Unterschiede gelten die §§ 104 ff. SGB VII zunächst ausnahmslos. Dies ist problematisch, da der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Augen hatte. Dennoch findet sich die Interessenlage, auf der die Haftungsbeschränkung beruht, auch im Fall der unechten Unfallversicherung; so ist beispielsweise das Verhältnis mehrerer Schüler vergleichbar mit dem mehrerer Beschäftigter. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, zu deren Übernahme die Gewähr von Versicherungsschutz einen Anreiz schaffen sollte, könnte das Risiko einer Haftung zudem dieses Ziel gefährden.

Daher ist die Haftungsbeschränkung auch in den Fällen der unechten Unfallversicherung von großer Bedeutung, die damit durch das Prinzip der Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz geprägt und zu Recht Teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist.
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Einleitung

1. Die unechte Unfallversicherung

'Echte' und 'unechte' Unfallversicherung – Unechte Unfallversicherung als steuerfinanzierte Versicherung in der Zuständigkeit der Versicherungsträger der öffentlichen Hand – Unechte Unfallversicherung als Gegenbegriff zur Beschäftigtenversicherung als echter Unfallversicherung

2. Die Haftungsbeschränkung in den Fällen der unechten Unfallversicherung

Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in der unechten Unfallversicherung – Beschränkung der Haftung der Unternehmer: Die Regelung des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII – Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen: Die Regelung des § 105 SGB VII – Beschränkung der Haftung anderer Personen: Die Regelung des § 106 SGB VII – Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz und Wegeunfall – Die unfallversicherungsrechtliche Haftungsbeschränkung in den Fällen der unechten Unfallversicherung

3. Die unechte Unfallversicherung als Unfallversicherung

Kompetenz des Bundes zur gesetzlichen Regelung der unechten Unfallversicherung – Regelung der unechten Unfallversicherung als soziale Entschädigung?

Thesen

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis


Svenja Fries, geboren 1986, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 2010 bis 2012 arbeitete sie während der Erstellung ihrer Dissertation an derselben Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Peter Axer. Seit September 2012 absolviert sie ein LLM-Studium am King's College in London.


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