Fritz / Meier | Unvollendetes Friedenswerk oder politisch-diplomatisches Fiasko? | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 259 Seiten

Fritz / Meier Unvollendetes Friedenswerk oder politisch-diplomatisches Fiasko?

Die Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg in internationaler Sicht
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-17-046290-8
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Die Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg in internationaler Sicht

E-Book, Deutsch, 259 Seiten

ISBN: 978-3-17-046290-8
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Nach dem ersten Weltkrieg versuchte man in der Pariser Friedenskonferenz eine neue globale Ordnung zu schaffen. Doch das große Ziel, dauerhaften Frieden in Europa und im Nahen Osten zu schaffen, wurde nicht erreicht. In Deutschland ist vor allem der Vertrag von Versailles bekannt, der von den Zeitgenossen als 'Diktat' oder 'Schandfrieden' empfunden wurde und nachhaltig den Weg in den Nationalsozialismus prägte. Damals und heute kaum diskutiert sind jedoch die anderen vier Verträge, die auf der Konferenz geschlossen wurden: in St. Germain der Friede mit Österreich, in Trianon der Friede mit Ungarn, in Neuilly der Friede mit Bulgarien und in Sèvres der Friede mit der Türkei. Der Band untersucht die Wahrnehmung der Friedenskonferenz in den betroffenen Ländern. In der Gesamtschau wird deutlich, welche Auswirkungen die Verträge auf die Geschichte des 20. Jahrhunderts in Europa und dem Nahen Ostens hatten und in welcher Weise wir die politischen Nachwirkungen noch heute spüren.

Prof. Dr. Gerhard Fritz lehrte bis 2020 Geschichte und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Prof. Dr. Frank Meier lehrt Mittelalterliche Geschichte, Geschichte der Frühen Neuzeit und Geschichtsdidaktik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe.
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1 Die Friedensverträge von 1919–1923 im Vergleich zu älteren Friedensverträgen


Gerhard Fritz

1.1 Einführung in die Thematik


1.1.1 Grundlegende Modelle: Frieden bei Griechen und Römern: Zwischen oblivio et amnestia und physischer Vernichtung des Verlierers


Aus der unüberschaubaren Zahl von Friedensverträgen möchte ich mit einigen Fällen aus der Antike beginnen. Diese Fälle zeigen exemplarisch alle Modelle, die uns auch in der Neuzeit bis hin zu den Friedensverträgen nach dem Ersten Weltkrieg begegnen. Im Wesentlichen sind es zwei, allenfalls drei Modelle, die in der griechischen und römischen Antike erscheinen:

Modell Nr. 1: Nach dem Peloponnesischen Krieg (431–404), in dem sich Athen und Sparta jahrzehntelang bis zur Erschöpfung bekämpft hatten, kam man überein, über alle Verbrechen dieses Krieges den Mantel des Schweigens zu breiten, einen Schlussstrich zu ziehen. Man war überzeugt, nur auf der Basis dieser oblivio et amnestia einen Neuanfang zu schaffen. Alles andere würde nur endlos alte Wunden aufreißen und inneren und äußeren Streit und Hader fortsetzen.

Aber es gibt zwei wesentliche, in ihrer Grundstruktur fundamental unterschiedliche Formen antiker Frieden. Neben dem Prinzip der oblivio et amnestia gab es noch eine weitere Variante der Konfliktbereinigung und der Beendigung eines Krieges:

Wir kommen also zum Modell Nr. 2: Dieses kam im Laufe des Krieges zwischen ungleichen Partnern vor. Ich erinnere im Falle der Griechen an den Konflikt zwischen Athen und Melos 416/415 v. Chr. Der berühmte Melierdialog des Thukydides gilt ja mit gutem Grund als klassisches Dokument, wie die Politik (bis in die Gegenwart hinein) funktioniert.

Wir erinnern uns: Im Rahmen des Peloponnesischen Krieges zwischen Athen und Sparta hatte Athen die Insel Melos aufgefordert, sich dem attischen Seebund anzuschließen. Die Melier antworteten, sie sähen sich neutral. Sie wünschten gute Beziehungen zu Athen, aber gegen Sparta in den Krieg ziehen wollten sie nicht. Die Melier verwiesen auf alle juristischen und religiösen Argumente, die eindeutig auf ihrer Seite lagen. Im Laufe des Dialogs verwies Athen auf das einzige Argument, das auf seiner Seite lag: die militärische Macht. Als Melos empört auf die eindeutige rechtliche Lage und den Rechtsbruch der Athener hinwies, begann Athen zu handeln und griff Melos an, das sich tapfer, aber chancenlos wehrte. Nachdem Melos besiegt war, brachten die Athener alle überlebenden Männer der Melier um und verschleppten alle Kinder und Frauen in die Sklaverei. Macht, insbesondere militärische Macht setzt sich gegen Recht durch. Auch so wurde Frieden geschaffen.15

Bei den Römern gab es sowohl das Friedensmodell Nr. 2 als auch ein 3. Modell: Im Prinzip hatten andere Völker, die von den Römern (mit Ausnahme der Griechen) grundsätzlich als politisch und moralisch minderwertige Barbaren angesehen wurden, zwei Möglichkeiten: Entweder man kollaborierte mit den Römern, dann konnte man sogar im römischen Dienst Karriere machen; berühmtestes Beispiel ist ja der Cherusker Arminius, der bei den Römern weit aufstieg, aber dann klappte ja bekanntlich seine Integration in die römische Welt doch nicht, und Arminius besiegte 9 n. Chr. die Legionen des Varus im Teutoburger Wald, bzw., wie man heute weiß, bei Kalkriese. Aber es gibt viele andere Beispiele für vordergründig gelungene Integration kollaborationswilliger Barbaren. Das war das Modell Nr. 3.

Wer nicht kollaborierte, lernte die andere Seite der Römer kennen. Sie glich der der Athener, also dem Modell Nr. 2. Wer sich mit Gewalt dem römischen Herrschaftsanspruch widersetzte, wurde militärisch niedergeworfen und – soweit man die Besiegten nicht als Sklaven gebrauchen konnte – getötet. Das erklärt auch, weshalb in aussichtlosen Lagen die Verlierer den Widerstand bis zum Äußersten fortsetzten: Als z. B. die Kimbern und Teutonen die entscheidenden Schlachten gegen die Römer 102 bzw. 101 v. Chr. verloren hatten, trieben die kimbrischen und teutonischen Frauen mit nackt entblößter Brust ihre Männer bis zum letzten Widerstand an und brachten sich dann lieber selbst um, bevor sie in die Hand der Römer fielen. Die Römer konnten dann nur noch wenige kimbrische und teutonische Frauen in die Sklaverei verschleppen. Auch die letzten jüdischen Verteidiger der Festung Masada begingen 70 n. Chr. lieber kollektiven Selbstmord, als in römische Hand zu fallen.

Militärische Führer besiegter Feinde wurden im Triumphzug durch Rom geführt und am Ende des Triumphzugs umgebracht. Auch mit einem organisatorisch und politisch hochstehenden Feind wie Karthago ging Rom nicht anders um. Karthago musste auf Dauer vernichtet werden, wie ja aus dem berühmten Diktum Catos bekannt ist. Und mit den besiegten Karthagern wurde nicht anders umgegangen als mit besiegten Germanen. Den karthagischen Vernichtungsfrieden sollten wir uns merken.

Kennzeichnend ist die Bedeutung des Wortes pacare: Eigentlich heißt das »befrieden«. Aber was verstanden die Römer unter »befrieden«? Das Wort bedeutete so viel wie »unterwerfen«. Wenn ein Volk unterworfen war und nicht mehr aufmuckte, galt es in römischen Augen als befriedet.

Erst in der Spätzeit des Imperium Romanum geriet das römische System des pacare allmählich außer Kontrolle. Wir könnten hier von einem Modell 3a reden. Rom war je länger desto weniger in der Lage, sich gegen die an der Germanengrenze andrängende Flut von Stämmen zur Wehr zu setzen. Immer seltener gelangen wirkliche militärische Siege gegen die Franken, Alamannen, Burgunder, Goten usw. Den Römern blieb jetzt nur noch eine Verlegenheitslösung: Sie erlaubten verschiedenen germanischen Stämmen, sich auf römischem Territorium niederzulassen. Das war ein Bruch zu früheren Verhältnissen. Man versuchte die Germanenstämme jetzt ruhigzustellen, indem man sie zu foederati ernannte, aber die neuen foederati taten immer weniger, was die Römer wollten, und den Römern entglitt die Herrschaft immer mehr, und bekanntlich endete das Weströmische Reich 476 mit der Absetzung des letzten Kaisers durch den Germanen Odoaker.

1.1.2 Der Westfälische Friede von 1648


Ich überspringe aus Zeitgründen das Mittelalter, obwohl es auch dort spannende Friedensschlüsse gäbe. Diese bringen typologisch aber nichts Neues, denn sie entsprachen meist dem Modell Nr. 1. Nicht überspringen kann ich in der Frühen Neuzeit den Westfälischen Frieden am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Auf Einzelregelungen des Westfälischen Friedens braucht hier nicht eingegangen zu werden. Wesentlich ist das Grundsätzliche:

Als grundsätzliche Regelung wurde in den Westfälischen Frieden ein allgemeiner Verzicht auf Rache und Vergeltung aufgenommen. Alle Vertragspartner waren sich einig, dass entsetzliche und moralisch an sich unentschuldbare Verbrechen vorgefallen waren. Sie sollten ebenso dem Prinzip der oblivio et amnestia (Vergessen und Vergeben) untergeordnet werden wie die Frage nach der Kriegsschuld. Man war sich darüber klar, dass nur ein Schlussstrich die Basis für ein gedeihliches und einigermaßen faires Zusammenleben in Europa sein konnte. Hier griff der Westfälische Friede das bekannte Prinzip aus der griechischen Antike wieder auf, und hier war der Westfälische Friede zukunftsweisend.

Natürlich hatte es als Resultat des Dreißigjährigen Krieges de facto Sieger und de facto Verlierer gegeben: Frankreich und Schweden konnten unzweifelhaft erhebliche Erfolge verbuchen, das Reich und die Habsburger mussten Misserfolge hinnehmen. Trotzdem begegnete man sich auf den Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück auf gleicher Ebene. Man wahrte die Form, akzeptierte den anderen als gleichrangigen Verhandlungspartner, und man war sich am Schluss einig: Ja, es hatte massenhaft Verbrechen gegeben, ja, man hätte zweifellos Kriegsschuldige finden können – aber: Darüber sollte nicht mehr geredet werden: Oblivio et amnestia – alles sollte vergessen und vergeben sein. Nur so konnte man sich eine Zukunft vorstellen. Die Präambel des Westfälischen Friedens drückt dies in aller Klarheit aus:

»Es seye ein Christlicher / allgemeiner / immerwährender Friede / vnd wahre / vffrichtige Freundschafft / zwischen [den einzelnen genannten Kriegsparteien] daß ein Theil deß andern Nutzen / Ehr und Frommen befördere / vnnd allerseiths zwischen [... dem Reich und Frankreich] eine trewe Nachbarschafft / vnd sichere Friedens: vnd Freundschafts Begängnüsse wider herfür grüne vnd blühe.
Es seye beyderseiths ein ewige Vergessenheit vnd Vffhebung alles dessen / so von Anbeginn dieser Vnruhe an Orten vnd Enden / auch Weiß vnd Wege / von einem vnd andern Theil hin vnd wider...


Prof. Dr. Gerhard Fritz lehrte bis 2020 Geschichte und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
Prof. Dr. Frank Meier lehrt Mittelalterliche Geschichte, Geschichte der Frühen Neuzeit und Geschichtsdidaktik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe.



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