Buch, Deutsch, Band 35, 339 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht
Buch, Deutsch, Band 35, 339 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht
ISBN: 978-3-428-19594-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Das Mindestlohngesetz regelt nicht, welche Vergütungsbestandteile zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs herangezogen werden dürfen. Die Arbeit widmet sich dieser zentralen Rechtsfrage. Im Fokus stehen die dogmatischen Grundlagen von Sonderzahlungen, die Erfüllungswirkung nach §?362 BGB sowie europarechtliche Vorgaben. Aufbauend auf einer umfassenden Auslegung des MiLoG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von BAG und EuGH entwickelt die Arbeit ein stringentes Konzept zur funktionalen Gleichwertigkeit von Sonderzahlungen. Dabei arbeitet sie insbesondere einen Irrtum der Entwurfsverfasser des Mindestlohngesetzes heraus und erörtert, wie dieser im Rahmen der Gesetzesauslegung zu würdigen ist. Sie nimmt eine systematische Einordnung vor und zeigt, unter welchen Voraussetzungen Sonderzahlungen den Mindestlohnanspruch erfüllen können. Darauf folgt eine gesonderte Untersuchung, ob sich der oftmals abweichende Zahlungszeitpunkt auf die Erfüllungswirkung von Sonderzahlungen auswirkt.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1. Sonderzahlungen
Begriff, Bedeutung und Rechtsgrundlagen – Zweckbestimmung bei Sonderzahlungen
2. Die Erfüllung
Erfüllung nach § 362 BGB – Die Tilgungsbestimmung – Einzelheiten der Erfüllung von Geldschulden
3. Der Mindestlohn
Überblick über den gesetzlichen Mindestlohn – Der Mindestlohnanspruch im Einzelnen – Erfüllung des Mindestlohns
4. Erfüllung des Mindestlohns durch Sonderzahlungen
Die Bedeutung der Zweckbestimmung für die Erfüllung des Mindestlohns – Auslegung des Mindestlohngesetzes zur Zweckbestimmung für die funktionale Gleichwertigkeit – Bedeutung des Zahlungszeitpunktes für die Erfüllungswirkung – Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs durch das ermittelte Ergebnis?