Gärtner | Koalitionsfreiheit und Crowdwork. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 361, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Gärtner Koalitionsfreiheit und Crowdwork.

Zur Kollektivierung der Beschäftigteninteressen soloselbstständiger Crowdworker.

E-Book, Deutsch, Band 361, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-58137-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Crowdwork im engeren Sinne meint die Erledigung rein digitaler, ortsungebundener Arbeitsaufgaben. Crowdworker erbringen ihre Arbeit in der Regel als Soloselbststa¨ndige auf werkvertraglicher Basis und damit außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Vor diesem Hintergrund wurden Möglichkeiten der Interessenkollektivierung als Mechanismus zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen untersucht. Crowdworker partizipieren an der entwicklungsoffen formulierten Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG, weil sie, Arbeitnehmern vergleichbar, schutzbedürftig und in der Wahrnehmung ihrer Vertragsfreiheit stark eingeschränkt sind. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifvertra¨ge, Crowdworker können die Koalitionsfreiheit gleichwohl durch den Abschluss schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen mit ihren Auftraggebern wahrnehmen. Diese sind durch atypische Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen im Einklang mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Grundlagen
Einführung – Formen und Verbreitung von Crowdwork

2. Crowdwork als rechtliches Phänomen
Rechtliche Einordnung von Crowdworkern – Rechtsrahmen für soloselbststa¨ndige Crowdworker de lege lata – Internationales Crowdwork – Ergebnisse des Zweiten Teils

3. Interessenkollektivierung soloselbstständiger Crowdworker
Verfassungsrechtlicher Rahmen – Kollektivmaßnahmen abseits klassischer Tarifvertra¨ge – Kartellrechtliche Grenzen kollektiver Maßnahmen – Grenzziehung durch europa¨ische Grundfreiheiten

4. Schluss
Zusammenfassung der Ergebnisse – Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachwortverzeichnis


Jan Armin Gärtner studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen und der National University of Ireland in Galway. Nach dem Studium promovierte er am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Rüdiger Krause in Göttingen und war dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin sowie bei einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg. Seit 2021 ist er als Richter in Göttingen tätig.

Jan Armin Gärtner studied law at the Georg-August-University Goettingen and at the National University of Ireland in Galway. He completed his doctoral thesis as a research associate at the Institute of Labour Law under Prof. Dr. Rüdiger Krause in Goettingen. He completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court in Braunschweig with stations at the Federal Ministry of Labor and Social Affairs in Berlin and at a commercial law firm in Hamburg. He works as a judge in Göttingen since 2021.


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