Götz | Die direkte und die analoge Anwendbarkeit des § 16 II StGB | Buch | 978-3-428-19567-1 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 451, 188 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 228 mm, Gewicht: 264 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Götz

Die direkte und die analoge Anwendbarkeit des § 16 II StGB


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19567-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 451, 188 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 228 mm, Gewicht: 264 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-19567-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


§ 16 II StGB blieb in der allgemeinen Irrtumslehre lange weitgehend unbeachtet. Durch einen Beschluss vom 19.10.2022 hat der Bundesgerichtshof die Norm nun wieder in den Fokus gerückt und entschieden, dass 'milderes Gesetz' im Sinne von § 16 II StGB nur eine privilegierende lex specialis sein könne. Im ersten Teil der Arbeit wird der direkte Anwendungsbereich der Norm analysiert und der Auffassung des Bundesgerichtshofes eine rein materiell-unrechtsbasierte Auslegung des Begriffes des 'milderen Gesetzes' gegenübergestellt. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden im zweiten Teil der Arbeit Kriterien für die analoge Anwendbarkeit der Norm entwickelt. Die Analogiefähigkeit der Norm wird dabei insbesondere auf Strafzumessungsebene relevant. Im Zuge der dogmatischen Analyse wird aufgezeigt, dass die Wertung des § 16 II StGB trotz seines begrenzten direkten Anwendungsbereichs dogmatisch gleichberechtigt neben die des praktisch bedeutsameren § 16 I StGB tritt.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Direkter Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen – Rechtslage vor Einführung des § 16 II StGB – Der Anwendungsbereich der eingeführten gesetzlichen Regelung: Bestimmung des 'milderen Gesetzes' i.S.d. § 16 II StGB

2. Analoge Anwendbarkeit des § 16 II StGB
Analoge Anwendbarkeit des § 16 II StGB auf minder schwere Fälle und Ausschlussgründe für besonders schwere Fälle – Persönliche Strafausschließungsgründe – Prozessvoraussetzungen, Straffreierklärung, Absehen von Strafe

Ausblick: § 16 II und der Erlaubnistatbestandsirrtum


Christine Götz studierte an den Universitäten Potsdam und Paris Nanterre Rechtswissenschaften. Ihr Studium schloss sie mit der französischen Licence de Droit und der ersten juristischen Prüfung ab. Im Anschluss war sie als akademische Mitarbeiterin an der Universität Potsdam tätig und promovierte dort unter der Betreuung von Prof. Dr. Anna H. Albrecht. Derzeit absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin.

Christine Götz completed her law studies at the University of Potsdam and the Université Paris Nanterre, obtaining the French Licence de Droit and the first state examination in law. Following her studies, she worked as a research assistant at the University of Potsdam while writing her doctoral thesis under the supervision of Prof. Dr. Anna H. Albrecht. She is currently completing her legal traineeship (Referendariat) at the Berlin Court of Appeal (Kammergericht).



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