Götze / Engel UIG (Umweltinformationsgesetz), Kommentar
Umweltinformationsgesetz
Kommentar
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-503-15870-6
Verlag: Erich Schmidt Verlag
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1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-503-15870-6
Verlag: Erich Schmidt Verlag
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Buch, Deutsch, Reihe: Berliner Kommentare
295 Seiten, Gebunden, Format (B × H): 146 mm x 173 mm, Gewicht: 384 g
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Umweltinformationsgesetz Kommentar
1. Auflage 2016,
295 Seiten, Gebunden, Format (B × H): 146 mm x 173 mm, Gewicht: 384 g
Reihe: Berliner Kommentare
ISBN: 978-3-503-15870-6
Verlag: Erich Schmidt Verlag
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Das Umweltinformationsgesetz (UIG), das auf unionsrechtliche Vorgaben zurückgeht, strebt größtmögliche Transparenz im Umweltbereich an. Alle Stellen, die mit umweltrelevanten Informationen umgehen, können auf Antrag zur Gewährung von Umweltinformationen verpflichtet sein. Konflikte ergeben sich dabei häufig im Spannungsfeld zwischen Antragsteller, informationspflichtiger Stelle und Drittbetroffenen.
Mit dem Berliner Kommentar UIG nehmen verantwortliche Akteure die Herausforderung an und setzen auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Rechtsanwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht.
Das Werk vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven und Handlungsrollen in einem Werk: Es richtet sich sowohl an alle, die Zugang zu Umweltinformationen suchen und einen Antrag stellen wollen, als auch diejenigen, die mit dem Vollzug des Umweltinformationsrechts betraut sind. Hierzu zählen nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Kommunen – sowie private informationspflichtige Stellen, wie die privatrechtlich organisierten Träger der kommunalen Daseinsvorsorge.
Mit dem Berliner Kommentar UIG nehmen verantwortliche Akteure die Herausforderung an und setzen auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Rechtsanwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht.
Das Werk vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven und Handlungsrollen in einem Werk: Es richtet sich sowohl an alle, die Zugang zu Umweltinformationen suchen und einen Antrag stellen wollen, als auch diejenigen, die mit dem Vollzug des Umweltinformationsrechts betraut sind. Hierzu zählen nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Kommunen – sowie private informationspflichtige Stellen, wie die privatrechtlich organisierten Träger der kommunalen Daseinsvorsorge.
Rechtsanwälte (mit Spezialisierung im Umweltrecht); Umweltverbände; Bürgerinitiativen; informationspflichtige Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen
Das Umweltinformationsgesetz (UIG), das auf unionsrechtliche Vorgaben zurückgeht, strebt größtmögliche Transparenz im Umweltbereich an. Alle Stellen, die mit umweltrelevanten Informationen umgehen, können auf Antrag zur Gewährung von Umweltinformationen verpflichtet sein. Konflikte ergeben sich dabei häufig im Spannungsfeld zwischen Antragsteller, informationspflichtiger Stelle und Drittbetroffenen.
Mit dem Berliner Kommentar UIG nehmen verantwortliche Akteure die Herausforderung an und setzen auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Rechtsanwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht.
Das Werk vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven und Handlungsrollen in einem Werk: Es richtet sich sowohl an alle, die Zugang zu Umweltinformationen suchen und einen Antrag stellen wollen, als auch diejenigen, die mit dem Vollzug des Umweltinformationsrechts betraut sind. Hierzu zählen nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Kommunen – sowie private informationspflichtige Stellen, wie die privatrechtlich organisierten Träger der kommunalen Daseinsvorsorge.
Mit dem Berliner Kommentar UIG nehmen verantwortliche Akteure die Herausforderung an und setzen auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Rechtsanwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht.
Das Werk vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven und Handlungsrollen in einem Werk: Es richtet sich sowohl an alle, die Zugang zu Umweltinformationen suchen und einen Antrag stellen wollen, als auch diejenigen, die mit dem Vollzug des Umweltinformationsrechts betraut sind. Hierzu zählen nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Kommunen – sowie private informationspflichtige Stellen, wie die privatrechtlich organisierten Träger der kommunalen Daseinsvorsorge.
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