Gramse Die Begrenzung des Geschiedenenunterhaltes nach Dauer und Umfang

eine typisierbare Folge der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft?
2001
ISBN: 978-3-642-56639-4
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

eine typisierbare Folge der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft?

E-Book, Deutsch, 187 Seiten, eBook

Reihe: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

ISBN: 978-3-642-56639-4
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Der Autor entwickelt in seinem Buch praktisch brauchbare Kriterien für die Begrenzung des Geschiedenenunterhalts nach den §§ 1573 Abs.5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nr. 1 und 7 BGB. Dabei werden insbesondere die soziologischen Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der Ehe und die Ergebnisse der ökonomischen Analyse zum Zweck des Unterhalts im Anschluss an die Ehescheidung berücksichtigt.

Gramse Die Begrenzung des Geschiedenenunterhaltes nach Dauer und Umfang jetzt bestellen!

Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Erster Teil: Die Grenzen Des Nachehelichen Unterhaltsanspruchs Nach Den §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs.1 S. 2, 1579 Nr.1 Und Nr. 7 Bgb.- A. Zum rechtsgeschichtlichen Hintergrund des nachehelichen Unterhaltsrechts.- I. Schilderung der Gesetzesentwicklung.- II. Zur Fassung der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2, 1579 BGB im Einzelnen.- B. Allgemeine Kriterien der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2, 1579 Nr. 1 und Nr. 7 BGB.- I. Die Legitimationsbedürftigkeit des nachehelichen Unterhalts.- 1. Legitimationsbedürfnis aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.- 2. Legitimationsbedürfnis aus rechtsdogmatischer Sicht.- 3. Ergebnis.- II. Die Rechtfertigung des nachehelichen Unterhalts.- 1. Rechtfertigung aus dem Teilhabeprinzip.- 2. Rechtfertigung aus dem Gegenseitigkeitsprinzip.- 3. Rechtfertigung aus dem Kompensationsprinzip.- a) Anforderungen an die Art und Weise der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft.- (1) Theorien zur Entscheidungsfindung in der Ehe.- (a) Ressourcentheorie.- (b) Austauschtheorie.- (c) Ressourcentheorie im kulturellen Kontext.- (2) Ergebnis.- (3) Die Feststellung der Entscheidungsmacht in der Ehe.- (a) Die Beteiligung an der Haushaltsführung als Indiz für das eheliche Machtverhältnis.- (b) Die eheinternen und -externen Ressourcen als Indiz für das eheliche Machtverhältnis.- (c) Ergebnis.- (d) Ausblick über die Ergebnisverwertung.- b) Spezifische Anforderungen an das Risiko nachehelicher Bedürftigkeit.- c) Das Erfordernis der Verwirklichung des Risikos nachehelicher Bedürftigkeit.- 4. Rechtfertigung aus dem Vertrauensprinzip.- a) Die konkrete Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft als Vertrauenstatbestand.- (1) Das Vertrauen auf Kompensation ehebedingter Nachteile.- (a) Voraussetzungen.- (b) Rechtsfolgen.- (2) Die selbst bestimmte Gestaltung der Ehe als Maßstab des Vertrauensschutzes.- b) Die Ehe und die eheliche Lebensgemeinschaft als Vertrauenstatbestand.- (1) Voraussetzungen des Vertrauensschutzes.- (2) Rechtsfolgen des Vertrauensschutzes.- (a) Schutzwücdige Vertrauensinvestitionen während der Ehe als Rechtsfolgenmaßstab.- (b) Möglichkeit der beruflichen Wiedereingliederung als Rechtsfolgenmaßstab.- 5. Rechtfertigung aus dem Prinzip der nachehelichen Solidarität.- a) Herleitung des Grundsatzes der nachehelichen Solidarität aus dem Wesen der Ehe.- b) Herleitung des Grundsatzes der nachehelichen Solidarität aus der Nachwirkung der Ehe.- 6. Weitere Ansätze zur Rechtfertigung des nachehelichen Unterhalts in der Literatur.- 7. Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit.- III. Ergebnis.- Zweiter Teil: Bildung Von Fallgruppen Und Darstellung Der MaßGebenden Wertungsgesichtspunkte.- A. Die Methode der Typenbildung im Recht.- B. Die Bildung von Ehetypen.- C. Die Ehetypen in statischer Betrachtung.- I. Die Alleinverdienerehe.- II. Die Zuverdienerehe.- 1. Ihre Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung.- 2. Ergebnis.- III. Die Doppelverdienerehe.- 1. Ihre Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung.- IV. Die kurze Ehe.- 1. Ihre Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung.- 2. Ergebnis.- a) Die rechtstechnisch kurze Ehe iSd. § 1579 Nr. 1 BGB.- b) Die kurze Ehe aufgrund materieller Wertung (§ 1579 Nr. 7 BGB).- c) Die Funktion der kurzen Ehe.- V. Die Ehe mit Kindern und die kinderlose Ehe.- VI. Weitere Ehetypen.- 1. Die Diskrepanzehe.- 2. Die Mitarbeitsehe.- VII. Ergebnis.- D. Die auf den Eheverlauf bezogene Bildung von Ehetypen.- I. Die verschiedenen Phasen einer Ehe.- 1. Die Vorbereitungs- und Autbauphase.- 2. Die Expansionsphase bis zur Primärsozialisation des Kindes.- 3. Die Schulphase.- 4. Die Phase der Adoleszenz des Kindes bis zu seinem Ausscheiden aus dem elterlichen Haushalt.- 5. Ergebnis.- II. Die phasenverschobene Ehe.- 1. Die Ehe eines studierenden mit einem berufstätigen Ehegatten.- 2. Die Ehe zwischen einem die Altersrente beziehenden und einem berufstätigen Ehegatten.- 3. Ergebnis.- E. Gesamtergebnis zur Typenbildung.- Dritter Teil: Der Einfluss Der Ehetypen Auf Verträge ÜBer Den Geschiedenenunterhalt.- A. Die Ehetypen in der notariellen Vertragsgestaltung.- I. Rechtstatsachen.- II. Darstellung der Kautelarjurisprudenz zu den Unterhaltsverträgen für die Zeit vor der Ehe oder während intakter Ehe.- III. Ergebnis.- B. Die inhaltliche Kontrolle der Unterhaltsverträge auf Konformität mit den Ehetypen.- I. Nichtigkeit gern. § 138 Abs. 1 und 2 BGB.- II. Die Inhaltskontrolle von Unterhaltsverträgen.- 1. Rechtsgrundlage der Inhaltskontrolle.- 2. Voraussetzungen der Inhaltskontrolle.- 3. Die Inhaltskontrolle von Unterhaltsverträgen in der Rechtsprechung.- 4. Ergebnis.- C. Der Einfluss geänderter Verhältnisse auf den Fortbestand des Unterhaltsvertrages.- I. Darstellung und Diskussion der im Vordergrund stehenden Wertungen.- II. Ergebnis.- Vierter Teil: Die Begrenzung Des Geschiedenenunterhalts In Gesetzgebungstechnischer Hinsicht.- A. Die Bedeutung der Rechtsdogmatik für die Gesetzgebungstechnik.- I. Die Funktion der Rechtsdogmatik für die Gesetzgebungstechnik.- II. Einschränkung der Funktion der Rechtsdogmatik im Hinblick auf den Gesetzgebungsspielraum.- B. Die gesetzgebungstechnische Umsetzung des rechtsdogmatischen Konzepts.- I. Bestandsaufnahme de lege lata.- II. Zur gesetzgebungstechnischen Fassung de lege ferenda.- 1. Die Funktion der Generalklausel in der Gesetzgebungstechnik.- 2. Die Nachteile der Generalklausel.- a) Der Nachteil der Rechtsunsicherheit.- b) Der Nachteil der Verlagerung der Verantwortung auf das Gericht.- 3. Zu den weiteren Einwänden gegen die §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 BGB.- C. Ergebnis zur Gesetzgebungstechnik.- Fünfter Teil: Der Geschiedenenunterhalt Im Vergleich Zu Den Übrigen Ausgleichssystemen Des Familienrechts.- A. Zugewinn- und Versorgungsausgleich.- B. Die übrigen Ansprüche im Rahmen der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft.- C. Ergebnis.- Sechster Teil: Der Geschiedenenunterhalt In Rechtsvergleichender Hinsicht.- A. Darstellung des Vergleichsmaßstabes.- B. Durchführung der Rechtsvergleichung.- I. Griechenland.- 1. Soziale Lage.- 2. Die Regelung des Geschiedenenunterhalts.- 3. Würdigung.- II. Frankreich.- 2. Regelung des Geschiedenenunterhalts.- 3. Würdigung.- III. USA.- 1. Soziale Lage.- 2. Regelung des Geschiedenenunterhalts.- 3. Würdigung.- IV. Schweden.- 1. Soziale Lage.- 2. Regelung des Geschiedenenunterhalts.- 3. Würdigung.- V. Die Vorschriften des FGB der früheren DDR.- 1. Soziale Lage.- 2. Regelung des Geschiedenenunterhalts.- a) Vor dem 3. Oktober 1990.- b) Nach dem 3. Oktober 1990.- 3. Würdigung.- C. Ergebnis.- Zusammenfassung Der Ergebnisse.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.