Grün | Private Debt Fonds als Finanzierungsalternative | Buch | 978-3-96146-831-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 27, 80 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 118 g

Reihe: Alternative Investments

Grün

Private Debt Fonds als Finanzierungsalternative

Buch, Deutsch, Band 27, 80 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 118 g

Reihe: Alternative Investments

ISBN: 978-3-96146-831-7
Verlag: Diplomica Verlag


Private Debt Fonds haben in den letzten Jahren einen rasanten Aufstieg in Europa erlebt. Inzwischen befindet sich auch der bankbasierte Markt für Unternehmensfinanzierungen in Deutschland im Wandel. Entsprechend dem angelsächsischen Schema werden Unternehmenskredite zunehmend von Private Debt Fonds bereitgestellt.
Im vorliegenden Werk sind Private Debt Fonds als Finanzierungsalternative untersucht worden. Dabei werden u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur, die Akteure sowie die Ausgestaltungs- und Wesensmerkmale berücksichtigt.
Zudem ist in der Studie eine globale, europäische und deutsche Marktanalyse des Private Debt Fonds Umfeldes durchgeführt worden. Die durchgeführte Marktanalyse hat gezeigt, dass das aggregierte Private Debt Fonds Volumen, das eingeworbene Kapital und die Anzahl der Private Debt Fonds aktuell auf einem hohen Niveau sind.
Grün Private Debt Fonds als Finanzierungsalternative jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Textprobe:

Kapitel 3.3, Asset Manager:

Vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfelds ist der Asset Manager ständig auf der Suche nach alternativen Anlageformen für institutionelle Anleger. Daher ist er häufig neben dem Anleger Initiator des Private Debt Fonds.
An den initiierten Private Debt Fonds wird der Asset Manager meist im Rahmen eines Auslagerungsvertrags i.S.v. § 36 KAGB angebunden. Möglich ist auch die Anbindung des Asset Managers durch ein Anlageberatungsmandat. Der entsprechende Vertrag wird mit der Service KVG für Rechnung des Private Debt Fonds geschlossen.
Bei einem Auslagerungsvertrag übernimmt der entsprechende Asset Manager die Portfolioverwaltung im Rahmen des Private Debt Fonds Mandats. Bei der Service KVG verbleiben die administrativen Tätigkeiten und auch das Letztentscheidungsrechts der entsprechenden Investition.
Die Kernaufgabe des Asset Managers ist gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG die Finanzportfolioverwaltung, die der Zulassung der BaFin bedarf. Für die Zulassung eines Asset Managers für Private Debt Fonds sind neben der einschlägigen Erfahrung und Expertise für die Asset Klasse „Kredit“, der Nachweis ausreichender Kapazitäten und notwendigen Akkreditierungen erforderlich, damit gewährleistet ist, dass der Asset Manager die auf ihn ausgelagerten Tätigkeiten erbringen kann. Dabei müssen die Themenbereiche Kreditvergabeprozess, Weiterbearbeitung von Darlehensgeschäften, Überwachung der vergebenen Darlehen, Intensivbetreuung, Problemkreditbearbeitung, Risikomanagement-Verfahren, Frühwarnsystem, Reporting sowie Bewertung von Darlehen und Sicherheiten durch den Asset Manager ausreichend abgedeckt werden können. Im Rahmen der Portfolioverwaltung übernimmt der Asset Manager die Auswahl und Strukturierungen der Private Debt Fonds Finanzierungen und stellt eine risikoadjustierte Bepreisung sicher. Der Asset Manager arbeitet eng mit der Service KVG zusammen und steht im Rahmen der einzelnen Finanzierungsprojekte des Private Debt Fonds mit ihr im engen Austausch.
Beim Anlageberatungsmandat hingegen unterbreitet der Asset Manager der Service KVG lediglich eine Empfehlung zu möglichen Investitionen, über deren Umsetzung die Service KVG mit größerem Beurteilungsspielraum eigener Beurteilung entscheidet. In diesem Fall verbleiben die Portfolioverwaltung und alle damit zu erbringenden Tätigkeiten bei der Service KVG.
3.4, Anleger:

Der Anleger hat eine wesentliche Funktion innerhalb einer Private Debt Fonds Struktur, da er mit seinem Kapital den Private Debt Fonds mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausstattet, wofür er Fondsanteile erhält.
An Private Debt Fonds können sich gem. § 285 Abs. 2 KAGB nur professionelle oder semi-professionelle Anleger beteiligen. Gem. § 1 Abs. 6 i.V.m Abs. 19 Nr. 32 KAGB ist professioneller Anleger jeder Anleger, der i.S.v. Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als professioneller Kunde behandelt werden kann. Ein professioneller Kunde muss nach Anhang II über ausreichende Erfahrung, Kenntnis und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidung selbst treffen und die damit verbundenen Risiken beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss dieser den in Anhang II aufgeführten Kriterien genügen. Er sollte z.B. ein zugelassenes oder beaufsichtigtes Rechtssubjekt sein. Dazu zählen u.a. nach Anhang II Nr. (I) 1 a), f), i) Kreditinstitute, Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften, sonstige institutionelle Anleger.
Als semi-professioneller Anleger gilt, wer gem. § 1 Abs. 6 i.V.m Abs. 19 Nr. 33 Nr. 1 KAGB sich verpflichtet, mindestens 200.000 Euro zu investieren und weitere in Nr. 33 aufgeführte Merkmale erfüllt. Hierzu zählen z.B. die schriftliche Bestätigung der Kenntnis über die Risiken sowie eine positive Einschätzung der Eignung durch die Service KVG.
Zu den professionellen Anlegern, die in Private Debt Fonds investieren, gehören hauptsächlich institutionelle Anleger, von denen hier vor allem Versicherungen, Pensionskassen und berufsständische Versorgungswerke eine bedeutende Rolle einnehmen. Diese Anlegergruppen unterliegen jedoch komplexen rechtlichen Regelwerken wie z.B. Solvency II, dem VAG und/oder einer darunter erlassenen AnlV im Hinblick auf die Anlagegrundsätze ihres Sicherungsvermögens. Solvency II dient der Reduzierung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Versicherungsunternehmen. Sofern sich solche Anleger an einem Private Debt Fonds beteiligen, enthalten diese Regelungen aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Anlagemöglichkeiten in Private Debt Fonds. Die der AnlV unterliegenden Investoren dürfen ihr Vermögen z.B. nur in bestimmte Anlageformen investieren. Dabei ermöglicht § 2 Abs. 1 Nr. 13 b AnlV eine Anlage in Investmentfonds, die in eigenkapitalähnliche oder andere Instrumente der Unternehmensfinanzierung investieren. Darunter können Private Debt Fonds zu zählen sein. Voraussetzung hierbei ist, dass sich die Tätigkeit nicht auf die Kreditverwaltung beschränkt, sondern dass jedes Darlehen einzeln geprüft und überwacht wird. Diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben werden in den Anlagebedingungen des jeweiligen Private Debt Fonds für die einzelnen Anlegergruppen berücksichtigt und festgelegt.
Gerade die hier angesprochenen institutionellen Anleger haben im derzeitigen Niedrigzinsumfeld Anlagedruck. Sie sind ständig auf der Suche nach Anlageformen, die für sie angemessene Renditen liefern, damit die Mindestrenditeforderungen ihrer Kunden (z.B. Pensionäre) erfüllt werden („Search for Yield“). Private Debt Fonds eignen sich besonders zur Erreichung dieser Erwartung, da Renditen von sechs bis acht Prozent p.a. und teilweise sogar mehr erzielt werden können. Zudem stellen Private Debt Fonds einen weiteren Baustein der Portfoliodiversifikation auch in Bezug auf ihre Liquiditätspräferenz dar.
Durch die Erhöhung des Portfolioanteils von Private Debt Fonds kann hiermit das Rendite-Risiko-Profil verbessert werden. Denn aufgrund von Amortisierungen und Rückzahlungen wird das Kreditrisiko im Zeitablauf schneller reduziert als bei anderen Anlagen wie z.B. Anleihen. Aus Ertrags-/Kapitalbindungs-Aspekten ist es vorteilhaft, dass diese Anlagen durch die Zinszahlungen über einen langen Zeitraum einen regelmäßigen Ertrag generieren. Auch aus diesem Grund sind sie für vorgenannte Anlegergruppen von großem Interesse. Weitere für institutionelle Anleger gewichtige Gründe für die Anlageklasse Private Debt Fonds sind nach einer Befragung des CFIN-Research Centers for Financial Services an der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH aus dem Jahr 2018 (CFIN-Studie) geringe Ausfallquoten, Planungssicherheit, Preisstruktur und das allgemeine Marktumfeld.


Timm Grün studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht des Landes Freie und Hansestadt Hamburg. Zudem erwarb er einen Executive Master of Business Administration an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt Mergers & Acquisitions. Nach verschiedenen Stationen in internationalen Rechtsanwaltskanzleien arbeitet er seit 2015 als Senior Manger / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) in einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Bereich Alternative Investments.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.