Guidon | Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung | Buch | 978-3-03751-362-0 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 298 Seiten, PB, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 693 g

Guidon

Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung

Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Beschwerde nach dem Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-03751-362-0
Verlag: Dike Verlag

Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Beschwerde nach dem Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

Buch, Deutsch, 298 Seiten, PB, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 693 g

ISBN: 978-3-03751-362-0
Verlag: Dike Verlag


Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten. Die vorliegende Berner Dissertation stellt als erstes Werk die Beschwerde gemäss der neuen Strafprozessordnung umfassend dar. Sie greift hierfür sowohl auf die Materialen als auch auf Lehre und Rechtsprechung zu analogen Instituten auf Kantons- und Bundesebene zurück, welche ihren Niederschlag in einer Fülle detaillierter und weiterführender Hinweise finden. Das Werk verfolgt einen betont praxisorientierten Ansatz. Es will in diesem Sinne nicht nur akademische Bedürfnisse befriedigen, sondern Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Rechtsanwälten vor allem auch als praktisches Hilfsmittel bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit dienen. Daneben wird im Rahmen von Exkursen auch Neuland betreten, so etwa zur bis dato von der strafprozessualen Lehre vernachlässigten Wiedererwägungsproblematik bei Beschlüssen oder Verfügungen mit Dauerwirkung. Den raschen und einfachen Zugang zu den zahlreichen Ausführungen erleichtern ein detailliertes Inhaltsverzeichnis, ein Sachregister und zahlreiche Querverweise. Auszug aus der Rezension zu diesem Buch: 'Das Werk vermag einen grossen Teil der praktischen Fragen zu beantworten, die sich im Zusammenhang mit Beschwerden stellen. Dieses Ergebnis ist nur dem Umstand zu verdanken, dass der Autor sowohl die bisherige Literatur und Judikatur zu den früheren Prozessgesetzen als auch die Materialien und die neuen Kommentare zur StPO profunde ausgewertet und neue Problemstellungen antizipiert hat () Das definierte Ziel, 'Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Rechtsanwälten auch als praktisches Hilfsmittel bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit zu dienen', wird ohne weiteres erreicht. 'Die Beschwerde gemäss Schweizer Strafprozessordnung' vermag in diesem Sinne die von einzelnen Praktikern geäusserte Befürchtung zu zerstreuen, dass die Einführung der StPO nicht mit einer praxisrelevanten Aufwertung der Strafprozessrechtsliteratur einhergehen würde.' (Stefan Heimgartner, forumpoenale 5/11, S. 328).

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