Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.
Harrer
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Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer, geb. 1958, 1989 Habilitation an der Universität Salzburg (Haftungsprobleme bei der GmbH), 1990 Lehrstuhlvertretung in Heidelberg, ab 1991 Rechtsanwalt in Salzburg, seit 1995 ordentlicher Professor für bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Universität Salzburg. Schwerpunktbildung im Bereich des Gesellschaftsrechts und des Zivilrechts. Vortragstätigkeit an den Universitäten La Rochelle und Saint-Etienne.