Heemann | Die Anerkennung traditioneller Institutionen in Südafrika, Ghana und Uganda | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 119, 207 Seiten

Reihe: Jus Internationale et Europaeum

Heemann Die Anerkennung traditioneller Institutionen in Südafrika, Ghana und Uganda

Eine verfassungs- und völkerrechtliche Perspektive

E-Book, Deutsch, Band 119, 207 Seiten

Reihe: Jus Internationale et Europaeum

ISBN: 978-3-16-154757-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Südafrika, Ghana und Uganda sind Beispiele afrikanischer Staaten, die traditionelle Institutionen in ihren Verfassungen anerkennen. Traditionelle Institutionen übernehmen neben ihren kulturellen Ämtern auch hoheitliche Aufgaben auf lokaler Ebene zum Beispiel in der Administration von Landnutzungsrechten, in der Rechtsprechung oder in der Kommunalverwaltung. Sie fungieren zudem als Repräsentanten der traditionellen Gemeinschaften in eigenen Mitwirkungsgremien auf nationaler Ebene. Die politische Bewertung fällt ambivalent aus: einerseits als Ausdruck kultureller Vielfalt, andererseits als patriarchische, lokale Eliten. Die Analyse des universellen und regionalen Völkerrechts sowie der innerstaatlichen Rechtsordnungen zeigt den Umgang des Rechts mit diesem Spannungsverhältnis und die insbesondere menschenrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Anerkennung traditioneller Institutionen auf.
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Einleitung;12
4.1;1. Fragestellung;12
4.2;2. Warum Völkerrecht?;16
4.3;3. Einordnung in den Forschungsstand;17
4.4;4. Methode;19
4.5;5. Gang der Untersuchung;21
5;Kapitel 1: Tradition und traditionelle Institutionen;23
5.1;1. Tradition und kulturelle Vielfalt;23
5.2;2. Stellung der traditionellen Institutionen im Gewohnheitsrecht;25
5.3;3. Geschichte der Anerkennung traditioneller Institutionen;26
5.4;4. Tradition als Untersuchungsgegenstand;30
6;Kapitel 2: Historischer Kontext der Anerkennung;32
6.1;1. Südafrika;32
6.1.1;a. Vor-Apartheid;32
6.1.2;b. Apartheid;33
6.1.3;c. Ende der Apartheid, Neue Verfassung bis heute;34
6.2;2. Ghana;36
6.3;3. Uganda;38
7;Kapitel 3: Anerkennung traditioneller Institutionen im Verfassungsrecht;41
7.1;1. Südafrika;42
7.1.1;a. Kulturelle Vielfalt;43
7.1.2;b. Afrikanisches Gewohnheitsrecht;46
7.1.3;c. Dezentralisierung;48
7.1.4;d. Politische und historische Realitäten;49
7.2;2. Ghana;51
7.2.1;a. Chieftaincy im Staatsgefüge;52
7.2.2;b. Instrument der Dezentralisierung;55
7.3;3. Uganda;57
7.3.1;a. Zwischen regionaler und ethnokultureller Vielfalt;58
7.3.2;b. Demokratisierung und Dezentralisierung;59
7.3.3;c. Föderalismus;60
7.4;4. Zwischenergebnis;62
8;Kapitel 4: Rechtsstellung traditioneller Institutionen im Völkerrecht;63
8.1;1. Status traditioneller Institutionen im globalen Völkerrecht;64
8.1.1;a. Selbstbestimmung: Art. 1 Zivilpakt und Sozialpakt;64
8.1.2;b. Traditionelle Institutionen als indigene Institutionen?;66
8.1.3;c. Art. 27 – Minderheiten;68
8.1.4;d. Kulturelle Rechte;73
8.1.5;e. Anti-Rassismus-Konvention;76
8.2;2. Ein spezifisch afrikanischer Umgang?;77
8.2.1;a. Globales und regionales Völkerrecht;77
8.2.2;b. Kultur und Tradition in der Banjul-Charta;82
8.2.3;c. Die Gruppenrechte der Banjul-Charta;85
8.2.4;d. Weitere Instrumente;91
8.3;3. Zwischenergebnis;94
9;Kapitel 5: Ausgestaltung im nationalen Recht;95
9.1;1. Einfachgesetzliche Ausgestaltung im Überblick;95
9.1.1;a. Südafrika;95
9.1.2;b. Ghana;100
9.1.3;c. Uganda;101
9.2;2. Aufgaben und Funktionen traditioneller Institutionen;104
9.2.1;a. Mitwirkungsgremien auf nationaler Ebene;104
9.2.2;b. Entwicklung und Kodifikation des Gewohnheitsrechts;106
9.2.3;c. Funktionen in der Landverwaltung;112
9.2.4;d. Mitwirkung in der Kommunalverwaltung;116
9.2.5;e. Entwicklungsplanung und -projekte;118
9.2.6;f. Zwischenergebnis;120
10;Kapitel 6: Bindung an Grund- und Menschenrechte;122
10.1;1. Bindung an Menschenrechte;123
10.2;2. Staatenpraxis: Bindung an Grundrechte;128
11;Kapitel 7: Demokratische Partizipationsrechte;132
11.1;1. Politische Partizipation im Völkerrecht;134
11.2;2. Zwischenergebnis zur politischen Partizipation;138
11.3;3. Weitere Partizipationsrechte;139
11.3.1;a. Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben;139
11.3.2;b. Partizipation in der Landverwaltung;141
11.3.3;c. Recht auf Entwicklung;146
11.4;4. Zwischenergebnis Partizipation im Völkerrecht;149
11.5;5. Staatenpraxis – Partizipation im nationalen Recht;149
11.5.1;a. Nachfolge in das Amt der traditionellen Institution;149
11.5.2;b. Effektive Partizipation auf nationaler Ebene;152
11.5.3;c. Kodifikation und Weiterentwicklung des Gewohnheitsrechts;153
11.5.4;d. Partizipation und Landverwaltung;155
11.5.5;e. Entwicklungsförderung und -planung;157
11.5.6;f. Partizipation in der Kommunalverwaltung;158
11.6;6. Zwischenergebnis;160
12;Kapitel 8: Nicht-Diskriminierung und demokratische Partizipation;161
12.1;1. Völkerrechtliche Vorgaben aus Frauenrechten;162
12.1.1;a. Partizipation von Frauen;167
12.1.2;b. Geforderte Maßnahmen;169
12.2;2. Staatenpraxis zu Frauenrechten;171
12.2.1;a. Südafrika;171
12.2.2;b. Ghana;174
12.2.3;c. Uganda;176
12.3;3. Zwischenergebnis Frauenrechte;179
12.4;4. Sonderfall rassistische Diskriminierung in Südafrika;179
13;Fazit;183
14;Bibliographie;188
15;Register;208


Heemann, Lisa
Geboren 1979; Studium der Afrika- und Rechtswissenschaft in Berlin und Dar es Salaam; Projektleiterin Robert Bosch Stiftung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Forschungsprojekt "Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratisierung im frankophonen Westafrika"; seit 2016 bei der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen.


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