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E-Book, Deutsch, 205 Seiten

Heinemann / Weiß An der Grenze

Die biotechnologische Überwachung von Migration

E-Book, Deutsch, 205 Seiten

ISBN: 978-3-593-43387-5
Verlag: Campus
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die Staaten der Europäischen Union haben in den vergangenen Jahren ein »biotechnologisches Grenzregime« errichtet, das über ein nahezu totales Wissen über die Körper von Einwanderern und Staatsbürgern verfügt. Die gesammelten biometrischen Daten reichen von Fingerabdrücken und Iris-Scans zur Identitätsfeststellung über Röntgenbilder des Körpers zum Zweck der Altersbestimmung bis hin zu DNAAnalysen im Rahmen von Familienzusammenführungen. Dieser interdisziplinäre Band bietet einen detaillierten Einblick in gegenwärtige biotechnologische Grenzregime im Kontext neoliberaler Herrschaftsstrukturen und analysiert zentrale politische, soziale und ethische Implikationen dieser Praxis.
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Inhalt
Biotechnologische Grenzregime
Torsten Heinemann und Martin G. Weiß7
Die andere Seite biologischer Bürgerschaft: Die Verwendung von DNA-Analysen in Einwanderungsverfahren zur Feststellung der Familienzugehörigkeit
Torsten Heinemann und Thomas Lemke23
Konzepte postnationaler Bürgerschaft. Der Umgang von europäischen Einwanderungsbehörden mit DNA-Analysen
Ilpo Helén51
"Wenn das nicht genug ist, dann mache ich einen DNS-Test". Zur Rolle von DNS-Tests im Kontext von Familienzusammenführungen in Österreich
Kevin Hall und Ursula Naue81
Zwischen Genetifizierung und Entbiologisierung. Genanalysen in Familienzusammenführungsverfahren Martin G. Weiß101
(Un-)sichere Identitäten: Biometrie, Grenzen und Staatsbürgerschaft
Katja Franko Aas131
Die Gestaltung von Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit an Europas technologischen Grenzen
Huub Dijstelbloem und Dennis Broeders157
Black Box Eurodac!
Eine Akteur-Netzwerk-theoretische Untersuchung der digitalen Deportabilität
Vassilis S. Tsianos und Brigitta Kuster183
Autorinnen und Autoren205


Biotechnologische Grenzregime
Torsten Heinemann und Martin G. Weiß
In den vergangenen drei Jahrzehnten verloren Ländergrenzen insbesondere in Europa zunehmend an Bedeutung. Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens im Jahr 1985 begann ein Prozess, an dessen Ende das vollkommene Abschaffen von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten sowie ein einheitliches Einreise- und Visa-Kontrollsystem stehen sollten. Heute sind wir es gewohnt, europäische Ländergrenzen zu überschreiten, ohne einen Ausweis vorzeigen zu müssen oder kontrolliert zu werden. Häufig sind diese Grenzen kaum noch wahrnehmbar, sind doch die Infrastrukturen, Grenzabfertigungsstellen, Passkontrollstellen, Schlagbäume und Zäune vielerorts längst verschwunden oder verwaist und ungenutzt.
Diese Entwicklung hin zu einem vermeintlich grenzenlosen Raum wurde spätestens seit dem Jahr 2015 zu einem Problem erklärt. Mit der deutlich gestiegenen Zahl an Asylsuchenden sowie der wachsenden Terrorangst angesichts der Anschläge in Paris, Brüssel, Marseille und zuletzt Würzburg und Ansbach traten Grenzen beziehungsweise deren Abwesenheit schlagartig wieder ins Zentrum der medialen und öffentlichen Wahrnehmung. Galt der Abbau von Grenzen lange Zeit als eine zentrale Errungenschaft der europäischen Integration und eines friedlichen Miteianders wurde nun die Frage laut, ob nicht mangelnde oder fehlende Grenzkontrollen entscheidend dazu beigetragen haben, dass Einwanderer in großer Zahl nach Mittel- und Nordeuropa kommen und sich Terroristen über Ländergrenzen hinweg organisieren und agieren konnten. Als Reaktion auf die Zuwanderung von Menschen und aktuelle Terrorgefahren wurden deshalb von einigen Staaten wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraumes eingeführt und die sogenannten Außengrenzen durch neue Grenzsicherungsanlagen, Mauern und Zäune verstärkt.
Das Fokussieren auf aktuelle Entwicklungen an den Grenzen lässt jedoch die Tatsache in den Hintergrund treten, dass diese nie gänzlich ungesichert waren. Die Einführung der innereuropäischen Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen ging vielmehr mit einem systematischen Aufrüsten der Außengrenzen einher. Dabei geht es nicht nur darum, das Überwinden dieser Grenzen zu erschweren oder gar zu verunmöglichen. Vielmehr ist es das Ziel, Grenzen so zu sichern, dass sie für "erwünschte" Personen weiterhin leicht passierbar und durchlässig sind, während "unerwünschte", gefährliche oder sonstwie als problematisch erachtete Menschen identifiziert und am Einlass gehindert werden können. In den vergangenen Jahrzehnten wurden komplexe Grenzregime installiert, die genau diesen Zweck erfüllen sollen. Es werden diverse technologische Innovationen eingesetzt, um Grenzen zu kontrollieren und die Durchlässigkeit beziehungsweise den Übertritt von Grenzen zu steuern. In ganz entscheidendem Maße zählen hierzu Biotechnologien, beispielsweise Irisscans, Sensoren zum schnellen Erfassen und Vergleichen von Fingerabdrücken und Gesichtsmerkmalen, Wärmebildkameras und Krankheitsschnelltests oder DNA-Analysen.
Der Einsatz dieser Technologie ist aus politischer, sozialer, rechtlicher und philosophischer Perspektive alles andere als unproblematisch. Es gibt eine Reihe von Arbeiten, die sich auf internationaler Ebene, insbesondere im angelsächsischen Raum, mit unterschiedlichen Biotechnologien und ihrem Einsatz im Kontext der Einwanderungspolitik und -administration beschäftigen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die wegweisenden Arbeiten von Katja Franko Aas zur Ideologie eines objektiven, unveränderbaren Körpers, den man für verschiedene Formen der Kontrolle auslesen kann (Aas 2006) sowie zu verschiedenen Biotechnologien und deren Potential einer Kriminalisierung von Reisenden (Aas 2011; Aas et al. 2010). Huub Dijstelbloem und Albert Meijer (Dijstelbloem/Meijer 2011) haben sich in einem Sammelband mit neuen Technologien der Grenzsicherung in Europa befasst, wobei der Fokus vor allem auf politikwissenschaftlichen Fragen liegt. Weniger technologiebezogen untersucht der Sammelband New Border and Citizenship Politics (Schwenken/ Russ-Sattar 2014), wie sich neue Formen der Grenzkontrollen auf Fragen der Inklusion, Exklusion und (Staats-)Bürgerschaft auswirken. Bemerkenswert ist, dass neue Grenztechnologien im deutschsprachigen Raum kaum thematisiert und systematisch reflektiert werden. Eine nennenswerte Ausnahme stellt die Arbeit der Forschungsgruppe Staatsprojekt Europa dar, die jedoch ebenfalls biotechnologische Aspekte der Grenzkontrolle nur am Rande in den Blick nimmt (Forschungsgruppe "Staatsprojekt Europa" 2014). Das geringe Interesse an biotechnologischen Grenzregimen mag zum einen darin begründet sein, dass es an der Schnittstelle verschiedener Wissenschaftsfelder, darunter der Migrationssoziologie, Wissenschafts- und Technikforschung, Rechtswissenschaften, Kriminologie, Surveillance Studies sowie Bio- und Ingenieurwissenschaften angesiedelt, in jedem dieser Felder aber eher randständig ist. Viele der Fragestellungen sind jedoch zwingend interdisziplinär zu untersuchen, um der Komplexität und den verschiedenen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden, was eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Ein weiterer Grund ist zum anderen, dass biotechnologische Grenzregime, wie oben argumentiert, lange Zeit wenig sichtbar waren und es zum Teil heute noch sind und deshalb weniger Aufmerksamkeit erhalten. Oft werden solche Technologien auch als Erleichterung und Verbesserung des Einreiseprozesses erlebt, beispielsweise das EasyPASS-System, eine automatische Passkontrolle, welche an deutschen Flughäfen eine vereinfachte Einreise aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes ermöglicht und von Inhaber_innen eines Passes eines EU-Staates, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ohne weitere Anmeldung genutzt werden kann.
Der vorliegende Band nimmt die hier beschriebene Leerstelle in der öffentlichen Wahrnehmung und der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Grenzsicherungstechnologien und Einwanderungskontrollen zum Anlass, sich genauer und aus unterschiedlichen Perspektiven mit Grenzziehungen durch biotechnologische Innovationen zu beschäftigen. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa gerade steht, könnte das Thema aktueller nicht sein und es ist drängender denn je, sich mit den Inklusions- und Exklusionsprozessen zu beschäftigen, die auf der Basis biowissenschaftlichen Wissens an Landesgrenzen zu beobachten sind. In der folgenden Einführung werden wir einen kurzen Überblick über biotechnologische Grenzen und deren Implikationen geben. Wir unterscheiden hierfür zunächst zwischen konkreten Techniken und Infrastrukturen bevor wir genauer auf Techniken der Reisebeschleunigung sowie der Exklusion eingehen. Abschließend stellen wir die in diesem Band enthaltenen Beiträge vor.
Techniken und Dateninfrastrukturen
Betrachtet man allgemein den Einsatz von biotechnologischem Wissen und entsprechenden Verfahren im Rahmen von Einreise- und Einwanderungsverfahren, so lassen sich zwei unterschiedliche Aspekte der Grenzsicherung unterscheiden, die jeweils eigenen Logiken folgen und unterschiedliche Fragen und Probleme aufwerfen. Zum einen handelt es sich um konkrete Techniken und Apparate, die biologische Informationen erfassen und auslesen, zum anderen um Infrastrukturen, insbesondere große Datenbanken, die diese Informationen speichern und in kurzer Zeit auf unterschiedlichen Ebenen verfügbar machen.
Das wohl bekannteste biometrische Verfahren, mit dem bereits viele Menschen im Zusammenhang mit Auslandsreisen oder seit einigen Jahren allein schon bei der Antragstellung für einen Reisepass in Kontakt gekommen sein dürften, sind Fingerabdrücke. Diese werden in vielen Ländern bei der Einreise erfasst und sind seit 2009 auch in deutschen und österreichischen sowie seit 2010 auch in schweizerischen biometrischen Reisepässen gespeichert. Andere Verfahren, die im Rahmen von Einreiseverfahren eingesetzt werden, sind Gesichtserkennung, Irisscans, diverse Gesundheits- und Drogenschnelltests sowie DNA- und Röntgenanalysen.
Neben diesen Tests spielen Dateninfrastrukturen eine wichtige Rolle für Einreisekontrollen. Einreiseprogramme wie Global Entry in den USA und EasyPASS in Deutschland oder das Programm zur beschleunigten Sicherheitskontrolle an Flughäfen namens TSA Pre sind auf Datenbanken angewiesen, in denen auch biometrische Informationen, allen voran Fingerabdrücke, hinterlegt sind. Diese Daten können dann zum Beispiel in den USA mit Daten in FBI-Datenbanken abglichen werden. Im Jahr 2000 wurde in Europa EURODAC (kurz für European Dactyloscopy) aufgebaut, eine Datenbank, die die vollständigen Fingerabdrücke aller Menschen erfasst, die in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl beantragen sowie aller sogenannten Drittstaatsangehörigen, die illegal die Außengrenzen übertreten oder sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates aufhalten. Die Datenbank ist ein zentraler Bestandteil der Dubliner Übereinkommen zur Regelung der Zuständigkeit einzelner Nationalstaaten bei Asylanträgen. Das Visa-Informations-System (VIS) stellt ein weiteres Beispiel für die neuen biotechnologischen Grenz- und Kontrollinfrastukturen dar. Es wurde im Jahr 2011 eingeführt und speichert Daten von Kurzzeit-VISA im Schengen-Raum, darunter auch die Abdrücke aller zehn Finger. Das Schengen-Information-System (SIS) speichert zwar keine biometrischen Daten, sondern enthält lediglich Personendaten und sogenannte Alarme im Zusammenhang mit dieser Person - meist verlorene oder gestohlene Dokumente, aber auch Diebstähle von Waffen und anderem Eigentum. Es ist jedoch eine weitere Infrastruktur, die verknüpft mit EURODAC und VIS zentraler Bestandteil des biotechnologischen Grenzregimes ist.
Beide Aspekte, Infrastrukturen und konkrete Techniken, sind untrennbar miteinander verbunden und wären allein nicht oder nur wenig praktikabel. Datenbanken wie EURODAC oder TSA Pre sind auf Verfahren zum Erfassen der Daten angewiesen. Andererseits wären einzelne Techniken ohne Datenbanken, die im Hintergrund Daten für einen Vergleich bereit stellen, nutzlos. Ausnahmen gibt es lediglich dort, wo ein biometrisches Merkmal, zum Beispiel ein Fingerabdruck, bei einer Kontrollstelle erfasst und mit den hinterlegten Daten in einem Reisedokument verglichen wird. In der Mehrzahl der Fälle herrscht jedoch eine enge Verzahnung von Techniken und Dateninfrastrukturen, um Menschen bei der Einreise oder einem Grenzübertritt zu erfassen, zu messen, zu kontrollieren und ihnen Einlass zu gewähren, oder zu versagen. Für eine Analyse ist es jedoch durchaus sinnvoll, diese beiden Dimensionen getrennt zu betrachten, stellen sich doch ganz unterschiedliche ethische, rechtliche und soziale Fragen. Bei einzelnen Verfahren geht es vor allem darum, wie invasiv diese sind, ihre Messgenauigkeit und Fehlerrate oder Aspekte der Freiwilligkeit einer Teilnahme. In Bezug auf Datenbanken ist zu fragen, welche Daten überhaupt erhoben und gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat, ob und wann diese Daten wieder gelöscht werden können und vielleicht sogar müssen, allgemeiner also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, oder auch Fragen nach der Sicherheit der Datenbank selbst.
Biotechnologien zur Reisevereinfachung
Viele Biotechnologien der Grenzsicherung werden als solche bei einer Reise kaum wahrgenommen, da sie, zumindest für einen Großteil der europäischen Staatsangehörigen und damit privilegierten Menschen, das Reisen eher erleichtern (Aas 2011; in diesem Band). Sie werden deshalb in gewisser Weise unsichtbar und werden erst zu einem Thema, wenn sie nicht so funktionieren, wie erwartet, oder, wenn man selbst nicht zur Personengruppe der "Auserwählten" zählt. Eindrucksvoll zeigt sich das an den elektronischen Einreiseverfahren, die mittlerweile in vielen Staaten an Flughäfen eingesetzt werden. Bekannte Beispiele sind das amerikanische Global Entry Programm, EasyPASS in Deutschland oder ePassport im Vereinigten Königreich. Beide Verfahren automatisieren und beschleunigen das Einreiseverfahren samt Passkontrolle. Grundlage dafür sind biometrische Verfahren und Datenbanken, die in Sekundenschnelle auf verdächtige Merkmale abgefragt werden können (Adey 2004; Kruger et al. 2008; Lyon 2006). Will man an Global Entry, dem Einreiseprogramm der USA, teilnehmen, so muss man sich bewerben und nach einer Vorüberprüfung der Personendaten zu einem persönlichen Interview mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der US-amerikanischen Zoll- und Grenzpolizei erscheinen. EasyPASS oder äquivalente Systeme in anderen EU-Staaten, wie zum Beispiel ePassport, können dagegen jede/-n EU-Staatsbürger/-in, Staatsbürger/-innen aus dem EWR sowie der Schweiz mit einem biometrischen Pass nutzen. Das Verfahrensprinzip ist jedoch identisch. Gehört man zur privilegierten Personengruppe, muss man sich nicht mehr für die Passkontrolle anstellen, sondern kann einen Kiosk benutzen, an dem der Pass automatisch gelesen, ein Foto als biometrisches Merkmal gespeichert und im Fall von Global Entry Fingerabdrücke genommen werden (beispielhaft zum Verfahrensprinzip von EasyPASS siehe Marzahn 2011; Nuppeney/Breitenstein 2010). Diese Prozedur dauert weniger als fünf Minuten, während man im Fall einer "normalen" Passkontrolle durchaus auch 30 Minuten, im Fall der USA zuweilen auch ein bis zwei Stunden warten muss, bis ein Grenzbeamter die eigenen Papiere überprüft. Gehört man zu denjenigen, die privilegiert sind, so vergisst man schnell, wie zeitraubend und mühsam es für all jene sein muss, die eben nicht zur Gruppe der sogenannten "vertrauenswürdigen Reisenden" gehören.
Besonders eklatant ist der Unterschied zwischen den "vertrauenswürdigen Reisenden" und dem Rest bei Sicherheitskontrollen am Flughafen. Auch wenn diese nicht unmittelbar der Grenzsicherung dienen, sind sie doch Teil der Ein- und Ausreisemaschinerie an den Eintrittspunkten in ein Land. Heute sind wir es gewohnt, Computer aus unseren Taschen zu nehmen sowie Flüssigkeiten in transparenten Tüten zu haben, Schuhe und Jacken auszuziehen und Metallgegenstände abzulegen, bevor es in den sogenannten "Nacktscanner" zur Kontrolle geht. Gehört man dagegen zur Gruppe der "guten" Reisenden, darf man in den USA TSA pre benutzen. Es handelt sich hierbei um eine eigene Sicherheitskontrolle, an der man selten länger als 5 Minuten wartet, keine Kleidungsstücke ablegen muss, nichts auspacken muss und auch nicht durch einen "Nacktscanner" geschickt wird.
Diese Verfahrenserleichterungen haben jedoch ihren Preis. Man bezahlt mit den eigenen biometrischen Daten, die durch die freiwillige Teilnahme - niemand zwingt einen bisher, solche Verfahren in Anspruch zu nehmen - in Datenbanken gespeichert werden. Über die weitere Verwendung der Informationen hat man wenig bis keinen Einfluss und es ist darüber auch wenig bekannt (Aas 2011; Kruger et al. 2008; Lyon 2006; Rosenzweig 2012). Daraus ergeben sich eine Reihe von ethischen, rechtlichen und politischen Implikationen, die bis heute weitestgehend unreflektiert sind.
Biotechnologien als Inklusions- und Exklusionsinstrumente
Biotechnologische Grenzregime beziehen sich jedoch nicht nur auf ein vereinfachtes Reisen. Auch werden die verschiedenen technischen Verfahren nicht allein bei der Einreise und dem unmittelbaren Grenzübertritt verwendet. Vielmehr nutzen Staaten weltweit unterschiedliche auf biologischen Merkmalen beruhende Messverfahren, um Visaansprüche sowie das Recht auf Asyl zu prüfen. Hierbei geht es also primär darum, Menschen den Zugang zu einem Land zu verweigern bzw. Personen abzuschieben, sofern sie nicht über bestimmte biologische Voraussetzungen verfügen. Biotechnologien entscheiden darüber, ob man dazu gehört und Einlass erhält, oder ausgeschlossen wird und werden dadurch zu Inklusions- und Exklusionsinstrumenten.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Verfahren der Altersbestimmung. Die Frage, ob ein Mensch minderjährig ist oder nicht, hat in allen europäischen Staaten weitreichende Bedeutung für das Recht auf Einreise und Aufenthalt, insbesondere im Kontext von Asylverfahren und Familienzusammenführungen. Deshalb werden diverse Tests eingesetzt, um das Alter von Personen zu bestimmen, die sich an der Schwelle zur Volljährigkeit bewegen. Das wohl bekannteste dieser Verfahren sind Röntgenaufnahmen der Handwurzelknochen (Müller et al. 2011; Rudolf 2011). Diese Praxis wurde wiederholt nicht nur wegen der Ungenauigkeit der Messungen kritisiert, sondern auch aufgrund der ethischen Implikationen im Umgang mit potentiell minderjährigen Menschen (Aynsley-Green et al. 2012). Inzwischen gibt es Versuche, DNA-Tests für das Bestimmen des Alters zu nutzen (Bekaert et al. 2015). Dies verspricht ein genaueres Feststellen des Alters, ist allerdings aus ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht nicht minder problematisch. Auch hier stellen sich Fragen nach der Invasivität des Tests, Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht sowie nach der generellen Konzeption von Volljährigkeit und dem Schutz von Kindern.
Neben Tests zur Altersbestimmung wurden auch Versuche unternommen, mittels Isotopenanalysen die regionale Herkunft von Menschen zu bestimmen. Im Vereinigten Königreich wurde hierzu ein umfassendes Pilotprojekt durchgeführt (Tutton et al. 2014, 2016). Ziel war es, bei Asylsuchenden zu überprüfen, ob die Angaben über die regionale Herkunft zutreffend und die damit verbundenen Ansprüche auf Asyl gerechtfertigt seien. Es ging also beispielsweise darum, zu klären, ob eine Person tatsächlich aus Somalia stammt oder nicht doch aus einem angrenzenden, aber als sicher geltenden Land. Das Verfahren der Isotopenanalysen wurde ursprünglich entwickelt, um im Rahmen archäologischer Untersuchungen Aussagen über Migrationsprozesse treffen zu können (Balding et al. 2010). Das Messverfahren an sich ist sehr genau, jedoch ist zu beachten, dass sogenannte isotope Signaturen in großen Regionen der Welt sehr ähnlich oder identisch sind. Sogar an ganz unterschiedlichen Orten der Welt lassen sich identische Signaturen finden. Dies allein macht das Verfahren für Entscheidungen über Visa und Aufenthaltsgenehmigungen denkbar ungeeignet. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Pilotprojektes vollkommen übersehen wurde, dass es Prozesse der Migration innerhalb einer Region, beispielsweise im Nahen Osten selbst gibt, dass also Menschen, die heute als syrische Staatsbürger Asyl beantragen, durchaus im Irak, Lybien oder dem Libanon geboren und aufgewachsen sein können und damit eine entsprechende regionale Isotopensignatur aufweisen. Diese Migrationsvergangenheit kann aber rechtlich und sozial gesehen kaum Einfluss auf die aktuelle Asyl- oder Aufenthaltsentscheidung haben, würde aber durch eine Isotopenanalyse zum Gegenstand des Verfahrens.
Ein weiterer großer Bereich des Einsatzes von Biotechnologien sind DNA-Analysen. Es wird, wie schon angesprochen, versucht, diese zur Altersbestimmung zu nutzen. Aber auch für regionale Herkunftsanalysen wurde ihr Nutzen und ihr Aussagegehalt geprüft (Balding et al. 2010). Nicht nur getestet, sondern nahezu standardmäßig eingesetzt werden DNA-Analysen im Rahmen von Abstammungsgutachten für den Familiennachzug. Diese Praxis gibt es bereits seit den frühen 1990er Jahren. Mittlerweile wird das Verfahren von mehr als 20 Staaten weltweit genutzt. Angesichts des zentralen Stellenwertes dieser Technik beschäftigen sich drei Beiträge dieses Bandes sowohl theoretisch als auch empirisch mit DNA-Tests für den Familiennachzug.
Übersicht über die Beiträge
Der vorliegende Band versammelt Beiträge, die sich aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven und anhand verschiedener empirischer Fallbeispiele mit biotechnologischen Verfahren und ihrem Einsatz im Kontext von Einwanderung und Grenzsicherung beschäftigten.
Torsten Heinemann und Thomas Lemke nehmen die seit den frühen 2000er Jahren geführte Diskussion um biologische beziehungsweise genetische Bürgerschaft zum Anlass, um nach den biologischen Grundlagen von Zugehörigkeit oder Ausschluss im Kontext von Familiennachzugsverfahren zu fragen. Die Debatte um biologische Bürgerschaft bezieht sich bisher vor allem auf Ansprüche auf Teilhabe an sozialen und politischen Prozessen und die Anerkennung individueller oder kollektiver Identitäten, deren konstitutive Grundlage in spezifischen biologischen oder genetischen Merkmalen gesehen wird. Entstehung, Verbreitung und Aneignung biowissenschaftlichen und medizinischen Wissens führen demnach zu neuen Formen von Vergemeinschaftung und Identitätsbildung, aber auch zur Einforderung von Rechten aufgrund biologischer Besonderheiten und zu bislang unbekannten Formen politischen und sozialen Engagements. Eine solche Betrachtung lässt jedoch, so die Autoren, außer Acht, dass der Rekurs auf "biologische Bürgerschaft" auch zur Einschränkung von Rechten führen kann. Heinemann und Lemke schlagen deshalb in ihrem Beitrag vor, die Diskussion um biologische Bürgerschaft zu erweitern und nehmen das exklusorische Potential dieses Konzepts in den Blick. Am Beispiel der Nutzung von DNA-Analysen für den Familiennachzug in Einwanderungsverfahren in Deutschland zeigen sie, dass biologisches Wissen auch dazu genutzt werden kann, Rechte einzuschränken oder zu verwehren. Ihre Argumentation basiert auf einer umfangreichen Dokumenten- und Literaturanalyse sowie Interviews mit Mitarbeitern von Ausländerbehörden und NGOs, Rechtsanwälten, Genetikern und Antragstellern auf Familiennachzug.
Ilpo Hélen greift die Analyse von Heinemann und Lemke auf und erweitert sie um das Konzept der post-nationalen Bürgerschaft. In den letzten Jahren war der Begriff der "biologischen Bürgerschaft" Gegenstand kontroverser Debatten. Die Literatur zum Thema konzentrierte sich dabei vor allem auf die emanzipatorische Rolle von Betroffenenverbänden und Selbsthilfegruppen, die zum Kristallisationspunkt neuer Formen von kollektiver (Selbst-)Ermächtigung wurden. Oft übersehen wurde dabei aber die Gefahr, dass die Selbstdefinition über biologische Eigenschaften auch zur Grundlage von Ausschlussmechanismen und der Einschränkung von Bürgerrechten werden kann, wie es die Praxis der DNS-Analysen in europäischen Einwanderungsverfahren belegt. Ausgehend von den Begriffen Vitalität und Abstammung geht Hélen der Frage nach, welche biologischen Anforderungen an potentielle Staatsbürger gestellt werden und inwieweit das Konzept der biologischen Bürgerschaft über das traditionelle Verständnis der Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat hinausweist.
Kevin Hall und Ursula Naue untersuchen, wie DNA-Tests für Familienzusammenführungen in Österreich eingesetzt werden. Sie legen eine detaillierte empirische Studie vor, die reich ist an Fallbeispielen und konkreten Materialien. Sie zeigen, dass DNA-Tests von österreichischen Behörden als eine Option formuliert werden, die es Familienmitgliedern ermöglichen kann, nach Österreich nachziehen zu dürfen. Werden vorgelegte Dokumente und durchgeführte Befragungen mit Beamt_innen der zuständigen Behörden als nicht ausreichend beziehungsweise widersprüchlich betrachtet, wird den Antragsteller_innen ähnlich wie in Deutschland die Möglichkeit der Durchführung eines DNA-Tests unterbreitet. In diesem Kontext werten Antragsteller_innen selbst derartige Tests als positiv, da sie es ihnen ermöglichen würden, zu beweisen, dass die angeführten Familienmitglieder tatsächlich Teil der Familie sind. DNA-Tests beweisen jedoch im besten Fall biologische Familienverbindungen. Gelebte, sozial begründete Formen von Familie werden dadurch auf ein genetisch-biologisches Familienverständnis reduziert. Hall und Naue demonstrieren darüber hinaus eindrücklich, dass sich DNA-Tests hierbei in der Regel nicht als Option im Sinne einer Wahlmöglichkeit erweisen, sondern eine Notwendigkeit darstellen, die Antragsteller_innen und Familienangehörige nicht umgehen können, sofern vorgelegte Dokumente und Aussagen bei Befragungen angezweifelt werden. Das Verweigern des Tests, aus welchen Gründen auch immer, wäre verdächtig. Fallbeispiele zeigen, dass DNA-Tests als Lügendetektor im Sinne einer Verifizierung oder Falsifizierung getätigter Aussagen und vorgelegter Dokumente fungieren. Die Wahrheit liegt also, anders als beispielsweise im Kontext von Deutschland, weniger in der Biologie selbst. Vielmehr wird die biologische Information zum Prüfstein für den Gehalt von Aussagen und Dokumenten.
Die zunehmende Biologisierung der Migrant_innen, so Martin G. Weiß , steht einerseits in offensichtlichem Widerspruch zum soziologischen Identitätsdiskurs westlicher liberaler Demokratien, der Identität, aber auch Verwandtschaft primär gesellschaftlich und sozial definiert, so dass die Reduktion der Einwanderer auf ihr biologisches Substrat zunächst eine diskriminierende Praxis zu sein scheint. Andererseits akzentuiert der Umgang mit Migrant_innen lediglich allgemein verbreitete biologistische Subjektivierungsdiskurse, die nicht nur in der Pathologisierung kriminellen Verhaltens (Heinemann 2014; Pickersgill 2009) und der Genetisierung politischen Verhaltens (Weiß 2009), sondern vor allem an der Diskussion um ein angebliches Menschenrecht auf ein Wissen um seine biologische Herkunft in Erscheinung treten. Vor diesem Hintergrund stellt Weiß die Frage, ob es sich bei der Biologisierung von Migrant_innen um eine Form der Diskriminierung oder um die avantgardistische Vorwegnahme eines biologistischen Menschenbildes handelt, das in Bälde das allgemein herrschende sein könnte. Er argumentiert, dass es moderne Grenzregime immer weniger mit autonomen Subjekten zu tun haben, deren Motive man kritisch analysieren und deren Aussagen man auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen könnte. Denn der Gegenstand von Grenzkontrollen und Einwanderungsverfahren seien heute vermehrt stumme oder zum Schweigen aufgeforderte, objektivierte Körper und die aus diesen extrahierten biologischen Daten. Migrant_innen würden nicht mehr (nur) befragt, sondern vermessen, quantitativ erfasst und biologisch bestimmt. Niemand müsse mehr nach seinem Namen gefragt werden, denn seine Identität besteht in den Rillen seiner Fingerkuppen und der Zeichnung seiner Netzhaut. Auch Alter, Herkunft und Verwandtschaft ließen sich scheinbar objektiv auf der Grundlage biologischer Merkmale bestimmen.
Katja Franko Aas fragt in ihrem Beitrag, wie sich die Konzepte der Überwachung und der Kriminalitätskontrolle ändern, wenn sie zum Gegenstand politischer Steuerung werden und wie sich innerhalb der Europäischen Union Souveränität und Überwachung zueinander verhalten. Gegenstand ihrer Analyse sind verschiedene Einreiseprogramme, die einige Menschen zu privilegierten Reisenden machen, die dank ihres "guten Namens" beziehungsweise dank der richtigen biologischen Merkmale Kontrollen umgehen können, schneller abgefertigt werden und für die sich Türen öffnen und jenen, die ausgeschlossen werden oder nie dazu gehört haben. Aas zeigt, dass transnationale Überwachsungspraktiken heute nicht mehr nur auf Staatsbürger_innen gerichtet sind, sondern im Gegenteil jeden Reisenden erfassen. Das scheinbar universelle Konzept von Staatsbürgerschaft werde zunehmend von neuen Kategorien global aus- bzw. eingeschlossener Bevölkerungen in Frage gestellt. Das traditionelle liberale Verständnis der Staatsbürgerschaft als Grundlage von Rechtsansprüchen sei, so argumentiert Aas, angesichts dieser Entwicklungen nicht mehr haltbar.
Bei den heutigen Grenzkontrollen in Europa handelt es sich, wie wir gesehen haben, um ein Regime, das migrations- und sicherheitspolitische Elemente mit einem technologischen Apparat zur Bewegungs- und Aufenthaltskontrolle von Migrant_innen und eigenen Staatsbürgern verbindet. Huub Dijstelbloem und Dennis Broeders untersuchen in ihrem Beitrag die widersprüchlichen Ziele biotechnologischer Grenzregime, die einerseits die Bewegungsfreiheit von EU-Bürger_innen gewährleisten, andererseits die Bewegungen von Migrant_innen kontrollieren. Diese Trennung habe schwerwiegende Folgen nicht nur hinsichtlich der theoretischen Konzeption von "Grenzkontrollen", sondern vor allem bezüglich ihrer Praxis. Die Entwicklung miteinander vernetzter europäischer Datenbanken zur Migrationskontrolle - wie das Schengen-Information-System, das Visa-Informations-System und EURODAC - führten in Verbindung mit dem Verwenden von digitalen Fingerabdrücken, Irisscans, Stimmerkennungstechnologien und Röntgenaufnahmen zur Entstehung eines informationstechnologischen transnationalen Netzwerkes, in dem verschiedenste Daten über Migranten, aber auch gewöhnliche Reisende gesammelt, aufbewahrt, überprüft, verglichen und ausgetauscht würden. Diese Apparatur erzeugt, so Dijstelbloem und Broeders, ständig neue Kategorien unwillkommener Fremder unterschiedlichster Art. Sie zeigen, dass diese Ausschließungspraktiken nicht nur Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch Fragen der Kategorisierung und Repräsentation von Migrant_innen ebenso wie von Staatsbürger_innen tangieren. Die Aufrechterhaltung der technologischen Grenzen Europas führt zum paradoxen Ergebnis, dass unwillkommene Fremde zunächst registriert, das heißt digital "aufgenommen" werden müssen, um sie dann leibhaftig ausschließen zu können.
Den Abschluss des Bandes bildet nochmals ein Beitrag, der theoretische Überlegungen mit konkreter Feldforschung verbindet. Während bisherige Arbeiten zu EURODAC in der Regel die politischen und rechtlichen Aspekte der als Kontrolltechnologie verstandenen Datenbank untersuchen und diese damit von den technischen Infrastrukturen, die sie erfordern, abkoppeln, analysieren Vassilis Tsianos und Brigitta Kuster dieses Verfahren ethnographisch und aus dem Blickwinkel der Akteur-Netzwerk-Theorie (ANT). Dabei arbeiten sie die soziotechnologische Emergenz der digitalen Grenze bzw. der Digitalisierung von Grenzkonflikten heraus. Ihr Untersuchungsgegenstand lässt zugleich Gesellschaft und Technik beziehungsweise Migration und digitale Grenzkontrolle entstehen. Sie problematisieren zunächst, dass es in gängigen Analysen eine Unschärfe in der Konzeption neuer digitaler Grenzen in Europa gibt und entwickeln vor diesen Hintergrund unter Bezugnahme auf Latours Begriffe des "Blackboxing" und der "unveränderlich mobilen Elemente" eine Analytik, die es ihnen ermöglicht, auf der Basis einer multilokalen Feldforschung exemplarische Akteur-Netzwerke von EURODAC zu beschreiben. Sie untersuchen und reflektieren die aktuelle Krise des Schengener Grenz- und Asylregimes an drei miteinander verbundenen "Brennpunkten" sowie in den politischen und administrativen Entscheidungszentren und gewähren so einen aufschlussreichen Einblick in die handfeste Praxis biotechnologischer Grenzregime.


Torsten Heinemann ist Marie Curie Fellow an der University of California, Berkeley, und Juniorprofessor für Soziologie an der Universität Hamburg.
Martin G. Weiß ist Assistenzprofessor am Institut für Philosophie an der Universität Klagenfurt.


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