Hendricks / Schlegel | Die Partnerschaftsgesellschaft für Arztpraxen | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 67 Seiten

Hendricks / Schlegel Die Partnerschaftsgesellschaft für Arztpraxen


1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-95554-483-6
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 67 Seiten

ISBN: 978-3-95554-483-6
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Format: PDF
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Im Gesundheitswesen geht der Trend zunehmend zur Bildung von Kooperationen. Sei es die Bildung von ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder interprofessionellen Kooperationen mit Ärzten anderer Fachrichtungen oder anderen Heilhilfsberufen.

Das Buch richtet sich an die Inhaber von Arztpraxen und deren Berater wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und stellt die Grundsätze, Voraussetzungen und Folgen der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft als Kooperationsform für Ärzte dar.

Dabei werden praxisorientiert die folgenden Inhalte dargestellt: Umfang und Wirkung der Haftungsbegrenzung im Außenverhältnis; Ermöglichung der Zusammenarbeit mit anderen Fachberufen im Gesundheitswesen; Zusammenschluss von Ärzten gleicher oder verschiedener Fachrichtung zur gemeinsamen Berufsausübung; Zusammenschluss von Ärzten innerhalb der vom Berufsrecht gesetzten Grenzen mit Angehörigen anderer Heil- und Hilfsberufe zur kooperativen Berufsaus-übung in medizinischen Kooperationsgemeinschaften; Anmeldung und Eintragung im Partnerschaftsregister; Anwendbarkeit der PartGmbB für Ärzte.

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Zielgruppe


Arztpraxen und deren Berater wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer.

Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Die Autoren. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XI
1. Einführung. 1
2. Partnerschaftsgesellschaft als Lösung zur Haftungsbeschränkung. 3
3. Bedeutung für Ärztegesellschaften. 3
4. Grundlagen des PartGG. 4
4.1 Entstehung. 4
4.2 Echte Mitunternehmerstellung aller Partner. 4
4.3 Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer
Partnerschaftsgesellschaft. 9
4.3.1 Schriftform. 9
4.3.2 Notarielle Beurkundung. 9
4.3.3 Pflichtangaben. 9
4.3.4 Anmeldung der Partnerschaft. 12
5. Berufsrechtliche Zulässigkeit und Formen der Partnerschaft. 14
5.1 Ärztegesellschaft. 14
5.2 Medizinische Kooperationsgemeinschaft mit anderen Heilberufen. 17
5.3 Kooperation mit anderen (nichtmedizinischen) Berufen. 21
5.3.1 Zulässigkeit. 21
5.3.2 Vorsicht: „Kick-Backs“ – Zuweisung gegen Entgelt. 21
6. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft. 23
6.1 Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft. 23
6.2 Haftung bei der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung. 24
7. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. 27
7.1 Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung. 27
7.2 Umwandlung bestehender Gesellschaften. 29
7.3 Anforderung an den Namen der Gesellschaft bei der PartGmbB. 29
7.4 Berufshaftpflichtversicherung. 30
8. Partnerschaftsgesellschaftsvertrag. 32
8.1 Musterverträge. 32
8.2 Inhalte eines Gesellschaftsvertrags. 33
9. Anmeldung und Eintragung im Partnerschaftsregister. 35
9.1 Meldepflichtige Änderungen am Gesellschaftsvertrag. 36
10. Steuerrechtliche Behandlung der Partnerschaftsgesellschaft mit
beschränkter Berufshaftung. 39
10.1 Einkommensteuer. 39
10.2 Partnerschaftsgesellschaften als freiberufliche
Mitunternehmerschaften. 39
10.3 Ermittlung der Einkünfte. 43
10.4 Betriebsvermögen der Partnerschaftsgesellschaft. 44
10.5 Aufzeichnungspflichten und Gewinnermittlung. 45
10.6 Umsatzsteuer. 45
11. Anhang. 46
Stichwortverzeichnis. 49


Vorwort
Die Rechtsform der Wahl für Freiberufler war in der Vergangenheit oft die Gesellschaft
bürgerlichen Rechts. Mit Einführung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
hat der Gesetzgeber 1994 die spezifische Möglichkeit einer weiteren Rechtsform für
den Zusammenschluss zur Ausübung freier Berufe geschaffen, die kein Handelsgewerbe
ausüben.
Die Grundlagen der Partnerschaft beruhen auf denen der GbR, insofern die Partnerschaft
eine spezielle Ausgestaltung der GbR darstellt. Die Partnerschaft stellt dabei
in ihrer Rechtsform keine juristische Person, sondern eine auf Gesellschaftsvertrag
beruhende gesamthänderische Personengesellschaft dar. Das PartGG erklärt viele
Vorschriften des HGB, die für die OHG gelten, auf die PartG für anwendbar.
Wie die OHG kann die Partnerschaftsgesellschaft unter ihrem Namen Rechte erwerben
und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Für die Liquidation
gelten die Vorschriften des HGB ebenfalls entsprechend. Sie ist rechtlich damit
verselbstständigt. Bei der Erbringung ihrer beruflichen Leistung handeln die Partner
eigenverantwortlich und unabhängig. Jeder Partner ist allein zur Führung der
gewöhnlichen Geschäfte und Alleinvertretung berechtigt.
Die Kodifikation der Partnerschaft hat den Anspruch, durch die Registereintragung
Rechtssicherheit für den Gläubiger herbeizuführen, sowie der Ausübung der freiberuflichen
Tätigkeit durch ein Haftungsprivileg im Außenverhältnis Rechnung zu
tragen.
Keine Vorteile ergeben sich allerdings hinsichtlich der steuerlichen Behandlung,
denn diese richtet sich weiterhin nach den Grundprinzipien der Besteuerung der
GbR. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz steht dabei in seinen Regelungen im
engen Zusammenhang mit dem jeweiligen Berufsrecht der freien Berufe.
Das Besondere an der Partnerschaftsgesellschaft ist die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung
im Außenverhältnis. Generell haften die Partner für Verbindlichkeiten
der Partnerschaft gesamtschuldnerisch und persönlich. Waren allerdings nur einzelne
Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften nur sie für daraus
entstandene berufliche Fehler. Die Partnerschaftsgesellschaft bietet die Möglichkeit,
neu eintretende Partner vor der Haftung für Altfälle zu schützen.
Bonn/Frankfurt am Main, im Oktober 2018
Lukas Hendricks/Prof. Dr. jur Thomas Schlegel


Schlegel, Thomas
Prof. Dr. jur. Thomas Schlegel. Rechtsanwalt. Professor für Arzt- und Medizinrecht im Fachbereich Gesundheitswirtschaft an der Hochschule Fresenius, Idstein. Dozent der Universität Cardiff, GB im Masterstudiengang "International Pharmacoeconmics & Health Care" Fremdsprache: Englisch (2. Muttersprache). Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Acura Kliniken Rheinland-Pfalz AG. Beirat der aescuvest GmbH (Crowdinvestment). Wissenschaftlicher Leiter der HealthCare Akademie.

Hendricks, Lukas
Lukas Hendricks, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt, MBA (International Taxation), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) ist nach mehrjähriger praktischer Berufserfahrung in der Finanzverwaltung und in der Steuerabteilung eines DAX-Konzerns seit 2010 Steuerberater in eigener Praxis in Bonn und seit 2001 in der Erwachsenenbildung für zahlreiche Bildungseinrichtungen. Er ist Autor und Mitautor mehrerer Fachbücher und Aufsätze zu den Themen Steuerrecht (insbesondere für Heilberufe), Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss. Ein fachlicher Schwer-punkt bildet die Beratung der Heil- und Hilfsberufe.



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