Hoffmann | Employer Branding im öffentlichen Dienst | Buch | 978-3-96146-834-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 108 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm, Gewicht: 283 g

Hoffmann

Employer Branding im öffentlichen Dienst

Buch, Deutsch, 108 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm, Gewicht: 283 g

ISBN: 978-3-96146-834-8
Verlag: Diplomica Verlag


Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich mit der zentralen Frage der Relevanz der Öffentlichkeitsarbeit und der Methoden des Personalmarketings für die Gewinnung von Richtern am Beispiel der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Rahmen wird beleuchtet, welche Marketingmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung – vor allem unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit – zur Effektivierung in Betracht kommen. Zentraler Bestandteil kommt dabei der Bildung einer sogenannten Arbeitgebermarke („Employer Branding“) zu, die am Beispiel der Justiz als Arbeitgeber empirisch herausgearbeitet wird. Die Rekrutierung neuen Personals für die Justiz sowie für den gesamten öffentlichen Dienst wird – insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Welle von Altersabgängen – eine zunehmend große Rolle einnehmen. Die Kombination aus der Praxiserfahrung des Autors und den Theorien zum „Employer Branding“ kennzeichnet dieses Buch und ermöglicht eine interdisziplinäre Betrachtung der Thematik.
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Textprobe:

Kapitel 3.2.21 Medien:

Neben der Besoldung war auch die Arbeitsbelastung der Richter in Deutschland oftmals im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. So schlägt der deutsche Richterbund bereits seit Jahren Alarm, weil die Arbeitsbelastung – insbesondere in der Strafjustiz – enorm hoch sei. Dies hängt nach dessen Auffassung insbesondere damit zusammen, dass die Strafverfahren viel aufwändiger als noch vor zehn oder zwanzig Jahren seien und oftmals Auslandsbezüge sowie international verzweigte Tätergruppen vorhanden seien. Die auszuwertenden Datenmengen hätten sich vervielfacht, was die Verfahrensdauer entweder verlängere oder eine notgedrungene Einstellung der Verfahren nach sich ziehe. Darüber hinaus sei die Belastung in den jeweiligen Bundesländern auch sehr heterogen verteilt. In Nordrhein-Westfalen hat jeder Strafrichter am Amtsgericht im Durchschnitt 417,6 eingehende Strafsachen im Jahr zu bearbeiten, die Richter in Hamburg lediglich 283,4. Damit steht NRW an der Spitze der Belastung.
Exemplarisch für die dargestellte Situation entfachte sich im Jahr 2017 eine öffentliche Diskussion – welche weit über die Justizkreise hinaus Wellen schlug – um die Anordnung der Freilassung eines Mannes in Berlin, dem die Staatsanwaltschaft in 50 Fällen den Missbrauch der Kinder eines befreundeten Paares vorgeworfen hatte. In diesem Fall bestand die Problematik, dass eine Verlängerung der Untersuchungshaft nicht möglich gewesen wäre und die Durchführung des Prozesses innerhalb der gesetzlichen Sechsmonatsfrist nicht in Betracht kam, da das zuständige Kammergericht Berlin nach eigenen Angaben überlastet gewesen ist. Der Staat komme nach Auffassung des Kammergerichts Berlin seiner Pflicht zur verfassungsmäßigen personellen Ausstattung der Gerichte nicht nach. Dabei handelt es sich wohl auch nicht um einen Einzelfall. Der deutsche Richterbund spricht von 50 Tatverdächtigen pro Jahr, die wegen Fristüberschreitung aus der Untersuchungshaft kommen. Klarstellend sei insoweit angemerkt, dass die Berichterstattung die ordentliche Gerichtsbarkeit und nicht die Fachgerichtsbarkeit (hier: Sozialgerichtsbarkeit) betrifft. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Berichte von der potentiellen Bewerberschaft unter den (angehenden) Juristen zumeist undifferenziert aufgenommen und nicht lediglich auf die jeweilige Gerichtsbarkeit projiziert werden. Damit einher geht ein Imageschaden für die gesamte Justiz in Deutschland.
Darüber hinaus sind auch konkret die Arbeitszustände bzw. die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit öfter ein Thema in den Medien gewesen. Insbesondere die Klagewelle in den „Hartz-IV-Verfahren“ aufgrund der Neuerungen des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) in den Jahren ab 2005 hat zu der Außendarstellung geführt, dass die Sozialgerichte unter einer evident hohen Belastung zu leiden haben.


RiSG Achim Hoffmann, M.B.A., wurde im Jahr 1980 geboren. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens als einer der Jahrgangsbesten der Universität Münster absolvierte Herr Hoffmann das Rechtsreferendariat in Düsseldorf. Das zweite juristische Staatsexamen legte er im Jahr 2009 ab. Seit 2009 ist der Autor als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und Mitglied des Einstellungsberaterteams der Sozialgerichtsbarkeit NRW tätig. Zudem ist er Dozent von Seminaren für Betriebsräte und Arbeitgeber und verfügt dadurch über verstärkte Einblicke in innerbetriebliche Abläufe. Das Studium des Masters of Business Administration mit dem Schwerpunkt „Public Administration“ schloss er ebenso mit Auszeichnung ab.


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