Jula / Sillmann | Praxishandbuch GmbH | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 284 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Jula / Sillmann Praxishandbuch GmbH

Gründung - Führung - Sicherung

E-Book, Deutsch, 284 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-16942-1
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das Praxishandbuch unterstützt Sie mit kompaktem Wissen zu juristischen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekten sowie bei der Personalführung. Es zeigt, welche Formalitäten Sie bei der Gründung Ihrer GmbH beachten müssen, wie Sie eine rechtssichere Satzung gestalten und sich vor Haftungsrisiken schützen. Selbstständige, GmbH-Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen erhalten hier kompetenten Rat, um mit ihrem Unternehmen einen strategisch sicheren und wirtschaftlich erfolgreichen Kurs zu steuern.

Inhalte:

- Die Rechtsfragen zur GmbH auch für Nichtjurist:innen verständlich beantwortet
- GmbH-Gründung: Gesellschaftsvertrag, Risiken und Pflichten der Geschäftsführung
- Die korrekte Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Gesellschafter:innen
- Managementwissen im Überblick: vom Businessplan bis zur Personalführung

Neu in der 8. Auflage:

- Änderung des Insolvenzrechts
- Änderung beim Transparenzregister („Vollregister“ für die GmbH seit 1.7.2022)
- Möglichkeit der Online-Gründung der GmbH (möglich seit 1.8.2022)

Digitale Extras:

- Musterverträge
- Tools zu Businessplan, Liquiditätsplan und Personalbedarfsplanung
- Gesprächsleitfäden
- Checklisten
Jula / Sillmann Praxishandbuch GmbH jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Einleitung: Die wichtigsten Fragen vor der GmbH-Gründung
1.1 Wann ist die GmbH die richtige Rechtsform?
Versprechen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein Unternehmen oder eine Geschäftsidee Erfolg, muss das Geschäft in die richtige Rechtsform gebracht werden: In Betracht kommen ein Einzelunternehmen oder – ggf. zusammen mit anderen Gesellschaftern – eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich eine oder mehrere Personen, die sog. Gesellschafter beteiligen und die deren Geschicke ggf. neben oder mit dem Geschäftsführer bestimmen. Aber: Das private Vermögen bleibt außen vor, der Gesellschafter beteiligt sich lediglich mit einem festgelegten Betrag, der als Haftungskapital der GmbH überlassen wird. Wann ist es sinnvoll, die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Folgen zu planen? Checkliste: Gründe für die GmbH als Rechtsform Haftung • Die Haftung für den geplanten Geschäftszweck soll auf ein bestimmtes Volumen begrenzt bleiben. • Das Privatvermögen soll vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden. Zielsetzung, Flexibilität • Mehrere Gesellschafter wollen sich aus unterschiedlichen Motiven an der Unternehmung beteiligen. • Einige Gesellschafter wollen mitarbeiten, andere ggf. nur Geld anlegen. Finanzen • Die Gesellschaft soll mit einem festen, aber der Höhe nach begrenztem Kapital ausgestattet werden. Marketing • Die Gesellschafter wollen im Geschäftsverkehr mit einer Firmierung auftreten, die sofort eine Assoziation zu Ihren Produkten herstellt und wie eine »Marke« wirkt. Mitarbeit • Sie wollen die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung zur Mitarbeit haben. Besteuerung • Sie wollen von den niedrigen Steuersätzen für Kapitalgesellschaften profitieren. • Sie wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Anteile von Kapitalgesellschaften, die selbst von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, ggf. steuerfrei zu veräußern. 1.2 Was sind die Vorteile der GmbH?
In der Bundesrepublik Deutschland haben sich insgesamt rund 1 Mio. Unternehmen für die Rechtsform »GmbH« entschieden. Und das mit gutem Grund: Die GmbH bietet viele Vorteile. Neben der Haftungsbegrenzung auf das Betriebsvermögen gibt es steuerliche, aber auch betriebswirtschaftliche Vorteile und Klarheit bei Finanzierungsfragen. Organisationsklarheit Bei der Rechtsform GmbH handelt sich um eine rechtlich weitgehend transparente und ausgereifte Gesellschaftsform, die gekennzeichnet ist durch klare Kompetenz-Zuweisungen, übersichtliche Gremien, klare Rechnungslegungsgrundsätze und weitgehende Gestaltungsfreiheit. Die GmbH ermöglicht eine optimale Umsetzung des geplanten Unternehmens. Haftungsbeschränkung Grundsätzlich beschränkt das GmbH-Gesetz die Haftung der Gesellschafter auf das von ihnen gestellte Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Damit ist sichergestellt, dass der Gesellschafter sein unternehmerisches Risiko beschränken kann. Er hat mit der GmbH die Möglichkeit, seine geschäftlichen Aktivitäten von seinem privaten Lebensbereich genau zu trennen. Diese Haftungsbeschränkung ist allerdings immer nur dann uneingeschränkt wirksam, wenn sich die Gesellschafter und Geschäftsführer im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten verhalten. Für den GmbH-Gründer ist es deswegen besonders wichtig, sich über die Rechte und Pflichten des GmbH-Gesellschafters, der zugleich auch als Geschäftsführer tätig ist, zu informieren. Insolvenzantragspflicht Laufen die Geschäfte nicht wie geplant, darf der Geschäftsführer nicht untätig bleiben und zu lange warten. Der GmbH-Geschäftsführer ist gemäß § 15a der Insolvenzordnung verpflichtet, das Insolvenzverfahren zu beantragen, wenn eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Danach gilt bei Zahlungsunfähigkeit eine Maximalfrist von drei Wochen und bei Überschuldung von sechs Wochen. Spätestens innerhalb dieser Frist muss der Geschäftsführer handeln, sonst macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Darüber hinaus kann er unter Umständen persönlich, z. B. für Steuerschulden und sonstige Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber Sozialversicherungsträgern zur Haftung herangezogen werden. Dieser Fall ist besonders deswegen problematisch, weil es selbst für Fachleute u. U. nicht einfach festzustellen ist, wann tatsächlich eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist (siehe Teil 2, Kapitel 5.1). Bürgschaften Mit der Wahl der Rechtsform GmbH muss der Gesellschafter/Geschäftsführer nicht selten persönlich Verbindlichkeiten für die GmbH eingehen. Der häufigste Fall: Banken verlangen eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters, insbesondere des Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn der GmbH Kredite gewährt werden. Fachliche und rechtliche Anforderungen an den Geschäftsführer Die Geschäftsführung der GmbH kann grundsätzlich jeder übernehmen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers eines Unternehmens verlangt allerdings in einer komplexen Wirtschaft fundierte Kenntnisse. Das betrifft z. B. die verschärfte Produkthaftpflicht und Umweltschutzauflagen, aber auch allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse wie Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Steuergesetze, Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Veröffentlichungspflichten, datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften u. v. m. Der Status des GmbH-Geschäftsführers ist sehr vielschichtig. Der Geschäftsführer ist Organ der GmbH und damit den Rechten und Pflichten aus dem Gesellschaftsrecht unterworfen. Hierzu zählen zu allererst die Leitungsaufgabe, aber auch Pflichten gegenüber der Gesellschafterversammlung, wie die Einberufung derselben, die soeben erwähnte Insolvenzantragspflicht und Pflichten gegenüber dem Handelsregister sowie Aufgaben aus dem Bereich der Rechnungslegung, z. B. die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die persönliche Stellung des Geschäftsführers Davon abzugrenzen ist der persönliche Status des Geschäftsführers, dessen Einzelheiten im Wesentlichen von dem Geschäftsführer-Dienstvertrag bestimmt werden. Dieser Dienstvertrag des Geschäftsführers ist grundsätzlich ein freier Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis. Nur im Ausnahmefall werden Vorschriften des Arbeitsrechts auf den Geschäftsführer entsprechend angewandt, so z. B. der Pfändungsschutz für Einkommen wie bei Arbeitnehmern. Die meisten arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen aber grundsätzlich nicht für den Geschäftsführer zur Anwendung, wie etwa die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes oder des Arbeitszeitgesetzes. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass Sonntagsarbeit für den Geschäftsführer nicht verboten ist und er keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Auch haftungsrechtlich wirkt sich der Umstand nachteilig aus, dass der Geschäftsführer einem Arbeitnehmer nicht gleichgestellt ist. So gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, die den Arbeitnehmer bevorzugen, in dem sie ihn z. B. für einfache Fahrlässigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nicht einstehen lassen, nicht für den Geschäftsführer. Der Umstand, dass der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist, bedeutet nicht, dass diese Einordnung auch für das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht verbindlich wäre. Vielmehr wird im Steuerrecht der Geschäftsführer wie ein Arbeitnehmer behandelt: Er erzielt wie ein Arbeitnehmer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Auch hinsichtlich der Besteuerung seines Dienstwagens bzw. seiner Dienstreisen wird er einem Arbeitnehmer gleichgestellt. Im Sozialversicherungsrecht kommt es für die Frage, ob der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, darauf an, ob er abhängig beschäftigt ist. Dies wird bei einem beherrschenden...


Jula, Rocco
Rocco Jula ist Rechtsanwalt und Partner der 1996 von ihm gegründeten Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jula & Partner, Berlin. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Versicherungsrecht. Durch die langjährige anwaltliche Berufstätigkeit verfügt Herr Jula über den notwendigen Praxisbezug. Herr Jula ist u.a. Autor von drei Handbüchern zum GmbH-Recht und einem Standardwerk im Sachversicherungsrecht.

Sillmann, Barbara
Barbara Sillmann ist Betriebswirtin mit langjähriger Erfahrung als Marketingsberaterin. Sie ist heute selbständig und arbeitet als Trainerin im Firmenschulungsbereich sowie als Dozentin in Weiterbildungsinstituten.

Rocco Jula

Rocco Jula ist Rechtsanwalt und Partner der 1996 von ihm gegründeten Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jula & Partner, Berlin. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Versicherungsrecht. Durch die langjährige anwaltliche Berufstätigkeit verfügt Herr Jula über den notwendigen Praxisbezug. Herr Jula ist u.a. Autor von drei Handbüchern zum GmbH-Recht und einem Standardwerk im Sachversicherungsrecht.





Barbara Sillmann

Barbara Sillmann ist Betriebswirtin mit langjähriger Erfahrung als Marketingsberaterin. Sie ist heute selbständig und arbeitet als Trainerin im Firmenschulungsbereich sowie als Dozentin in Weiterbildungsinstituten.


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